{"id":68930,"date":"2022-10-15T12:22:57","date_gmt":"2022-10-15T10:22:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=68930"},"modified":"2022-10-15T12:22:57","modified_gmt":"2022-10-15T10:22:57","slug":"kurzarbeitergeld-erleichterter-zugang-verlaengert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kurzarbeitergeld-erleichterter-zugang-verlaengert\/","title":{"rendered":"Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang verl\u00e4ngert"},"content":{"rendered":"\n<p>Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt bis Ende 2022. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer k\u00f6nnen zeitlich befristet wieder Kurzarbeitergeld erhalten. Das verschafft Unternehmen und Besch\u00e4ftigten Sicherheit in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zugangserleichterungen f\u00fcr das Kurzarbeitergeld gelten bis 31. Dezember 2022. Auch <a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Service\/Presse\/Pressemitteilungen\/2022\/arbeitsplaetze-in-der-krise-sichern-kug-fuer-leiharbeiterinnen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Leiharbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<\/a> k\u00f6nnen zeitlich befristet wieder Kurzarbeitergeld erhalten. Ihr Anspruch gilt drei Monate \u2013 vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2022. Die Regelung zur \u00d6ffnung des Kurzarbeitergeldes f\u00fcr sie war zum 30. Juni 2022 au\u00dfer Kraft getreten.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem erleichterten Zugang ist geregelt, dass:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Kurzarbeitergeld nach wie vor bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens zehn Prozent statt regul\u00e4r ein Drittel der Besch\u00e4ftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind,<\/li><li>Besch\u00e4ftigte keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen m\u00fcssen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Bis zum 30. Juni 2023 ist zudem der anrechnungsfreie Hinzuverdienst bei Aufnahme eines Minijobs w\u00e4hrend der Kurzarbeit m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"st%c3%b6rungen-in-den-lieferketten\">St\u00f6rungen in den Lieferketten<\/h2>\n\n\n\n<p>Die <a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Corona\/erleichtertes-kurzarbeitergeld.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld<\/a> sollten zum 30. September 2022 auslaufen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine wirkt sich jedoch weiterhin auf die deutsche Wirtschaft aus. Es drohen weitere St\u00f6rungen in den Lieferketten und Versorgungsengp\u00e4sse beim Gas. Das sorgt f\u00fcr Unsicherheiten bei vielen Unternehmen und Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit den Verordnungen soll sichergestellt werden, dass Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse aufrecht erhalten sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden werden. Auch Verleiher sollen in die Lage versetzt werden, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu halten. Die Verl\u00e4ngerung des vereinfachten Zugangs verschafft den Betrieben Planungssicherheit und tr\u00e4gt zur Stabilisierung des Arbeitsmarkts bei.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit die Bundesregierung weiterhin Sonderregelungen f\u00fcr das Kurzarbeitergeld im Wege einer Verordnung erlassen kann, gilt bis 30. Juni 2023 eine Verordnungserm\u00e4chtigung.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 07.10.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt bis Ende 2022. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer k\u00f6nnen zeitlich befristet wieder Kurzarbeitergeld erhalten. Das verschafft Unternehmen und Besch\u00e4ftigten Sicherheit in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Die Zugangserleichterungen f\u00fcr das Kurzarbeitergeld gelten bis 31. Dezember 2022. 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