{"id":69161,"date":"2022-11-04T16:44:53","date_gmt":"2022-11-04T14:44:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=69161"},"modified":"2022-11-04T16:44:53","modified_gmt":"2022-11-04T14:44:53","slug":"kosten-der-kindertagesfoerderung-fuer-ein-pflegekind","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kosten-der-kindertagesfoerderung-fuer-ein-pflegekind\/","title":{"rendered":"Kosten der Kindertagesf\u00f6rderung f\u00fcr ein Pflegekind"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>F\u00fcr ein Kind in Vollzeitpflege umfasst der vom Jugendhilfetr\u00e4ger sicherzustellende Unterhalt \u00fcber die gew\u00e4hrten Unterhaltspauschalen hinaus auch die den Pflegeeltern entstehenden Kosten f\u00fcr die F\u00f6rderung in einer Kindertagesst\u00e4tte, wenn diese Kosten \u2013 wie in Nordrhein-Westfalen \u2013 von der Pauschalierung ausgenommen worden sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Kl\u00e4ger ist das Jugendamt einer Stadt in seiner Eigenschaft als Vormund eines Kindes, f\u00fcr das der Mutter die Personensorge kurz nach der Geburt im Jahre 2013 entzogen und auf das Jugendamt \u00fcbertragen worden war. Die beklagte Stadt bewilligte dem Kl\u00e4ger f\u00fcr das Kind Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege bei Pflegeeltern in einer sonderp\u00e4dagogischen Pflegestelle f\u00fcr Kinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen und trug hierf\u00fcr die Kosten. Das Kind besuchte ab August 2015 eine Kindertagesst\u00e4tte, wof\u00fcr die Pflegeeltern monatlich Elternbeitr\u00e4ge in H\u00f6he von 44 Euro zu entrichten hatten. Die Beklagte lehnte die \u00dcbernahme dieser Aufwendungen mit der Begr\u00fcndung ab, bei den Kosten f\u00fcr die Kindertagesst\u00e4tte handele es sich um einen \u00fcblichen Aufwand, der bereits von den dem Kl\u00e4ger bewilligten und an die Pflegeeltern ausgezahlten Pauschalbetr\u00e4gen f\u00fcr den Unterhalt des Kindes abgedeckt sei. Die dagegen erhobene Klage hatte sowohl vor dem Verwaltungsgericht als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung der Vorinstanzen im Ergebnis best\u00e4tigt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Anspruch auf Sicherung des Unterhalts eines in Vollzeitpflege zu betreuenden Kindes umfasst \u00fcber den f\u00fcr den Sachaufwand festgesetzten Pauschalbetrag hinaus die Kosten der Kindertagesbetreuung, wenn diese Kosten bei der Festsetzung des Pauschalbetrags nicht ber\u00fccksichtigt wurden. Wird Kinder- und Jugendhilfe in Form der Vollzeitpflege gew\u00e4hrt, so ist auch der notwendige Unterhalt des zu betreuenden Kindes sicherzustellen (\u00a7 39 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs \u2013 SGB VIII). Dieser beinhaltet die Kosten f\u00fcr dessen Pflege und Erziehung und die Kosten des Sachaufwandes, die bei einer Unterbringung in Pflegestellen, soweit es sich um laufende Aufwendungen handelt, in einem monatlichen Pauschalbetrag gew\u00e4hrt werden sollen. Die von den nach Landesrecht zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden festzusetzenden Pauschalbetr\u00e4ge m\u00fcssen jedoch, auch wenn es sich um typische Bedarfsbestandteile (wie hier die Kita-Beitr\u00e4ge) handelt, nicht solche Kostenpositionen abdecken, die sich einer sinnvollen Pauschalierung entziehen. Die pauschalierte Gew\u00e4hrung schlie\u00dft zwar grunds\u00e4tzlich die gesonderte Geltendmachung einzelner Kostenpositionen aus. Das gilt nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes jedoch nur, wenn es sich um Positionen handelt, die einer realit\u00e4tsgerechten Pauschalierung zug\u00e4nglich sind und jedenfalls bei der Bemessung der Pauschals\u00e4tze ber\u00fccksichtigt worden sind. Beides ist hier nach den tats\u00e4chlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts, an die der Senat als Revisionsgericht gebunden ist, nicht der Fall. Dieses hat sowohl festgestellt, dass sich die Kosten f\u00fcr die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen wegen der erheblichen Unterschiede in ihrer H\u00f6he nicht sinnvollerweise realit\u00e4tsgerecht pauschalieren lassen, als auch, dass das zust\u00e4ndige Landesministerium die Pauschalbetr\u00e4ge f\u00fcr Sachkosten tats\u00e4chlich auch ohne Ber\u00fccksichtigung der Elternbeitr\u00e4ge ermittelt und festgesetzt hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BVerwG, Pressemitteilung vom 27.10.2022 zum Urteil 5 C 4.21 vom 27.10.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr ein Kind in Vollzeitpflege umfasst der vom Jugendhilfetr\u00e4ger sicherzustellende Unterhalt \u00fcber die gew\u00e4hrten Unterhaltspauschalen hinaus auch die den Pflegeeltern entstehenden Kosten f\u00fcr die F\u00f6rderung in einer Kindertagesst\u00e4tte, wenn diese Kosten \u2013 wie in Nordrhein-Westfalen \u2013 von der Pauschalierung ausgenommen worden sind. 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