{"id":68012,"date":"2022-08-08T12:11:13","date_gmt":"2022-08-08T10:11:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=68012"},"modified":"2022-08-08T12:11:13","modified_gmt":"2022-08-08T10:11:13","slug":"staatliche-beihilfen-kommission-genehmigt-deutsche-regelung-zur-foerderung-gruener-fernwaerme","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/staatliche-beihilfen-kommission-genehmigt-deutsche-regelung-zur-foerderung-gruener-fernwaerme\/","title":{"rendered":"Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt deutsche Regelung zur F\u00f6rderung gr\u00fcner Fernw\u00e4rme"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Europ\u00e4ische Kommission hat entsprechend der EU-Beihilfevorschriften eine mit 2,98 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung genehmigt. Sie soll gr\u00fcne Fernw\u00e4rme auf Basis von erneuerbaren Energietr\u00e4gern und Abw\u00e4rme f\u00f6rdern. Die Ma\u00dfnahme wird dazu beitragen, den Nationalen Energie- und Klimaplan Deutschlands umzusetzen. Zudem unterst\u00fctzt sie die strategischen Ziele der EU im Zusammenhang mit dem europ\u00e4ischen Gr\u00fcnen Deal \u2013 insbesondere auch zum Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralit\u00e4t zu erreichen. Die Beihilfe soll in Form von direkten Zusch\u00fcssen gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die f\u00fcr Wettbewerbspolitik zust\u00e4ndige Exekutiv-Vizepr\u00e4sidentin der Kommission Margrethe Vestager sieht die deutsche Regelung als hilfreich an, um den Fernw\u00e4rmesektor in Deutschland gr\u00fcner zu machen. Die Regelung unterst\u00fctze \u201eden Bau effizienterer Fernw\u00e4rmesysteme und die Dekarbonisierung bestehender Fernw\u00e4rmesysteme. Deutschland wird den Anteil von erneuerbaren Energien und Abw\u00e4rme im W\u00e4rmesektor so erh\u00f6hen und damit seine CO2-Emissionen erheblich senken k\u00f6nnen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"die-deutsche-f%c3%b6rderregelung-im-detail\">Die deutsche F\u00f6rderregelung im Detail<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Juni 2022 hat Deutschland bei der Kommission eine geplante F\u00f6rderregelung f\u00fcr gr\u00fcne Fernw\u00e4rme auf Basis von erneuerbaren Energien und Abw\u00e4rme angemeldet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Regelung ist bis zum 30. August 2028 befristet. Sie steht sowohl Fernw\u00e4rmenetzbetreibern als auch Betreibern offen, die diese Dienstleistung bislang nicht am Markt anbieten. Die Beihilfe soll in Form von direkten Zusch\u00fcssen gew\u00e4hrt werden. Im Rahmen der Ma\u00dfnahme werden Durchf\u00fchrbarkeitsstudien und Umstellungspl\u00e4ne f\u00fcr den Bau bzw. die Dekarbonisierung von Fernw\u00e4rmenetzen unterst\u00fctzt. Nach der Regelung k\u00f6nnen Fernw\u00e4rmenetzbetreiber auch Investitionsbeihilfen erhalten f\u00fcr:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>den Bau neuer Fernw\u00e4rmesysteme, bei denen erneuerbare Energien und Abw\u00e4rme einen Anteil von mindestens 75 Prozent ausmachen,<\/li><li>die Dekarbonisierung und Modernisierung bestehender Fernw\u00e4rmesysteme f\u00fcr den Betrieb mit erneuerbaren Energietr\u00e4gern und Abw\u00e4rme sowie<\/li><li>die Installation von Anlagen zur W\u00e4rmeerzeugung aus erneuerbaren und solarthermischen Quellen, W\u00e4rmepumpen und W\u00e4rmespeichern sowie die Einbindung von Abw\u00e4rme in die Fernw\u00e4rmesysteme.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dar\u00fcber hinaus sind Betriebsbeihilfen f\u00fcr die W\u00e4rmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen mittels Solarthermie-Anlagen und W\u00e4rmepumpen m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die F\u00f6rderung f\u00fcr Durchf\u00fchrbarkeitsstudien und Umstellungspl\u00e4ne kann bis zu 50 Prozent der daf\u00fcr entstehenden Kosten betragen. Bei den Investitionsbeihilfen soll der Beihilfebetrag je Empf\u00e4nger bis zu 40 Prozent der beihilfef\u00e4higen Investitionskosten decken k\u00f6nnen. Im Falle von Betriebsbeihilfen wird die Beihilfe auf Basis der W\u00e4rmemenge berechnet, die aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird. Die Bewilligungsbeh\u00f6rde stellt sicher, dass die Beihilfe die Finanzierungsl\u00fccke (d. h. den Beihilfebetrag, der f\u00fcr eine andernfalls ausgebliebene Investition den Ausschlag gibt) nicht \u00fcbersteigt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erwartet wird, dass durch diese landesweite Regelung pro Jahr eine Kapazit\u00e4t von ann\u00e4hernd 681 MW f\u00fcr die W\u00e4rmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen installiert wird. Dadurch w\u00fcrden die Treibhausgasemissionen allj\u00e4hrlich um rund 4 Millionen Tonnen CO2 sinken.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"bewertung-durch-die-kommission\">Bewertung durch die Kommission<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften gepr\u00fcft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union (AEUV). Er erm\u00f6glicht es den EU-L\u00e4ndern, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu f\u00f6rdern. Auch nach den Leitlinien f\u00fcr staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 wurde die Regelung von der Kommission gepr\u00fcft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei ihrer Pr\u00fcfung gelangte die Kommission zu folgendem Ergebnis:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Beihilfen sind f\u00fcr die Dekarbonisierung des Fernw\u00e4rmesektors in Deutschland erforderlich und angemessen und entfalten einen \u201eAnreizeffekt\u201c. Da fossile Brennstoffe gegen\u00fcber erneuerbaren Energien und Abw\u00e4rme einen Kostenvorteil aufweisen, w\u00fcrden Investitionen in Fernw\u00e4rmeanlagen ohne die Beihilfe auf fossile Brennstoffe setzen und so den aktuellen Energiemix in Deutschland abbilden, der durch einen hohen Anteil an Gasheizkesseln und KWK-Anlagen gekennzeichnet ist. Au\u00dferdem d\u00fcrften Investitionen in neue Fernw\u00e4rmenetze und in die Dekarbonisierung bestehender Netze wegen der hohen Kosten und geringen Ertr\u00e4ge solcher Investitionen ohne die Regelung wohl ausbleiben. F\u00fcr die Beg\u00fcnstigten der Regelung best\u00fcnden ohne die Beihilfen keine ausreichenden Planungsanreize f\u00fcr den Bau neuer Fernw\u00e4rmenetze und die kosteneffiziente Dekarbonisierung bestehender Netze.<\/li><li>Die Beihilfen sind verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und auf das erforderliche Minimum begrenzt. Die H\u00f6he der Beihilfen beruht zwar nicht auf einer individuellen Berechnung der Finanzierungsl\u00fccke je Empf\u00e4nger \u2013 die Bewilligungsbeh\u00f6rde muss jedoch daf\u00fcr Sorge tragen, dass die Unterst\u00fctzung die Finanzierungsl\u00fccke nicht \u00fcbersteigt. Dazu unterliegt die F\u00f6rderung der W\u00e4rmeerzeugung einem j\u00e4hrlichen Monitoring durch die Bewilligungsbeh\u00f6rde.<\/li><li>Die positiven Auswirkungen der Beihilfen auf die Dekarbonisierung der Fernw\u00e4rmesysteme in Deutschland \u00fcberwiegen etwaige Negativwirkungen auf Wettbewerb und Handel zwischen Mitgliedstaaten. Mit der Regelung wird die Dekarbonisierung des Fernw\u00e4rmesektors in Deutschland gef\u00f6rdert. Dadurch werden die Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem europ\u00e4ischen Gr\u00fcnen Deal verringert, ohne dass der Wettbewerb im Binnenmarkt \u00fcberm\u00e4\u00dfig verzerrt wird.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Daher hat die Kommission die von Deutschland angemeldete Ma\u00dfnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 02.08.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat entsprechend der EU-Beihilfevorschriften eine mit 2,98 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung genehmigt. Sie soll gr\u00fcne Fernw\u00e4rme auf Basis von erneuerbaren Energietr\u00e4gern und Abw\u00e4rme f\u00f6rdern. Die Ma\u00dfnahme wird dazu beitragen, den Nationalen Energie- und Klimaplan Deutschlands umzusetzen. 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