{"id":67987,"date":"2022-08-08T11:59:50","date_gmt":"2022-08-08T09:59:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=67987"},"modified":"2026-07-10T11:57:06","modified_gmt":"2026-07-10T09:57:06","slug":"dstv-uebt-kritik-an-der-geplanten-modernisierung-der-aussenpruefung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/dstv-uebt-kritik-an-der-geplanten-modernisierung-der-aussenpruefung\/","title":{"rendered":"DStV \u00fcbt Kritik an der geplanten Modernisierung der Au\u00dfenpr\u00fcfung"},"content":{"rendered":"\n<p>Der BMF-Referentenentwurf zur Beschleunigung der Betriebspr\u00fcfung liegt vor. Die Pl\u00e4ne sehen massive Versch\u00e4rfungen bei den Mitwirkungspflichten und Sanktionen vor. Im Gegenzug k\u00f6nnten Steuerpflichtige unter Umst\u00e4nden etwa von sog. Teilabschlussbescheiden profitieren. Jedoch ist hier noch vieles unklar. In seiner Stellungnahme fordert der DStV Nachbesserungen \u2013 insbesondere f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen und deren Berater.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Referentenentwurf u. a. zur Reform der Au\u00dfenpr\u00fcfung liegt auf dem Tisch. Nach dem Lesen setzt die gro\u00dfe Ern\u00fcchterung ein. Kurz zusammengefasst: Steuerpflichtige sollen st\u00e4rker in die Pflicht genommen und die Sanktionsm\u00f6glichkeiten bei Nichtbefolgen deutlich ausgeweitet werden. Da sind Neuerungen, wie dass die Ablaufhemmung k\u00fcnftig f\u00fcnf Jahre nach Bekanntgabe der Pr\u00fcfungsanordnung ablaufen soll oder dass Abschlussbesprechungen online gef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, ein schwacher Trost. In seiner Stellungnahme S 11\/2022 erl\u00e4utert der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) seine Kritik und unterbreitet dringend ben\u00f6tigte Verbesserungsvorschl\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"neues-instrument-qualifiziertes-mitwirkungsverlangen\">Neues Instrument: Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen<\/h2>\n\n\n\n<p>Sehr beunruhigend mutet die Einf\u00fchrung eines sog. qualifizierten Mitwirkungsverlangens an. Dieses soll Druckmittel gegen\u00fcber Steuerpflichtigen sein, damit diese ihren Mitwirkungspflichten im Rahmen der Au\u00dfenpr\u00fcfung nachkommen. Die Ausgestaltung widerspricht jedoch nach Auffassung des DStV dem Rechtsstaatsgebot. So sollen Steuerpflichtige willk\u00fcrlich und ohne Begr\u00fcndung zu dieser besonderen Form der Mitwirkung verpflichtet werden k\u00f6nnen. Dies erscheint angesichts der geplanten Konsequenzen unangemessen.<\/p>\n\n\n\n<p>Kommen sie dem innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Monatsfrist nicht oder nicht vollst\u00e4ndig nach, drohen empfindliche Strafen. Diese umfassen automatische Verz\u00f6gerungsgelder, ggf. weitere Straf-Zuschl\u00e4ge sowie eine verl\u00e4ngerte Ablaufhemmung, mindestens um ein Jahr. Diesen Plan lehnt der DStV entschieden ab \u2013 b\u00fcrdet er den Steuerpflichtigen zus\u00e4tzliche Belastungen und Rechtsunsicherheiten und den kleinen und mittleren Kanzleien weitere Haftungsrisiken auf.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"abgestimmte-rahmenbedingungen-mit-der-finanzbeh%c3%b6rde\">Abgestimmte Rahmenbedingungen mit der Finanzbeh\u00f6rde<\/h2>\n\n\n\n<p>Steuerpflichtigen bleibt nur ein Ausweg, um dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen zu entkommen. Die Finanzverwaltung kann nach dem Entwurf mit ihm sog. Rahmenbedingungen f\u00fcr die Pr\u00fcfung festlegen. Dahinter steht wohl der Wunsch nach einem kooperativen Pr\u00fcfverfahren.<\/p>\n\n\n\n<p>Was genau hier gemeint ist, bleibt jedoch auch beim Lesen der Begr\u00fcndung des Entwurfs sehr nebul\u00f6s. Der DStV f\u00fcrchtet, dass solche Rahmenbedingungen an bestimmte Voraussetzungen wie ein implementiertes Tax-Compliant-Management-System gekn\u00fcpft werden k\u00f6nnten. Damit k\u00f6nnten gerade kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) das qualifizierte Mitwirkungsverlangen vielfach nicht abwenden. Etliche KMU verf\u00fcgen beispielsweise nicht \u00fcber die notwendigen Ressourcen f\u00fcr solche Kontrollsysteme. Das hei\u00dft jedoch keineswegs, dass sie weniger \u201ecompliant\u201c sind als andere. Der DStV fordert Aufkl\u00e4rung im weiteren Gesetzgebungsverfahren, was unter den sog. Rahmenbedingungen zu verstehen ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"teilabschlussbescheide-%e2%80%93-top-oder-flop\">Teilabschlussbescheide \u2013 Top oder Flop?<\/h2>\n\n\n\n<p>Steuerpflichtige sollen k\u00fcnftig den Erlass von Teilabschlussbescheiden f\u00fcr im Pr\u00fcfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen beantragen k\u00f6nnen. Aber auch hier tauchen Fragen auf. Beispielsweise, welche konkreten Sachverhalte hier erfasst werden k\u00f6nnten? Von der Konkretisierung der Voraussetzungen ist es abh\u00e4ngig, ob das neue Instrument positiv zu werten ist. Entscheidend w\u00e4re, dass die breite Masse der Steuerpflichtigen von dem Instrument profitieren kann \u2013 insbesondere auch KMU.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: DStV, Mitteilung vom 01.08.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der BMF-Referentenentwurf zur Beschleunigung der Betriebspr\u00fcfung liegt vor. Die Pl\u00e4ne sehen massive Versch\u00e4rfungen bei den Mitwirkungspflichten und Sanktionen vor. Im Gegenzug k\u00f6nnten Steuerpflichtige unter Umst\u00e4nden etwa von sog. Teilabschlussbescheiden profitieren. Jedoch ist hier noch vieles unklar. In seiner Stellungnahme fordert der DStV Nachbesserungen \u2013 insbesondere f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen und deren Berater. 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