{"id":67981,"date":"2022-08-08T11:56:39","date_gmt":"2022-08-08T09:56:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=67981"},"modified":"2022-08-08T11:56:39","modified_gmt":"2022-08-08T09:56:39","slug":"erste-regelungen-des-neuen-eeg-2023-treten-in-kraft-vorfahrt-fuer-erneuerbare-energien-und-mehr-verguetung-fuer-solarstrom","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erste-regelungen-des-neuen-eeg-2023-treten-in-kraft-vorfahrt-fuer-erneuerbare-energien-und-mehr-verguetung-fuer-solarstrom\/","title":{"rendered":"Erste Regelungen des neuen EEG 2023 treten in Kraft: Vorfahrt f\u00fcr erneuerbare Energien und mehr Verg\u00fctung f\u00fcr Solarstrom"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zur Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien greift von heute (29. Juli) an der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im \u00fcberragenden \u00f6ffentlichen Interesse liegt und der \u00f6ffentlichen Sicherheit dient. Damit haben erneuerbare Energien bei Abw\u00e4gungsentscheidungen Vorfahrt. Zudem steigt von Samstag (30. Juli) an die Verg\u00fctung f\u00fcr alle neuen PV-Dachanlagen. Dies sind nur erste Beschleunigungs-Ma\u00dfnahmen, die mit dem novellierten Erneuerbaren Energien-Gesetz (EG) einhergehen. Das Gesetz ist die umfassendste Novelle des EEG seit dessen Bestehen und zielt darauf, die erneuerbaren Energien in hohem Tempo auszubauen. Der Gro\u00dfteil der weiteren Regelungen des neuen EEG 2023 tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Dazu wurde das reformierte EEG gestern (28. Juli) im Bundesanzeiger ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>\u201eAngesichts der sich zuspitzenden Klimakrise und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind die erneuerbaren Energien zu einer Frage der nationalen und europ\u00e4ischen Sicherheit geworden. Wir m\u00fcssen so schnell wie m\u00f6glich unser Energiesystem umstellen, weg von fossilen Energietr\u00e4gern, hin zu erneuerbaren Energien. Deshalb haben wir alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Rahmenbedingungen f\u00fcr erneuerbare Energien deutlich zu verbessern. Ab heute greift der zentrale Grundsatz, dass die Erneuerbaren im \u00f6ffentlichen Interesse liegen und der \u00f6ffentlichen Sicherheit dienen. Das ist entscheidend, um das Tempo zu erh\u00f6hen. Und ab Samstag treten h\u00f6here Verg\u00fctungss\u00e4tze f\u00fcr Photovoltaik auf D\u00e4chern in Kraft. Das sendet ein klares Signal in den Markt und gibt der Solarenergie einen entscheidenden Schub. Wir m\u00fcssen alle beherzt und konsequent den Erneuerbaren Ausbau vorantreiben.\u201c<\/p><cite>Bundesminister Robert Habeck<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Von Samstag an k\u00f6nnen Solaranlagen bis zu 13,4 ct\/kWh f\u00fcr ihren PV-Strom erhalten. Die erh\u00f6hten F\u00f6rders\u00e4tze gelten f\u00fcr Anlagen, die fr\u00fchestens am Tag nach dem Inkrafttreten und damit ab dem 30. Juli in Betrieb genommen werden. Zugleich wird der Netzanschluss unter anderem f\u00fcr kleine PV-Anlagen vereinfacht. Weitere Ma\u00dfnahmen greifen am 1. Januar 2023.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das EEG 2023 richtet den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor erstmals konsequent auf den 1,5-Grad-Pfad des Pariser Klimaabkommens aus. Hierzu werden die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen vor allem f\u00fcr Wind an Land und Solarenergie massiv angehoben und mit einem umfassenden Paket an weiteren Ma\u00dfnahmen unterlegt. So werden u. a. die Fl\u00e4chenkulisse f\u00fcr PV-Freifl\u00e4chenanlagen erweitert, Agri-PV und weitere besondere Solaranlagen in die regul\u00e4re F\u00f6rderung aufgenommen, die Erschlie\u00dfung von windschw\u00e4cheren Standorten insbesondere im S\u00fcden des Landes deutlich attraktiver, B\u00fcrgerenergie gest\u00e4rkt und die Beteiligungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Kommunen erweitert. Schlie\u00dflich wurde mit dem EEG 2023 die EEG-Umlage bereits ab 1. Juli 2022 auf null gesenkt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Regelungen des neuen EEG stehen unter dem Vorbehalt der europ\u00e4ischen Beihilfegenehmigung. Hierzu sind wir mit der EU-Kommission in guten und konstruktiven Gespr\u00e4chen. Diese Gespr\u00e4che wurden fr\u00fch angesto\u00dfen worden und sind daher bereits weit fortgeschritten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das neue EEG wird flankiert von weiteren Gesetzen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, die ebenfalls bereits final verabschiedet sind. Insbesondere wird die f\u00fcr Windkraftanlagen zur Verf\u00fcgung stehende Fl\u00e4che ausgeweitet, indem die Bundesl\u00e4nder von Nord bis S\u00fcd zu klaren Fl\u00e4chenzielen verpflichtet sind (Wind-an-Land-Gesetz), au\u00dferdem werden Genehmigungsverfahren beschleunigt. Zus\u00e4tzlich wurden mit dem Wind-auf-See-Gesetz Ausbauziele f\u00fcr Windenergie auf See deutlich erh\u00f6ht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BMWK, Pressemitteilung vom 29.07.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien greift von heute (29. 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