{"id":68940,"date":"2022-10-15T12:37:53","date_gmt":"2022-10-15T10:37:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=68940"},"modified":"2022-10-15T12:37:53","modified_gmt":"2022-10-15T10:37:53","slug":"jahressteuergesetz-mit-hoeheren-freibetraegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/jahressteuergesetz-mit-hoeheren-freibetraegen\/","title":{"rendered":"Jahressteuergesetz mit h\u00f6heren Freibetr\u00e4gen"},"content":{"rendered":"\n<p>Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/038\/2003879.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">20\/3879<\/a>) soll ein B\u00fcndel von Steuerrechts\u00e4nderungen auf den Weg gebracht werden. Zu den wichtigsten Ma\u00dfnahmen geh\u00f6ren die Schaffung eines direkten Auszahlungsweges f\u00fcr \u00f6ffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer sowie die Erh\u00f6hung von Pausch- und Freibetr\u00e4gen. Durch die Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer soll die Auszahlung bestimmter zuk\u00fcnftiger Leistungen des Bundes wie zum Beispiel Nothilfen oder Klimagelder erleichtert werden. Durch die verschiedenen Ma\u00dfnahmen sollen die Steuerzahler im kommenden Jahr um 3,16 Milliarden Euro und bis 2026 um rund 6,9 Milliarden Euro entlastet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Einzelnen sieht der Entwurf vor, den Sparer-Pauschbetrag von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro f\u00fcr Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro f\u00fcr Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner zu erh\u00f6hen. Zur leichteren technischen Abwicklung sollen bereits erteilte Freistellungsauftr\u00e4ge prozentual erh\u00f6ht werden. Bei der Altersvorsorge soll der vollst\u00e4ndige Sonderausgabenabzug f\u00fcr Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023 vollzogen werden. Bisher waren f\u00fcr 2023 96 Prozent und 98 Prozent f\u00fcr 2024 vorgesehen. Damit soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden. Der Grundrentenzuschlag soll steuerfrei gestellt werden. Dadurch k\u00f6nnte der Grundrentenzuschlag steuerlich unbelastet in voller H\u00f6he zur Verf\u00fcgung stehen und so ungeschm\u00e4lert zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen, hei\u00dft es in der Entwurf. Verbessert wird die Abschreibung von Immobilien. Der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngeb\u00e4uden, die nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt werden, soll von zwei auf drei Prozent angehoben werden. Damit w\u00fcrden zuk\u00fcnftig alle Geb\u00e4ude grunds\u00e4tzlich \u00fcber einen Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben. Erh\u00f6ht wird der Ausbildungsfreibetrag f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und ausw\u00e4rts untergebracht sind. Der Betrag soll von 924 Euro auf 1.200 Euro pro Kalenderjahr erh\u00f6ht werden.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 10.10.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (20\/3879) soll ein B\u00fcndel von Steuerrechts\u00e4nderungen auf den Weg gebracht werden. Zu den wichtigsten Ma\u00dfnahmen geh\u00f6ren die Schaffung eines direkten Auszahlungsweges f\u00fcr \u00f6ffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer sowie die Erh\u00f6hung von Pausch- und Freibetr\u00e4gen. 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