{"id":68896,"date":"2022-10-15T12:03:18","date_gmt":"2022-10-15T10:03:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=68896"},"modified":"2022-10-15T12:03:18","modified_gmt":"2022-10-15T10:03:18","slug":"ausgleichsanspruch-fuer-fluggaeste-wegen-grosser-verspaetung-auch-bei-flug-mit-direkten-anschlussfluegen-von-unterschiedlichen-luftfahrtunternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ausgleichsanspruch-fuer-fluggaeste-wegen-grosser-verspaetung-auch-bei-flug-mit-direkten-anschlussfluegen-von-unterschiedlichen-luftfahrtunternehmen\/","title":{"rendered":"Ausgleichsanspruch f\u00fcr Flugg\u00e4ste wegen gro\u00dfer Versp\u00e4tung auch bei Flug mit direkten Anschlussfl\u00fcgen von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Der Ausgleichsanspruch f\u00fcr Flugg\u00e4ste wegen gro\u00dfer Versp\u00e4tung gilt auch bei einem Flug mit direkten Anschlussfl\u00fcgen, bei dem die Fl\u00fcge von unterschiedlichen ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmen durchgef\u00fchrt werden.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Wurden die Fl\u00fcge von einem Reiseb\u00fcro kombiniert, das einen Gesamtpreis in Rechnung gestellt und einen einheitlichen Flugschein ausgegeben hat, ist unerheblich, dass zwischen den Luftfahrtunternehmen keine rechtliche Beziehung besteht.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Ein Fluggast erwarb \u00fcber ein Reiseb\u00fcro einen elektronischen Flugschein f\u00fcr den 25. Juli 2018 \u00fcber drei Fl\u00fcge f\u00fcr die Strecke Stuttgart \u2013 Kansas City. Der erste Flug, von Stuttgart nach Z\u00fcrich, wurde von Swiss International Air Lines durchgef\u00fchrt, w\u00e4hrend die beiden Fl\u00fcge von Z\u00fcrich nach Philadelphia und von Philadelphia nach Kansas City von American Airlines durchgef\u00fchrt wurden. Auf den Bordkarten f\u00fcr diese Fl\u00fcge war die Nummer des elektronischen Flugscheins verzeichnet. Au\u00dferdem war auf dem Flugschein American Airlines als Dienstleistungserbringerin angegeben, und der Flugschein war mit einer einheitlichen Buchungsnummer f\u00fcr die gesamte Strecke versehen. Dar\u00fcber hinaus stellte das Reiseb\u00fcro eine Rechnung aus, die einen Gesamtpreis f\u00fcr die gesamte Strecke sowie f\u00fcr den R\u00fcckflug auswies. Die Fl\u00fcge von Stuttgart nach Z\u00fcrich und von Z\u00fcrich nach Philadelphia fanden planm\u00e4\u00dfig statt. Der Flug von Philadelphia nach Kansas City dagegen war bei der Ankunft um mehr als vier Stunden versp\u00e4tet.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor den deutschen Gerichten klagte flightright, eine Gesellschaft f\u00fcr Rechtshilfe f\u00fcr Flugg\u00e4ste, an die die durch diese Versp\u00e4tung entstandenen Anspr\u00fcche abgetreten worden waren, gegen American Airlines auf eine Ausgleichszahlung von 600 Euro nach der Verordnung Nr. 261\/2004 \u00fcber Ausgleichs- und Unterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr Flugg\u00e4ste im Fall der Nichtbef\u00f6rderung und bei Annullierung oder gro\u00dfer Versp\u00e4tung von Fl\u00fcgen. Der mit der Sache befasste deutsche Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof Fragen zur Auslegung dieser Verordnung vorgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit seinem Urteil vom 06.10.2022 entscheidet der Gerichtshof, dass der Begriff \u201edirekte Anschlussfl\u00fcge\u201c einen Bef\u00f6rderungsvorgang mit Ausgangspunkt in einem Mitgliedstaat erfasst, der aus mehreren Fl\u00fcgen besteht, die von unterschiedlichen, nicht durch eine rechtliche Beziehung miteinander verbundenen ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmen durchgef\u00fchrt werden, wenn diese Fl\u00fcge von einem Reiseb\u00fcro zusammengefasst wurden, das f\u00fcr diesen Vorgang einen Gesamtpreis in Rechnung gestellt und einen einheitlichen Flugschein ausgegeben hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gerichtshof weist darauf hin, dass der Begriff \u201edirekte Anschlussfl\u00fcge\u201c so zu verstehen ist, dass er zwei oder mehr Fl\u00fcge bezeichnet, die f\u00fcr die Zwecke des in der Verordnung Nr. 261\/2004 vorgesehenen Ausgleichsanspruchs von Flugg\u00e4sten eine Gesamtheit darstellen. Eine solche Gesamtheit liegt vor, wenn die Fl\u00fcge Gegenstand einer einzigen Buchung waren. Im vorliegenden Fall verf\u00fcgte der Fluggast \u00fcber einen Flugschein, der einen Beleg daf\u00fcr darstellte, dass die Buchung der gesamten Reise von Stuttgart nach Kansas City von einem Reiseunternehmen akzeptiert und registriert worden war. Bei einem solchem Bef\u00f6rderungsvorgang ist davon auszugehen, dass er auf einer einzigen Buchung beruht, so dass es sich um \u201edirekte Anschlussfl\u00fcge\u201c handelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Fl\u00fcge, um die es vorliegend geht, wurden von unterschiedlichen ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmen, n\u00e4mlich Swiss International Air Lines und American Airlines, durchgef\u00fchrt, zwischen denen keine rechtliche Beziehung bestand. Der Gerichtshof stellt fest, dass die Verordnung \u00fcber Ausgleichsleistungen f\u00fcr Flugg\u00e4ste keine Bestimmung enth\u00e4lt, wonach die Einstufung als Flug mit direkten Anschlussfl\u00fcgen davon abh\u00e4ngt, dass eine besondere rechtliche Beziehung zwischen den ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmen besteht, die die einzelnen Fl\u00fcge, aus denen sich der Flug zusammensetzt, durchf\u00fchren. Eine solche zus\u00e4tzliche Bedingung w\u00fcrde dem Ziel der Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus f\u00fcr Flugg\u00e4ste zuwiderlaufen, da dadurch namentlich deren Ausgleichsanspruch bei gro\u00dfer Versp\u00e4tung ihres Fluges beschr\u00e4nkt werden k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: EuGH, Pressemitteilung vom 06.10.2022 zum Urteil C-436\/21 vom 06.10.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Ausgleichsanspruch f\u00fcr Flugg\u00e4ste wegen gro\u00dfer Versp\u00e4tung gilt auch bei einem Flug mit direkten Anschlussfl\u00fcgen, bei dem die Fl\u00fcge von unterschiedlichen ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmen durchgef\u00fchrt werden. Wurden die Fl\u00fcge von einem Reiseb\u00fcro kombiniert, das einen Gesamtpreis in Rechnung gestellt und einen einheitlichen Flugschein ausgegeben hat, ist unerheblich, dass zwischen den Luftfahrtunternehmen keine rechtliche Beziehung besteht. 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