{"id":69073,"date":"2022-10-22T12:12:00","date_gmt":"2022-10-22T10:12:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=69073"},"modified":"2022-10-22T12:12:00","modified_gmt":"2022-10-22T10:12:00","slug":"vg-koeln-zum-neuen-gluecksspielrecht-wettbueros-sind-in-der-naehe-von-schulen-unzulaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vg-koeln-zum-neuen-gluecksspielrecht-wettbueros-sind-in-der-naehe-von-schulen-unzulaessig\/","title":{"rendered":"VG K\u00f6ln zum neuen Gl\u00fccksspielrecht: Wettb\u00fcros sind in der N\u00e4he von Schulen unzul\u00e4ssig"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Wettb\u00fcros sind in der N\u00e4he von Schulen unzul\u00e4ssig. Dies hat das Verwaltungsgericht K\u00f6ln mit drei nunmehr bekanntgegebenen Urteilen zu dem seit vergangenem Jahr geltenden Gl\u00fccksspielrecht entschieden und damit Klagen von Wettb\u00fcrobetreibern und einer Veranstalterin von Sportwetten abgewiesen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bis zum Inkrafttreten des Gl\u00fccksspielstaatsvertrags 2021 war es nicht m\u00f6glich, f\u00fcr den Betrieb eines Wettb\u00fcros eine Erlaubnis zu erlangen, weil das deutsche Verfahren zur Erteilung entsprechender Konzessionen gegen Unionsrecht verstie\u00df. Vorhandene Wettb\u00fcros wurden gelduldet. Nach dem Gl\u00fccksspielstaatsvertrag 2021 ist nunmehr eine Erlaubnis f\u00fcr den Betrieb eines Wettb\u00fcros erforderlich. Das nordrhein-westf\u00e4lische Gesetz zur Umsetzung der Vorgaben des Staatsvertrags sieht vor, dass ein Wettb\u00fcro nicht in r\u00e4umlicher N\u00e4he zu \u00f6ffentlichen Schulen betrieben werden darf, wobei regelm\u00e4\u00dfig ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zugrunde gelegt werden soll. Unter Berufung auf diese Vorschrift lehnte die Bezirksregierung K\u00f6ln Antr\u00e4ge auf Erteilung von Betriebserlaubnissen ab. Dagegen zogen die Kl\u00e4ger vor das Verwaltungsgericht K\u00f6ln. Sie machten geltend, eine Erlaubnis d\u00fcrfe schon nicht gefordert werden. Denn auch das aktuelle Gl\u00fcckspielrecht versto\u00dfe gegen Unionsrecht. Jedenfalls aber sei das Erfordernis eines Mindestabstands zu Schulen rechtswidrig. Ein Mindestabstand sei f\u00fcr die Suchtpr\u00e4vention sowie den Kinder- und Jugendschutz weder geeignet noch erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem ist das Gericht im Ergebnis nicht gefolgt. Zur Begr\u00fcndung hat es ausgef\u00fchrt: Weder Verfassungsrecht noch die unionsrechtliche Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit schlie\u00dfen es aus, eine Erlaubnis f\u00fcr den Betrieb eines Wettb\u00fcros zu verlangen und Mindestabst\u00e4nde zu Schulen festzulegen. Auch sind die neuen gl\u00fccksspielrechtlichen Regelungen nicht in sich widerspr\u00fcchlich: Dass etwa f\u00fcr Geldspielger\u00e4te und Lottoannahmestellen, zu denen Kinder freien Zugang haben, die gleichen oder g\u00fcnstigere Abstandsregelungen gelten, ist nicht zu beanstanden. Es handelt sich um jeweils unterschiedliche Gl\u00fccksspielarten. Deren Gef\u00e4hrdungspotenzial darf der Gesetzgeber im Rahmen seines Einsch\u00e4tzungsspielraums unterschiedlich bewerten. Die Annahme des Gesetzgebers, durch den grunds\u00e4tzlich erforderlichen Abstand von Wettb\u00fcros zu Schulen k\u00f6nnten Anreize zum Gl\u00fccksspiel gegen\u00fcber Kindern und Jugendlichen verringert werden, ist plausibel.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen die Urteile k\u00f6nnen die Kl\u00e4ger jeweils Berufung einlegen, \u00fcber die das Oberverwaltungsgericht in M\u00fcnster entscheiden w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: VG K\u00f6ln, Pressemitteilung vom 19.10.2022 zu den Urteilen 24 K 1472\/21, 24 K 1475\/21 und 24 K 4215\/21 vom 05.10.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wettb\u00fcros sind in der N\u00e4he von Schulen unzul\u00e4ssig. Dies hat das Verwaltungsgericht K\u00f6ln mit drei nunmehr bekanntgegebenen Urteilen zu dem seit vergangenem Jahr geltenden Gl\u00fccksspielrecht entschieden und damit Klagen von Wettb\u00fcrobetreibern und einer Veranstalterin von Sportwetten abgewiesen. 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