{"id":68389,"date":"2022-08-25T11:57:04","date_gmt":"2022-08-25T09:57:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=68389"},"modified":"2022-11-25T12:06:14","modified_gmt":"2022-11-25T10:06:14","slug":"bundeskabinett-billigt-energieeinspar-verordnungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundeskabinett-billigt-energieeinspar-verordnungen\/","title":{"rendered":"Bundeskabinett billigt Energieeinspar-Verordnungen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Bundeskabinett hat am 24.08.2022 zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt. Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (\u00a7 30 EnSiG) und leisten einen weiteren Beitrag zur Gew\u00e4hrleistung der Versorgungssicherheit. Durch den russischen Angriff auf die Ukraine befindet sich Deutschland weiterhin in einer angespannten Gasversorgungslage. Die Bundesregierung und das Bundeswirtschaftsministerium tun daher alles, um durch konsequente Ma\u00dfnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern die Abh\u00e4ngigkeit von russischen Importen so schnell wie m\u00f6glich zu reduzieren. Die Verordnungen zum Energiesparen sind dabei ein wichtiges Handlungsfeld. Die zwei Verordnungen beinhalten konkret Ma\u00dfnahmen zur Energieeinsparung f\u00fcr die kommende und die \u00fcbern\u00e4chste Heizperiode und adressieren die \u00f6ffentlichen K\u00f6rperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte. Neben der Einsparung von Gas sind auch Ma\u00dfnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beitr\u00e4gt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern. Eine Verordnung mit Kurfristma\u00dfnahmen gilt ab dem 01.09.2022 und hat eine Dauer von 6 Monaten. Die zweite Verordnung mit mittelfristigen Ma\u00dfnahmen gilt ab dem 01.010.2022 und hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten. Letztere bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hierzu Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: \u201eDie Bundesregierung verfolgt konsequent ihre Politik, um von russischen Energielieferungen unabh\u00e4ngig zu werden. Wir treiben den Bau von Fl\u00fcssiggas-Terminals voran, damit wir \u00fcberhaupt eine alternative Infrastruktur f\u00fcr Gas haben. Wir sichern die Bef\u00fcllung der Gasspeicher auch mit Milliardenhilfen ab. Und wir stellen die Funktionsf\u00e4higkeit des Gasmarktes und damit der Gasversorgung sicher, unter anderem durch die Rettung eines der gr\u00f6\u00dften Gasimporteure in Deutschland, an dem sich der Staat beteiligt. All dies tr\u00e4gt ma\u00dfgeblich dazu bei, die Versorgungssicherheit zu gew\u00e4hrleisten. Es kommt aber auch ganz wesentlich darauf an, deutlich mehr Gas einzusparen: in der \u00f6ffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, in m\u00f6glichst vielen Privathaushalten. Daf\u00fcr leisten die heute im Kabinett verabschiedeten Verordnungen einen wichtigen Beitrag. Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung, und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, L\u00e4ndern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verb\u00e4nden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag z\u00e4hlt.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die am 24.08.2022 im Kabinett verabschiedeten Energieeinsparverordnungen dienen zugleich auch als Beitrag zur Umsetzung der Einsparvorgaben der Europ\u00e4ischen Union. Angesichts der von Russland k\u00fcnstlich verursachten Gasknappheit haben sich die EU-Staaten verpflichtet, ihren Gasverbrauch ab August dieses Jahres um mindestens 15 % zu verringern \u2013 im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der letzten f\u00fcnf Jahre. Deutschland, das \u00fcber die letzten Jahre besonders abh\u00e4ngig von russischem Gas war, muss seinen Gasverbrauch demnach um 20 % senken.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit den am 24.08.2022 im Kabinett verabschiedeten Verordnungen kann ein kleiner, aber unverzichtbarer Beitrag erreicht werden. So l\u00e4sst sich mit den darin enthaltenen Ma\u00dfnahmen der Gasverbrauch nach ersten Sch\u00e4tzungen um ungef\u00e4hr zwei Prozent senken. Zugleich rechnen sich die Ma\u00dfnahmen f\u00fcr private Haushalte, Unternehmen und die der \u00f6ffentlichen Hand. Werden sie umgesetzt, l\u00e4sst sich in den kommenden beiden Jahren ein Einsparvolumen von gut 10,8 Mrd. Euro erreichen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Ma\u00dfnahmen der zwei Verordnungen im Einzelnen:<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"a-ma%c3%9fnahmen-der-verordnung-zur-sicherung-der-energieversorgung-durch-kurzfristig-wirksame-ma%c3%9fnahmen-ensikumav\">A) Ma\u00dfnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Ma\u00dfnahmen (EnSikuMaV)<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Verordnung umfasst Ma\u00dfnahmen, die sehr kurzfristig umgesetzt werden k\u00f6nnen. Sie zielen auf Einsparungen ab, die bereits in dieser Heizsaison zur Verringerung des Energiebedarfs beitragen k\u00f6nnen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand, die damit ihrer Vorbildfunktion nachkommt und so anderen Bereichen Orientierung hinsichtlich machbarer, praktikabler Einsparma\u00dfnahmen geben kann. Die Verordnung hat eine G\u00fcltigkeit von sechs Monaten. Sie wird direkt vom Bundeskabinett ohne Beteiligung des Bundestags oder Bundesrats beschlossen und soll zum 1. September in Kraft treten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"mieter-bekommen-mehr-spielraum-um-energie-einzusparen\">Mieter bekommen mehr Spielraum, um Energie einzusparen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mieterinnen und Mieter bekommen mehr Spielraum, um Energie einzusparen. Derzeit gibt es in einigen Mietvertr\u00e4gen Klauseln, die eine Mindesttemperatur in gemieteten R\u00e4umen vorsehen. Das hei\u00dft, wenn diese Mieterinnen und Mieter weniger heizen wollen, versto\u00dfen sie gegen ihre Mietvertr\u00e4ge. Deshalb sollen diese vertraglichen Verpflichtungen f\u00fcr die Geltungsdauer der VO vor\u00fcbergehend ausgesetzt werden, so dass Mieterinnen und Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, dies auch tun d\u00fcrfen. Eine Sch\u00e4digung von Geb\u00e4uden soll in der Regel durch entsprechendes L\u00fcftungsverhalten verhindert werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"verbot-der-nutzung-bestimmter-heizungsarten-f%c3%bcr-schwimm-und-badebecken\">Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten f\u00fcr Schwimm- und Badebecken<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In Geb\u00e4uden oder zugeh\u00f6rigen privaten G\u00e4rten ist die Beheizung von privaten, innen- oder au\u00dfenliegenden Schwimm- und Badebecken einschlie\u00dflich Aufstellbecken mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz untersagt, Eine Ausnahme gibt es f\u00fcr therapeutische Anwendungen. Gewerbliche genutzte Pools sind davon nicht betroffen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"ma%c3%9fnahmen-zur-energieeinsparung-in-%c3%b6ffentlichen-nichtwohngeb%c3%a4uden\">Ma\u00dfnahmen zur Energieeinsparung in \u00f6ffentlichen Nichtwohngeb\u00e4uden<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Verbindlich geregelt wird, R\u00e4ume, in denen man sich nicht regelm\u00e4\u00dfig aufh\u00e4lt, etwa Flure oder gro\u00dfe Hallen, Foyers oder Technikr\u00e4ume, nicht mehr zu heizen, au\u00dfer, es gibt daf\u00fcr technische oder sicherheitstechnische Gr\u00fcnde (z.B. Gr\u00fcnden der Bauphysik oder Gr\u00fcnden der Nutzung, z. B. im Fall einer Lagerung anderweitig gef\u00e4hrdeter Gegenst\u00e4nde oder Stoffe). Ausgenommen sind Einrichtungen, bei denen h\u00f6here Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen geboten sind, wie z. B. medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Kindertagesst\u00e4tten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"19-grad-an-arbeitsst%c3%a4tten-in-%c3%b6ffentlichen-nichtwohngeb%c3%a4uden\">19 Grad an Arbeitsst\u00e4tten in \u00f6ffentlichen Nichtwohngeb\u00e4uden<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Um der Vorbildfunktion der \u00f6ffentlichen Hand beim Gassparen Rechnung zu tragen, darf in \u00f6ffentlichen Nichtwohngeb\u00e4uden eine Lufttemperaturh\u00f6chstgrenze von vor\u00fcbergehend 19 Grad in B\u00fcros nicht \u00fcberschritten werden. Die bisher empfohlene Mindesttemperatur liegt f\u00fcr B\u00fcros bei 20 Grad. Eine entsprechende Herabsetzung der Lufttemperatur gilt auch f\u00fcr andere Arbeitsr\u00e4ume in \u00f6ffentlichen Nichtwohngeb\u00e4uden in Abh\u00e4ngigkeit des Grades k\u00f6rperlichen Anstrengung, die mit der T\u00e4tigkeit in diesen R\u00e4umen verbunden ist. Ausgenommen sind auch hier z. B. medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Kindertagesst\u00e4tten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"trinkwassererw%c3%a4rmungsanlagen-in-%c3%b6ffentlichen-nichtwohngeb%c3%a4uden\">Trinkwassererw\u00e4rmungsanlagen in \u00f6ffentlichen Nichtwohngeb\u00e4uden<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In \u00f6ffentlichen Nichtwohngeb\u00e4uden sind dezentrale Trinkwassererw\u00e4rmungsanlagen, insbesondere Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher auszuschalten, wenn deren Betrieb \u00fcberwiegend zum H\u00e4ndewaschen vorgesehen ist und sofern Hygienevorschriften dem nicht entgegenstehen. Ausgenommen sind auch hier: medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Kindertagesst\u00e4tten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"beleuchtung-von-geb%c3%a4uden-oder-baudenkm%c3%a4lern\">Beleuchtung von Geb\u00e4uden oder Baudenkm\u00e4lern<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Beleuchtung von Geb\u00e4uden oder Baudenkm\u00e4lern von au\u00dfen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten sowie allgemein alle F\u00e4lle, in denen die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Ma\u00dfnahmen ersetzt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"mehr-und-detailliertere-information-f%c3%bcr-private-energiesparma%c3%9fnahmen\">Mehr und detailliertere Information f\u00fcr private Energiesparma\u00dfnahmen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gas- und W\u00e4rmelieferanten werden verpflichtet, ihre Kunden \u00fcber den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten, \u00fcber die Auswirkungen der aktuellen und m\u00f6glicherweise noch kommenden Energiepreissteigerungen und \u00fcber m\u00f6gliche Einsparpotenziale fr\u00fchzeitig, mindestens aber zu Beginn der Heizsaison zu informieren. Eigent\u00fcmer von Wohngeb\u00e4uden, deren Wohngeb\u00e4ude leitungsgebunden mit Gas oder W\u00e4rme beliefert werden, haben den Nutzern diese Informationen weiterzuleiten (Weiterleitungspflicht). Eigent\u00fcmer von Wohngeb\u00e4uden mit mindestens zehn Wohneinheiten m\u00fcssen auf dieser Grundlage zudem spezifische Informationen zu Energieverbrauch und Energiekosten der jeweiligen Wohneinheit geben. Bei erneuten Preissteigerungen sind erneut Informationen bereitzustellen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"ladent%c3%bcren-und-eingangssysteme-im-einzelhandel\">Ladent\u00fcren und Eingangssysteme im Einzelhandel<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In beheizten Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Ladent\u00fcren und Eingangssystemen, bei deren \u00d6ffnung ein Verlust von Heizw\u00e4rme auftritt, untersagt, sofern das Offenhalten nicht f\u00fcr die Funktion des Ein- oder Ausganges als Fluchtweg erforderlich ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"nutzungseinschr%c3%a4nkung-beleuchteter-werbeanlagen\">Nutzungseinschr\u00e4nkung beleuchteter Werbeanlagen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Ma\u00dfnahmen ersetzt werden kann. Ausgenommen sind daher regelm\u00e4\u00dfig beleuchtete Werbetr\u00e4ger an Fahrgastunterst\u00e4nden (oder Wartehallen), Haltepunkten und Bahnunterf\u00fchrungen, die aus Gr\u00fcnden der Betriebssicherheit und \u00f6ffentlichen Ordnung wie Stra\u00dfenbeleuchtung zu behandeln sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"mindestwerte-der-lufttemperatur-f%c3%bcr-arbeitsr%c3%a4ume-in-arbeitsst%c3%a4tten\">Mindestwerte der Lufttemperatur f\u00fcr Arbeitsr\u00e4ume in Arbeitsst\u00e4tten<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Arbeitsr\u00e4ume in Arbeitsst\u00e4tten gelten die festgelegten H\u00f6chstwerte f\u00fcr die Lufttemperatur als Mindesttemperaturwerte.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"b-ma%c3%9fnahmen-der-verordnung-zur-sicherung-der-energieversorgung-durch-mittelfristig-wirksame-ma%c3%9fnahmen-ensimimav\">B) Ma\u00dfnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Ma\u00dfnahmen (EnSimiMaV)<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Verordnung umfasst Ma\u00dfnahmen, die einen h\u00f6heren, mittelfristigen Zeitbedarf f\u00fcr die Umsetzung erfordern. Die Ma\u00dfnahmen zielen auf Einsparungen in der kommenden und der folgenden Heizperiode ab, haben aber auch eine Wirkung dar\u00fcber hinaus. Diese Verordnung hat eine G\u00fcltigkeit von zwei Jahren. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. Oktober in Kraft treten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"steigerung-der-energieeffizienz-in-%c3%b6ffentlichen-privaten-und-firmengeb%c3%a4uden\">Steigerung der Energieeffizienz in \u00f6ffentlichen, privaten und Firmengeb\u00e4uden<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Pflicht zu Heizungspr\u00fcfung und -optimierung<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Alle Eigent\u00fcmer und Eigent\u00fcmerinnen von Geb\u00e4uden mit Gasheizungen m\u00fcssen in den n\u00e4chsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchf\u00fchren. Sinnvoll ist die Kopplung der Pr\u00fcfung an ohnehin stattfindende Termine wie etwa Kehr- und \u00dcberpr\u00fcfungst\u00e4tigkeiten oder eine regul\u00e4re Heizungswartung.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Verpflichtender hydraulischer Abgleich f\u00fcr Eigent\u00fcmer gro\u00dfer Geb\u00e4ude mit zentraler W\u00e4rmeversorgung<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eigent\u00fcmer von gro\u00dfen Geb\u00e4uden mit zentraler W\u00e4rmeversorgung auf Erdgasbasis m\u00fcssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen, sofern ein solcher bislang nicht durchgef\u00fchrt wurde. Dies gilt f\u00fcr Firmen und \u00f6ffentliche Geb\u00e4ude (ab 1000 m<sup>2<\/sup>) sowie f\u00fcr gro\u00dfe Wohngeb\u00e4ude ab sechs Wohneinheiten. Dies ist eine effektive Einsparma\u00dfnahme, die je nach Geb\u00e4ude den Gasverbrauch um ca. 8 Kilowattstunden pro Quadratmeter (8 kWh\/m<sup>2<\/sup>) senken. Da es sich hierbei um eine Instandhaltungsma\u00dfnahme handelt, tr\u00e4gt hierf\u00fcr der Eigent\u00fcmer bzw. der Vermieter die Kosten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"einsparungen-in-unternehmen\">Einsparungen in Unternehmen<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Verpflichtung zur Umsetzung wirtschaftlicher Effizienzma\u00dfnahmen in Unternehmen<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr werden ab dem 1. Oktober verpflichtet, wirtschaftliche Energieeffizienzma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren. Diese Verpflichtung gilt f\u00fcr Unternehmen, die bereits ein Energieaudit \u2013 also eine Analyse ihrer Verbr\u00e4uche und ihrer Einsparpotentiale \u2013 nach den Vorgaben des Energiedienstleistungsgesetzes durchgef\u00fchrt haben. Kurzfristige Ma\u00dfnahmen, die hier in Frage kommen: Austausch von Beleuchtungen mit LED, Optimierungen von Arbeitsabl\u00e4ufen und technischer Systeme, z. B. Druckluftsystemen. Auch Unternehmen sind dazu verpflichtet, den hydraulischen Abgleich vorzunehmen sowie ineffiziente Heizungspumpen auszutauschen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Rechtliche Verpflichtungen und freiwilliges Engagement erg\u00e4nzen sich gegenseitig<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die beiden Verordnungen sind Teil eines Ma\u00dfnahmenb\u00fcndels. Neben den unmittelbaren Einspareffekten sollen die Ma\u00dfnahmen auch eine Signal- und Vorbildwirkungen haben. Sie zielen somit auch darauf ab, freiwillige Energiesparma\u00dfnahmen anzusto\u00dfen. Durch die Umsetzung der Energieeinsparverordnungen l\u00e4sst sich nur ein kleiner Teil der erforderlichen Einsparungen erreichen. N\u00f6tig ist eine nationale Kraftanstrengung. Daf\u00fcr braucht es ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, L\u00e4ndern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verb\u00e4nden sowie der Zivilgesellschaft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die <strong>Verordnungen<\/strong> finden Sie hier (EnSikuMaV) und hier (EnSimiMaV).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BMWK, Pressemitteilung vom 24.08.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat am 24.08.2022 zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt. Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (\u00a7 30 EnSiG) und leisten einen weiteren Beitrag zur Gew\u00e4hrleistung der Versorgungssicherheit. Durch den russischen Angriff auf die Ukraine befindet sich Deutschland weiterhin in einer angespannten Gasversorgungslage. 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