{"id":68799,"date":"2022-09-30T11:08:30","date_gmt":"2022-09-30T09:08:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=68799"},"modified":"2022-09-30T11:08:30","modified_gmt":"2022-09-30T09:08:30","slug":"nachbarrecht-solaranlage-auf-dem-dach-muss-so-ausgerichtet-sein-dass-sie-nachbarn-nicht-unzumutbar-blendet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/nachbarrecht-solaranlage-auf-dem-dach-muss-so-ausgerichtet-sein-dass-sie-nachbarn-nicht-unzumutbar-blendet\/","title":{"rendered":"Nachbarrecht: Solaranlage auf dem Dach muss so ausgerichtet sein, dass sie Nachbarn nicht unzumutbar blendet"},"content":{"rendered":"\n<p>Geht von einer Photovoltaikanlage eine derartige Blendwirkung auf das benachbarte Wohnhausgrundst\u00fcck aus, dass dessen Nutzung wesentlich beeintr\u00e4chtigt ist, hat der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser St\u00f6rung. Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat daher ein Ehepaar aus Neustadt dazu verurteilt, die auf dem Dach ihres Wohnhauses errichtete Photovoltaikanlage durch geeignete Ma\u00dfnahmen so auszurichten, dass von der Anlage keine wesentliche Blendwirkung in Richtung des Einfamilienhauses der Nachbarn ausgeht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die klagenden Nachbarn beschwerten sich \u00fcber Blendungen im Garten, auf der Terrasse, im Wohnzimmer nebst Essbereich und Flur. Und dies nach einem Sachverst\u00e4ndigengutachten auch zu Recht. Die Kammer gab der Klage der Nachbarn auf Unterlassung dieser St\u00f6rung statt.<\/p>\n\n\n\n<p>Denn nach dem Gutachten einer von dem Gericht beauftragten Sachverst\u00e4ndigen kommt es in den Sommermonaten (Anfang April bis Mitte September) etwa zwischen 17 oder 18 Uhr zu direkten Sonnenlichtreflexionen von der Photovoltaikanlage aus hin zu dem benachbarten Wohnhaus und insbesondere auch hin zu dem besonders sensiblen Terrassenbereich des Anwesens. Die Spiegelung sei ann\u00e4hernd so hell wie der Blick in die Sonne selbst und eine Blendung f\u00fchre zu zeitweisen Einschr\u00e4nkungen der Sehf\u00e4higkeit und zu einer Nachbilderzeugung, so die Gutachterin. Eine derartige Hinderung an der normalen bzw. beschwerdefreien Nutzung der Wohnung und der zugeh\u00f6rigen Terrasse und des Gartens m\u00fcsse nicht hingenommen werden, entschied die 9. Zivilkammer. Es sei den Nachbarn nicht zumutbar, die Terrasse in den relevanten Zeitr\u00e4umen nicht nutzen zu k\u00f6nnen und die betroffenen Wohnbereiche mittels Rolll\u00e4den verdunkeln zu m\u00fcssen. Dar\u00fcber hinaus wies die Kammer darauf hin, dass Photovoltaikanlagen auf Hausd\u00e4chern nicht zwingend mit (wesentlichen) Beeintr\u00e4chtigungen verbunden sein m\u00fcssen, da es Spezialmodule mit reflexionsarmen Oberfl\u00e4chen gibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Urteil ist rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: LG Frankenthal, Mitteilung vom 29.09.2022 zum Urteil 9 O 67\/21 vom 12.08.2022 (rkr)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Geht von einer Photovoltaikanlage eine derartige Blendwirkung auf das benachbarte Wohnhausgrundst\u00fcck aus, dass dessen Nutzung wesentlich beeintr\u00e4chtigt ist, hat der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser St\u00f6rung. Die 9. 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