{"id":68795,"date":"2022-09-30T11:06:59","date_gmt":"2022-09-30T09:06:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=68795"},"modified":"2022-09-30T11:06:59","modified_gmt":"2022-09-30T09:06:59","slug":"bundesregierung-neuer-zuschuss-zu-heizkosten-kommt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundesregierung-neuer-zuschuss-zu-heizkosten-kommt\/","title":{"rendered":"Bundesregierung: Neuer Zuschuss zu Heizkosten kommt"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Wohngeldberechtigte, Azubis und Studierende \u2013 der neue Heizkostenzuschuss unterst\u00fctzt einen gro\u00dfen Kreis von Menschen, die besonders mit den h\u00f6heren Energiepreisen zu k\u00e4mpfen haben. Daher hat das Kabinett den Gesetzentwurf f\u00fcr einen zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die starken Preissteigerungen bei den Heizkosten treffen alle \u2013 aber B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger mit kleineren Einkommen ganz besonders, weil bei ihnen der Anteil der Wohnkosten am verf\u00fcgbaren Einkommen ohnehin hoch ist. Mit dem ersten Heizkostenzuschuss hat die Bundesregierung bereits auf den starken Anstieg der Energiekosten im ersten Halbjahr reagiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Weil die Energiepreise weiterhin stark ansteigen und damit die Haushalte zunehmend finanziell belasten, stockt die Bundesregierung ihre Unterst\u00fctzung nun durch einen zweiten Heizkostenzuschuss auf. Er ist Bestandteil und Erg\u00e4nzung der Wohngeldreform.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"f%c3%bcr-bezieherinnen-und-bezieher-von-wohngeld-und-menschen-in-ausbildung\">F\u00fcr Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Menschen in Ausbildung<\/h2>\n\n\n\n<p>Den Heizkostenzuschuss erhalten Wohngeldbezieherinnen und -bezieher sowie Auszubildende, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in beruflicher Ausbildung, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen oder Studierende, die nach Bundesausbildungsf\u00f6rderungsgesetz, Aufstiegsfortbildungsf\u00f6rderungsgesetz mit einem Unterhaltsbeitrag oder nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gef\u00f6rdert werden. Entscheidend f\u00fcr den Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss ist, dass die jeweilige F\u00f6rderung f\u00fcr mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 bewilligt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Haushalte, die Wohngeld beziehen, erhalten einen nach Personenzahl gestaffelten einmaligen Zuschuss. So erh\u00e4lt etwa ein Zwei-Personen-Haushalt zum Beispiel einen einmaligen Heizkostenzuschuss in H\u00f6he von 540 Euro. Zuschussberechtigte Azubis, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler und Studierende erhalten jeweils einen Heizkostenzuschuss in H\u00f6he von 345 Euro.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"rund-zwei-millionen-menschen-erhalten-den-zuschuss\">Rund zwei Millionen Menschen erhalten den Zuschuss<\/h2>\n\n\n\n<p>Der zweite Heizkostenzuschuss entlastet insgesamt rund zwei Millionen Menschen, davon rund 660.000 wohngeldbeziehende Haushalte, in denen rund 1,5 Millionen Personen leben, rund 372.000 nach dem BAf\u00f6G Gef\u00f6rderte, rund 81.000 mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsf\u00f6rderungsgesetz Gef\u00f6rderte sowie rund 100.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kosten f\u00fcr den Heizkostenzuschuss werden vollst\u00e4ndig vom Bund getragen. Der Gesetzentwurf konkretisiert weiterhin im Elften Buch Sozialgesetzbuch, dass zugelassene Unternehmen in der Langzeitpflege z\u00fcgig Verg\u00fctungsverhandlungen mit den Pflegekassen aufnehmen k\u00f6nnen, wenn sich die Energiekosten in unvorhergesehenem Ausma\u00df \u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 28.09.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wohngeldberechtigte, Azubis und Studierende \u2013 der neue Heizkostenzuschuss unterst\u00fctzt einen gro\u00dfen Kreis von Menschen, die besonders mit den h\u00f6heren Energiepreisen zu k\u00e4mpfen haben. Daher hat das Kabinett den Gesetzentwurf f\u00fcr einen zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen. 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