{"id":68783,"date":"2022-09-30T10:57:23","date_gmt":"2022-09-30T08:57:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=68783"},"modified":"2022-09-30T10:57:23","modified_gmt":"2022-09-30T08:57:23","slug":"wohngeldreform-mehr-wohngeld-fuer-mehr-menschen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wohngeldreform-mehr-wohngeld-fuer-mehr-menschen\/","title":{"rendered":"Wohngeldreform: Mehr Wohngeld f\u00fcr mehr Menschen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die stark gestiegenen Energiekosten treffen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger mit kleineren Einkommen besonders stark, da bei ihnen die Wohn- und Heizkosten einen hohen Anteil der Ausgaben ausmachen. Mit der Wohngeldreform erh\u00f6ht die Bundesregierung das Wohngeld und sorgt daf\u00fcr, dass mehr Haushalte Wohngeld erhalten. Daf\u00fcr hat die Bundesregierung den Entwurf des sogenannten Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Wohngeldreform ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und unterst\u00fctzt zielgenau Haushalte mit wenig Einkommen: Rund 1,4 Millionen Haushalte bekommen durch die Reform erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch. Damit erreicht das Wohngeld ab 2023 insgesamt rund zwei Millionen Haushalte statt wie bislang ungef\u00e4hr 600.000.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Kabinett hat dazu am 28.09.2022 den Entwurf des Gesetzes zur Erh\u00f6hung des Wohngeldes beschlossen, das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"wohngeld-im-durchschnitt-doppelt-so-hoch-wie-bisher\">Wohngeld im Durchschnitt doppelt so hoch wie bisher<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 mit der Reform voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erh\u00f6hen. Das bedeutet eine Verdoppelung des Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"heizkosten-und-klimakomponente-unterst%c3%bctzen-und-motivieren-zum-energiesparen\">Heizkosten- und Klimakomponente unterst\u00fctzen und motivieren zum Energiesparen<\/h2>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich wird eine dauerhafte Heizkostenkomponente die steigenden Heizkosten d\u00e4mpfen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird es auch eine Klimakomponente geben. Sie ist als Zuschlag auf die H\u00f6chstbetr\u00e4ge der Miete oder Belastung ausgestaltet. Die Komponenten zu Heizkosten und Klima sind bewusst als Pauschalen konzipiert, um die Verwaltung zu vereinfachen und Anreize zum Energiesparen zu erhalten. Die Reform tr\u00e4gt zudem ver\u00e4nderten regionalen Mietniveaus Rechnung durch eine Neuzuordnung der Gemeinden und Kreise zu den Mietenstufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kosten der Wohngeldreform 2023 werden je zur H\u00e4lfte von Bund und L\u00e4ndern getragen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 28.09.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die stark gestiegenen Energiekosten treffen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger mit kleineren Einkommen besonders stark, da bei ihnen die Wohn- und Heizkosten einen hohen Anteil der Ausgaben ausmachen. Mit der Wohngeldreform erh\u00f6ht die Bundesregierung das Wohngeld und sorgt daf\u00fcr, dass mehr Haushalte Wohngeld erhalten. Daf\u00fcr hat die Bundesregierung den Entwurf des sogenannten Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen. 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