{"id":691,"date":"2012-03-31T09:22:17","date_gmt":"2012-03-31T07:22:17","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=691"},"modified":"2012-09-19T14:10:07","modified_gmt":"2012-09-19T12:10:07","slug":"zahlungen-aus-burgschaftsverpflichtungen-werbungskosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zahlungen-aus-burgschaftsverpflichtungen-werbungskosten\/","title":{"rendered":"Zahlungen aus B\u00fcrgschaftsverpflichtungen = Werbungskosten?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zahlungen aus B\u00fcrgschaftsverpflichtungen = Werbungskosten?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung liegen Werbungskosten vor, wenn die Aufwendungen durch den Beruf bzw. durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen veranlasst sind. Das ist der Fall, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur F\u00f6rderung des Berufs get\u00e4tigt werden. Diese Grunds\u00e4tze gelten auch f\u00fcr nachtr\u00e4glich Werbungskosten, die entstehen k\u00f6nnen, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverh\u00e4ltnisses Aufwendungen im Zusammenhang mit demselben erbringen muss. In einem solchen Fall muss bereits zu dem Zeitpunkt, in dem der Grund f\u00fcr die Aufwendungen gelegt wird, der dargestellte berufliche Zusammenhang bestehen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war Arbeitnehmer einer GmbH. Die Hausbank der GmbH wollte dieser ein Darlehen gew\u00e4hren, wenn ein neuer Gesellschafter mit einer Kapitaleinlage aufgenommen w\u00fcrde. Diese Position sollte der Kl\u00e4ger besetzen. Die Bank gew\u00e4hrte der GmbH in 1999 einen Kredit unter der Voraussetzung, dass die Gesellschafter B\u00fcrgschaften \u00fcbern\u00e4hmen. Der Kl\u00e4ger \u00fcbernahm eine B\u00fcrgschaft und wurde zum Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der GmbH bestellt. Die Beschl\u00fcsse zur Kapitaleinlage und zur Bestellung zum Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer wurden jedoch nicht im Handelsregister eingetragen. In 2000 wurde das Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen der GmbH er\u00f6ffnet. Der mittlerweile nicht mehr f\u00fcr die GmbH t\u00e4tige Kl\u00e4ger wurde von der Bank aus der B\u00fcrgschaft in Anspruch genommen. Die vom Kl\u00e4ger beantragte Ber\u00fccksichtigung der B\u00fcrgschaftsinanspruchnahme als Werbungskosten bei den Eink\u00fcnften aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit wurde vom Finanzamt abgelehnt; die hiergegen gerichtete Klage war zun\u00e4chst erfolglos.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) gab schlie\u00dflich aber dem Kl\u00e4ger Recht. Die von ihm geltend gemachten Aufwendungen waren als Werbungskosten bei seinen Eink\u00fcnften aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit zu ber\u00fccksichtigen, da sie im Zusammenhang mit dem Dienstverh\u00e4ltnis erbracht wurden. Eine Veranlassung durch das Gesellschafterverh\u00e4ltnis war im vorliegenden Fall nicht gegeben, weil der Kl\u00e4ger zu keinem Zeitpunkt Gesellschafter der GmbH war.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die \u00dcbernahme einer B\u00fcrgschaft durch einen Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer mit nicht nur unwesentlicher Beteiligung am Stammkapital der Gesellschaft regelm\u00e4\u00dfig mehr durch die Gesellschafterstellung veranlasst ist als durch die berufliche T\u00e4tigkeit. In diesem Fall kommt eine steuermindernde Ber\u00fccksichtigung der Aufwendungen als Aufl\u00f6sungsverluste in Betracht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zahlungen aus B\u00fcrgschaftsverpflichtungen = Werbungskosten? Rechtslage Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung liegen Werbungskosten vor, wenn die Aufwendungen durch den Beruf bzw. durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen veranlasst sind. Das ist der Fall, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur F\u00f6rderung des &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zahlungen-aus-burgschaftsverpflichtungen-werbungskosten\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Zahlungen aus B\u00fcrgschaftsverpflichtungen = Werbungskosten?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[355,331,300],"class_list":["post-691","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-burgschaftsverpflichtungen","tag-werbungskosten","tag-zahlungen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/691","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=691"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/691\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=691"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=691"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=691"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}