{"id":68129,"date":"2022-08-15T11:34:33","date_gmt":"2022-08-15T09:34:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=68129"},"modified":"2022-08-15T11:34:33","modified_gmt":"2022-08-15T09:34:33","slug":"kalte-progression-hohe-inflation-erfordert-korrektur-des-einkommensteuertarifs","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kalte-progression-hohe-inflation-erfordert-korrektur-des-einkommensteuertarifs\/","title":{"rendered":"Kalte Progression: Hohe Inflation erfordert Korrektur des Einkommensteuertarifs"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>F\u00fcr die rund 2,3 Millionen Einzelunternehmen und 450.000 Personengesellschaften in Deutschland ist die Einkommensteuer die relevante Unternehmensteuer. Sie schultern circa 30 Prozent des gesamten Aufkommens an der Einkommensteuer von gesch\u00e4tzten 236 Milliarden Euro in diesem Jahr. Der Einkommensteuertarif ist progressiv ausgestaltet: Der durchschnittliche Steuersatz steigt mit zunehmendem Einkommen beziehungsweise Gewinn.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Jahresdurchschnitt 2022 erwartet die Europ\u00e4ische Zentralbank (EZB) eine Inflationsrate von gut 7 Prozent, f\u00fcr 2023 geht sie von 3,6 Prozent aus. Wird der Einkommensteuertarif nicht an solch bedeutende \u00c4nderungen der Kaufkraft angepasst, kommt es zur sogenannten kalten Progression: Steigt das Einkommen, steigt auch der Steuersatz (Progression). Steigt das Einkommen allein in H\u00f6he der Inflation, bliebe zwar die Kaufkraft dieselbe, aber der Steuersatz und die Steuerbelastung steigen dennoch. \u00c4ndert der Gesetzgeber nicht den Steuertarif entsprechend, erh\u00f6ht sich die Steuerbelastung auch f\u00fcr die Unternehmen, obwohl keine Steuererh\u00f6hungen beschlossen wurden.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"schwieriges-wirtschaftliches-umfeld\">Schwieriges wirtschaftliches Umfeld<\/h2>\n\n\n\n<p>Selbst bei zur\u00fcckhaltender Sch\u00e4tzung kommt es 2022 aufgrund der kalten Progression zu staatlichen Mehreinnahmen in H\u00f6he von gut 10 Milliarden Euro. Der Ukraine-Krieg und die Corona-Pandemie haben den Druck f\u00fcr die deutsche Wirtschaft immens erh\u00f6ht.<\/p>\n\n\n\n<p>Viele Betriebe geraten in ein Dilemma: Einerseits steigen die Einkaufs- beziehungsweise Produktionskosten durch h\u00f6here Preise f\u00fcr Vorprodukte und Energie. Andererseits verf\u00fcgen viele Unternehmen nicht \u00fcber die Wettbewerbsstellung, gestiegene Herstellungskosten an ihre Kunden vollst\u00e4ndig weiterzugeben. Sie bleiben also auf einem Gro\u00dfteil der gestiegenen Kosten sitzen und m\u00fcssen \u2013 wegen des h\u00f6heren Steuertarifs \u2013 auch noch eine h\u00f6here Steuerlast schultern.<\/p>\n\n\n\n<p>In vielen F\u00e4llen sind betriebliche Anpassungen und eine deutliche Drosselung der eigenen Produktion die letzte Option. Aktuelle DIHK-Umfragen zeigen, dass infolgedessen Investitionen vertagt oder gar ganz ad acta gelegt werden. Es ist deshalb von gro\u00dfer Bedeutung, dass der Staat zeitnah seine Zusatzeinnahmen aus der kalten Progression durch eine Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Steuerpflichtigen zur\u00fcckgibt.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"ausgleich-durch-b%c3%bcrokratiearme-dezemberl%c3%b6sung\">Ausgleich durch b\u00fcrokratiearme Dezemberl\u00f6sung<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Arbeitnehmer wird die Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber erhoben und an das Finanzamt abgef\u00fchrt. Jede \u00c4nderung des Einkommensteuertarifs wirkt sich damit auch auf den Lohnsteuerabzug aus. R\u00fcckwirkende Tarif\u00e4nderungen sorgen in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung der Arbeitgeber jedoch f\u00fcr erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand: Sie unterliegen einer Korrekturpflicht und m\u00fcssen daher Neuberechnungen durchf\u00fchren und Neubescheinigungen ausstellen. Hier mussten die Unternehmen in den zur\u00fcckliegenden Monaten bereits einiges an (B\u00fcrokratie-)Kosten schultern, zum Beispiel bei der Auszahlung der Energiepreispauschalen an Arbeitnehmer. Ein Weg w\u00e4re, die wegen der hohen Inflation erforderlichen Anpassungen im Einkommensteuertarif noch im Herbst zu beschlie\u00dfen und schon im Dezember wirksam werden zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine solche \u201eDezember-L\u00f6sung\u201c, bei der die Effekte der kalten Progression aus dem laufenden Jahr geb\u00fcndelt korrigiert w\u00fcrden, h\u00e4tte gleich mehrere Vorteile: F\u00fcr viele Besch\u00e4ftigte bliebe bei der Dezember-Abrechnung sp\u00fcrbar mehr Netto vom Brutto. Und f\u00fcr die Unternehmen w\u00e4re der Aufwand deutlich niedriger als bei einer r\u00fcckwirkenden \u00c4nderung der Lohnsteuerabrechnungen f\u00fcr das gesamte Jahr 2022. Ab Januar 2023 w\u00fcrde der angepasste Tarif gelten. Im Idealfall w\u00fcrde erst gar keine kalte Progression im Jahr 2023 entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: DIHK, Mitteilung vom 11.08.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr die rund 2,3 Millionen Einzelunternehmen und 450.000 Personengesellschaften in Deutschland ist die Einkommensteuer die relevante Unternehmensteuer. Sie schultern circa 30 Prozent des gesamten Aufkommens an der Einkommensteuer von gesch\u00e4tzten 236 Milliarden Euro in diesem Jahr. Der Einkommensteuertarif ist progressiv ausgestaltet: Der durchschnittliche Steuersatz steigt mit zunehmendem Einkommen beziehungsweise Gewinn. 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