{"id":68708,"date":"2022-09-23T12:11:21","date_gmt":"2022-09-23T10:11:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=68708"},"modified":"2022-09-23T12:11:21","modified_gmt":"2022-09-23T10:11:21","slug":"ausgleich-von-belastungen-durch-inflation","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ausgleich-von-belastungen-durch-inflation\/","title":{"rendered":"Ausgleich von Belastungen durch Inflation"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Koalitionsfraktionen SPD, B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen und FDP wollen durch verschiedene steuerliche Ma\u00dfnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages sowie durch ein h\u00f6heres Kindergeld die Belastungen durch die Inflation reduzieren. Der von den Fraktionen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/034\/2003496.pdf\" target=\"_blank\">20\/3496<\/a>) sieht dazu die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im kommenden Jahr vor. 2024 soll der Grundfreibetrag weiter auf 10.932 Euro steigen. Mit der Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags werde die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Steuerpflichtige ab 2023 gew\u00e4hrleistet, hei\u00dft es in dem Entwurf.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Anhebung und die Verschiebung der \u00fcbrigen Tarifeckwerte nach rechts f\u00fchrt nach Angaben der Fraktionen zu einem Ausgleich der Effekte der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs. Nicht verschoben wird der Eckwert der sogenannten Reichensteuer. Durch die Ma\u00dfnahmen werde sichergestellt, dass trotz steigender Inflation Lohnsteigerungen und Entlastungen auch tats\u00e4chlich bei den B\u00fcrgern ankommen w\u00fcrden. Besonders f\u00fcr kleinere und mittlere Einkommen sollten Lohnsteigerungen nicht durch eine progressionsbedingt h\u00f6here Einkommensbesteuerung gemindert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die steuerlichen Mindereinnahmen durch die in dem Gesetz enthaltenen Ma\u00dfnahmen werden im n\u00e4chsten Jahr auf 12,21 Milliarden Euro veranschlagt und im Jahr 2024 auf 17,95 Milliarden Euro. Davon entfallen auf den Bund im n\u00e4chsten Jahr rund 5,3 Milliarden Euro und im Jahr 2024 rund 7,8 Milliarden Euro.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenfalls im n\u00e4chsten Jahr erh\u00f6ht werden soll das Kindergeld f\u00fcr das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat. Diese Erh\u00f6hung in einem Schritt soll f\u00fcr die Jahre 2023 und 2024 gelten. Somit steigt das Kindergeld f\u00fcr das erste und zweite Kind um 18 Euro und f\u00fcr das dritte Kind um zw\u00f6lf Euro monatlich.<\/p>\n\n\n\n<p>R\u00fcckwirkend zum 1. Januar 2022 erfolgt eine Erh\u00f6hung des Kinderfreibetrages derzeit 8.388 Euro um 160 Euro auf dann 8.548 Euro. Auch der Unterhaltsh\u00f6chstbetrag f\u00fcr das Jahr 2022 wird nachtr\u00e4glich von 9.984 Euro auf 10.347 Euro angehoben.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Jahr 2023 sollte der Kinderfreibetrag (inklusive Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) um 140 Euro auf 8.688 Euro angehoben werden. Im Jahr 2024 ist eine weitere Erh\u00f6hung um 228 Euro auf insgesamt 8.916 Euro vorgesehen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.09.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Koalitionsfraktionen SPD, B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen und FDP wollen durch verschiedene steuerliche Ma\u00dfnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages sowie durch ein h\u00f6heres Kindergeld die Belastungen durch die Inflation reduzieren. 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