{"id":68706,"date":"2022-09-23T12:10:43","date_gmt":"2022-09-23T10:10:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=68706"},"modified":"2022-09-23T12:10:43","modified_gmt":"2022-09-23T10:10:43","slug":"nichtumsetzung-von-eu-rechtsvorschriften-kommission-leitet-schritte-zur-gewaehrleistung-der-vollstaendigen-und-fristgerechten-umsetzung-von-eu-richtlinien-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/nichtumsetzung-von-eu-rechtsvorschriften-kommission-leitet-schritte-zur-gewaehrleistung-der-vollstaendigen-und-fristgerechten-umsetzung-von-eu-richtlinien-ein\/","title":{"rendered":"Nichtumsetzung von EU-Rechtsvorschriften: Kommission leitet Schritte zur Gew\u00e4hrleistung der vollst\u00e4ndigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien ein"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Kommission leitet eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedstaaten ein, die keine Mitteilung \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gemacht haben (\u201eVertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung\u201c). Die Kommission sendet ein Aufforderungsschreiben an die Mitgliedstaaten, die keine nationalen Ma\u00dfnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben. In diesem Fall haben 24 Mitgliedstaaten noch nicht die vollst\u00e4ndige Umsetzung von 10 EU-Richtlinien gemeldet, deren Umsetzungsfrist zwischen dem 1. Juli und dem 31. August 2022 endete. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Umsetzung der Richtlinien abzuschlie\u00dfen; anderenfalls kann die Kommission beschlie\u00dfen, eine mit Gr\u00fcnden versehene Stellungnahme zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"arbeitnehmerrechte-richtlinie-eu-20191152-%c3%bcber-transparente-und-vorhersehbare-arbeitsbedingungen\">Arbeitnehmerrechte: Richtlinie (EU) 2019\/1152 \u00fcber transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Richtlinie \u00fcber transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen st\u00e4rkt und aktualisiert die Rechte der 182 Millionen Arbeitnehmer\/innen in der EU und verbessert ihren Schutz. Die neuen Vorschriften verleihen Arbeitskr\u00e4ften beispielsweise ein Recht auf mehr Vorhersehbarkeit bei Arbeitsauftr\u00e4gen und Arbeitszeiten. Zudem erhalten Arbeitnehmer\/innen einen Anspruch darauf, ausf\u00fchrlicher \u00fcber wesentliche Aspekte des Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses, den Arbeitsort und die Entlohnung informiert zu werden. Die neuen Vorschriften sollen insbesondere den sch\u00e4tzungsweise 2 bis 3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in prek\u00e4ren Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnissen zugutekommen. Die Kommission richtet heute Aufforderungsschreiben an 19 Mitgliedstaaten (Belgien, Tschechien, D\u00e4nemark, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Zypern, Luxemburg, Ungarn, Malta, \u00d6sterreich, Polen, Portugal, Rum\u00e4nien, Slowenien, die Slowakei und Finnland), da diese die vollst\u00e4ndige Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht nicht bis zum 1. August 2022 mitgeteilt haben.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"nachhaltiges-finanzwesen-eu-vorschriften-zur-einbeziehung-von-nachhaltigkeitsfaktoren-und-zielen-in-produkt%c3%bcberwachungsprozesse\">Nachhaltiges Finanzwesen: EU-Vorschriften zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren und -zielen in Produkt\u00fcberwachungsprozesse<\/h2>\n\n\n\n<p>Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2021\/1269 der Kommission wird klargestellt, dass Wertpapierfirmen in ihren Produkt\u00fcberwachungs- und Produktkontrollverfahren auch Nachhaltigkeitsfaktoren und nachhaltigkeitsbezogene Ziele ber\u00fccksichtigen m\u00fcssen. Mit diesen Vorschriften werden Umwelt-, Sozial- und Governance- (Nachhaltigkeits-) Erw\u00e4gungen ins Zentrum des Finanzsystems ger\u00fcckt. Ab dem 22. November 2022 m\u00fcssen Unternehmen, die Finanzprodukte herstellen oder vertreiben, dabei nachhaltigkeitsbezogenen Zielen geb\u00fchrend Rechnung tragen und daf\u00fcr sorgen, dass Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsfaktoren f\u00fcr alle Kunden leicht verf\u00fcgbar bleiben. Die Kommission richtet heute Aufforderungsschreiben an Belgien, Deutschland, Ungarn, Spanien und Slowenien, da diese die Richtlinie nicht fristgerecht bis zum 22. August 2022 umgesetzt haben.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"nachhaltiges-finanzwesen-eu-recht-verpflichtet-alle-fondsverwalter-nachhaltigkeitsrisiken-in-ihr-portfolio-einzubeziehen\">Nachhaltiges Finanzwesen: EU-Recht verpflichtet alle Fondsverwalter, Nachhaltigkeitsrisiken in ihr Portfolio einzubeziehen<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Delegierte Richtlinie (EU) 2021\/1270 (\u201eOGAW-Nachhaltigkeitsrichtlinie\u201c) verpflichtet alle Fondsverwalter, Nachhaltigkeitsrisiken in ihr Portfolio einzubeziehen. Insbesondere m\u00fcssen gem\u00e4\u00df der OGAW-Nachhaltigkeitsrichtlinie OGAW-Verwaltungsgesellschaften Nachhaltigkeitsrisiken in die Verwaltung von OGAW einbeziehen. Au\u00dferdem m\u00fcssen Verfahren f\u00fcr Interessenkonflikte eingef\u00fchrt werden, die sich aus der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken ergeben k\u00f6nnen. OGAW-Verwaltungsgesellschaften m\u00fcssen im Zuge ihrer Sorgfaltspflichten bei der Auswahl und der laufenden \u00dcberwachung von Anlagen Nachhaltigkeitsrisiken ber\u00fccksichtigen und Einzelheiten der Verfahren zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Risikomanagements erfassen. Belgien und Spanien haben die OGAW-Nachhaltigkeitsrichtlinie nicht bis zum 1. August 2022 in nationales Recht umgesetzt und erhalten daher heute ein Aufforderungsschreiben.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"sicheres-spielzeug-allergene-duftstoffe-in-spielzeug\">Sicheres Spielzeug: Allergene Duftstoffe in Spielzeug<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Jahr 2020 hat die Kommission die Richtlinie (EU) 2020\/2088 zur Verbesserung der Kennzeichnung von Spielzeugen, die potenziell allergene Duftstoffe enthalten, sowie die Richtlinie (EU) 2020\/2089 \u00fcber das Verbot bestimmter allergener Duftstoffe in Spielzeug angenommen. Um den Schutz von Kindern vor m\u00f6glichen negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Duftstoffen, die lebenslange Allergien ausl\u00f6sen k\u00f6nnen, zu verbessern, hat die Kommission die Richtlinie 2009\/48\/EG \u00fcber die Sicherheit von Spielzeug ge\u00e4ndert und die Liste der 55 verbotenen Duftstoffe um Atranol, Chloratranol und Methylheptincarbonat erweitert. Ferner m\u00fcssen gem\u00e4\u00df den neuen Vorschriften weitere 61 allergene Duftstoffe ab einer bestimmten Konzentration auf dem Spielzeug angegeben werden. Seit Geltungsbeginn der beiden Richtlinien am 5. Juli 2022 m\u00fcssen Unternehmen, die Spielzeug verkaufen, daf\u00fcr sorgen, dass diese neuen Kennzeichnungsvorschriften und Verbote eingehalten werden. Zypern hat die beiden EU-Richtlinien \u00fcber allergene Duftstoffe in Spielzeug nicht bis zum 4. Juli 2022 in nationales Recht umgesetzt und erh\u00e4lt daher heute ein Aufforderungsschreiben.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"gesellschaftsrecht-vereinfachung-von-unternehmensvorschriften-f%c3%bcr-digitale-werkzeuge-und-verfahren\">Gesellschaftsrecht: Vereinfachung von Unternehmensvorschriften f\u00fcr digitale Werkzeuge und Verfahren<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Richtlinie (EU) 2019\/1151 enth\u00e4lt Bestimmungen betreffend den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, komplett online durchzuf\u00fchrende Verfahren f\u00fcr die Gr\u00fcndung bestimmter Gesellschaftsformen und die grenz\u00fcberschreitende Eintragung von Zweigniederlassungen sowie die Online-Einreichung von Urkunden bei Unternehmensregistern einzuf\u00fchren. Au\u00dferdem sollen mehr Daten aus Unternehmensregistern kostenlos \u00fcber das System zur Verkn\u00fcpfung von Unternehmensregistern zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 1. August 2021 umsetzen. 17 Mitgliedstaaten hatten jedoch von der M\u00f6glichkeit Gebrauch gemacht, die \u00dcbergangsfrist f\u00fcr ein Jahr bis zum 1. August 2022 zu verl\u00e4ngern. Inzwischen ist die Umsetzungsfrist f\u00fcr alle Mitgliedstaaten abgelaufen. Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an Belgien, Bulgarien, D\u00e4nemark, Zypern, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Slowenien, die Slowakei und Schweden.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"zweite-chance-f%c3%bcr-unternehmer-vermeidung-von-insolvenz-und-leichterer-zugang-zu-finanzmitteln\">Zweite Chance f\u00fcr Unternehmer: Vermeidung von Insolvenz und leichterer Zugang zu Finanzmitteln<\/h2>\n\n\n\n<p>Mit der Richtlinie (EU) 2019\/1023 wurden Regeln eingef\u00fchrt, um eine Insolvenz fr\u00fchzeitig abzuwenden und ein g\u00fcnstiges Umfeld zu schaffen, damit insolvente Unternehmer m\u00f6glichst schnell wieder auf die Beine kommen. Die neuen Vorschriften schaffen die Voraussetzungen, damit sich bestandsf\u00e4hige Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, fr\u00fchzeitig umstrukturieren k\u00f6nnen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Redliche insolvente Unternehmer erhalten besseren Zugang zu Finanzmitteln und werden nach drei Jahren vollst\u00e4ndig entschuldet. Zudem wird die Effizienz der Insolvenzverfahren durch die Harmonisierung bestimmter Vorschriften \u00fcber Gerichte und Insolvenzverwalter und den Einsatz von elektronischen Kommunikationsmitteln verbessert. Die Frist f\u00fcr die Umsetzung der Richtlinie endete am 17. Juli 2022. Die folgenden Mitgliedstaaten haben keine nationalen Ma\u00dfnahmen zur vollst\u00e4ndigen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht mitgeteilt und erhalten daher ein Aufforderungsschreiben: Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechien, Luxemburg, Lettland, Malta, die Niederlande, Polen und Slowenien.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"vereinbarkeit-von-beruf-und-privatleben-f%c3%bcr-eltern-und-pflegende-angeh%c3%b6rige-f%c3%b6rderung-der-gleichstellung-auf-dem-arbeitsmarkt\">Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben f\u00fcr Eltern und pflegende Angeh\u00f6rige: F\u00f6rderung der Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt<\/h2>\n\n\n\n<p>Ziel der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (Richtlinie (EU) 2019\/1158) ist die Gew\u00e4hrleistung der Gleichstellung der Geschlechter bei der Arbeitsmarktbeteiligung, indem eine gerechte Verteilung der Betreuungsaufgaben zwischen den Eltern gef\u00f6rdert wird. Mit der Richtlinie wurde ein Vaterschaftsurlaub eingef\u00fchrt, der V\u00e4tern bzw. dem zweiten Elternteil das Recht auf mindestens zehn Tage Urlaub um den Zeitpunkt der Geburt des Kindes herum gibt. Au\u00dferdem wird ein Elternurlaub von mindestens vier Monaten eingef\u00fchrt, von denen mindestens zwei Monate nicht zwischen den Elternteilen \u00fcbertragbar sind. Arbeitnehmer\/innen, die Angeh\u00f6rige oder eine im gleichen Haushalt lebende Person pflegen oder unterst\u00fctzen, erhalten Anspruch auf f\u00fcnf Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Erwerbst\u00e4tige Eltern von Kindern bis acht Jahren und alle pflegenden Angeh\u00f6rigen erhalten das Recht, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen. Die Frist f\u00fcr die Umsetzung der Richtlinie endete am 2. August 2022. Die folgenden Mitgliedstaaten haben keine nationalen Ma\u00dfnahmen zur vollst\u00e4ndigen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht mitgeteilt und erhalten daher ein Aufforderungsschreiben: Belgien, Tschechien, D\u00e4nemark, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, \u00d6sterreich, Polen, Portugal, Rum\u00e4nien, Slowenien und die Slowakei.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"eu-vorschriften-f%c3%bcr-saatgut-richtlinie-eu-20211927-hinsichtlich-der-anforderungen-an-hybridweizensaatgut-das-durch-zytoplasmatische-m%c3%a4nnliche-sterilit%c3%a4t-erzeugt-wird\">EU-Vorschriften f\u00fcr Saatgut: Richtlinie (EU) 2021\/1927 hinsichtlich der Anforderungen an Hybridweizensaatgut, das durch zytoplasmatische m\u00e4nnliche Sterilit\u00e4t erzeugt wird<\/h2>\n\n\n\n<p>Angesichts der technischen und der internationalen Entwicklungen wurde mit der Richtlinie (EU) 2021\/1927 die Richtlinie 66\/402\/EWG \u00fcber den Verkehr mit Getreidesaatgut ge\u00e4ndert, um bestimmte Bedingungen f\u00fcr die Herstellung und das Inverkehrbringen von Hybridweizensaatgut festzulegen. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 31. August 2022 umsetzen. Ungarn hat dies vers\u00e4umt und erh\u00e4lt daher heute ein Aufforderungsschreiben.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"eu-vorschriften-f%c3%bcr-saatgut-richtlinie-eu-2021971-zur-%c3%a4nderung-mehrerer-richtlinien-%c3%bcber-den-verkehr-mit-saatgut-hinsichtlich-der-verwendung-biochemischer-und-molekularer-techniken\">EU-Vorschriften f\u00fcr Saatgut: Richtlinie (EU) 2021\/971 zur \u00c4nderung mehrerer Richtlinien \u00fcber den Verkehr mit Saatgut hinsichtlich der Verwendung biochemischer und molekularer Techniken<\/h2>\n\n\n\n<p>Mit der Richtlinie (EU) 2021\/971 wurden die Anh\u00e4nge der Richtlinien \u00fcber den Verkehr mit Saatgut ge\u00e4ndert, um den technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen hinsichtlich der Verwendung biochemischer und molekularer bei der Saatgutzertifikation Rechnung zu tragen. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 31. August 2022 umsetzen. Belgien, Kroatien und Ungarn haben dies vers\u00e4umt und erhalten daher heute Aufforderungsschreiben.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 21.09.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kommission leitet eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedstaaten ein, die keine Mitteilung \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gemacht haben (\u201eVertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung\u201c). Die Kommission sendet ein Aufforderungsschreiben an die Mitgliedstaaten, die keine nationalen Ma\u00dfnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben. 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