{"id":69214,"date":"2022-11-04T17:14:25","date_gmt":"2022-11-04T15:14:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=69214"},"modified":"2023-08-25T12:19:47","modified_gmt":"2023-08-25T10:19:47","slug":"belastungen-durch-die-kalte-progression-vermeiden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/belastungen-durch-die-kalte-progression-vermeiden\/","title":{"rendered":"Belastungen durch die kalte Progression vermeiden"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>In einer Phase besonders hoher Inflation will die Bundesregierung die Menschen vor zus\u00e4tzlichen Belastungen sch\u00fctzen. Deshalb geht sie entschlossen gegen inflationsbedingte heimliche Steuererh\u00f6hungen vor und hat daf\u00fcr ein Inflationsausgleichsgesetz auf den Weg gebracht. Darin flie\u00dfen nun im weiteren parlamentarischen Verfahren die Ergebnisse der Berichte zur Steuerprogression sowie zum Existenzminimum ein.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Bundeskabinett hat am 2. November 2022 den 5. Steuerprogressionsbericht sowie den 14. Existenzminimumbericht verabschiedet. Auf dieser Grundlage soll nun das Inflationsausgleichsgesetz, das am 14. September 2022 auf den Weg gebracht wurde, im weiteren parlamentarischen Verfahren angepasst werden. Es soll zum 1. Januar 2023 wirken.<\/p>\n\n\n\n<p>Ziel des Inflationsausgleichsgesetzes ist es, zus\u00e4tzliche Belastungen f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zu verhindern, indem Effekte der sogenannten kalten Progression ausgeglichen werden. So kommen Lohnsteigerungen zum Ausgleich der Inflation auch tats\u00e4chlich bei den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern an, zus\u00e4tzliche Belastungen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden vermieden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was ist kalte Progression?<\/strong><br \/>Menschen mit hohem Einkommen zahlen im progressiven Steuersystem einen h\u00f6heren Durchschnittssteuersatz als Menschen mit einem niedrigen Einkommen. In Zeiten steigender Preise und L\u00f6hne bringt das ein Problem mit sich: Wenn Lohnerh\u00f6hungen bestenfalls die Inflation ausgleichen, dann haben die Menschen zwar mehr Geld in der Tasche, k\u00f6nnen sich aber nicht mehr leisten. Obwohl mit den gestiegenen L\u00f6hnen keine h\u00f6here Kaufkraft verbunden ist, zahlen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger aufgrund der Progression h\u00f6here Steuern. Das w\u00e4re gleichbedeutend mit einer schleichenden Steuererh\u00f6hung, durch die der Staat in Zeiten steigender Preise und L\u00f6hne mehr Geld einnimmt. Das Inflationsausgleichsgesetz soll das verhindern.<\/p>\n\n\n\n<p>Konkret bedeutet das: Der Grundfreibetrag, die Tarifeckwerte, der Unterhaltsh\u00f6chstbetrag sowie das Kindergeld und der Kinderfreibetrag werden angehoben.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes vom 14. September 2022 beruhte die vorgesehene Anpassung des Tarifverlaufs noch auf den damals vorliegenden Daten der Fr\u00fchjahrsprojektion der Bundesregierung. Bereits damals war abzusehen, dass die darin enthaltene Inflationsprognose hinter der tats\u00e4chlichen Preisentwicklung zur\u00fcckbleibt. Deshalb hatte die Bundesregierung schon damals vorgesehen, dass zu erwartender Anpassungsbedarf an die Inflation im parlamentarischen Verfahren vorgenommen werden soll. Dieser Anpassungsbedarf l\u00e4sst sich nun beziffern.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"berichte-als-grundlage-des-inflationsausgleichs\">Berichte als Grundlage des Inflationsausgleichs<\/h2>\n\n\n\n<ul><li>Der Steuerprogressionsbericht quantifiziert die H\u00f6he der kalten Progression.<\/li><li>Im Existenzminimumbericht wird die H\u00f6he des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern ermittelt.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Projektionen der beiden Berichte best\u00e4tigen die Erwartung, dass die bislang im Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes vorgesehenen Anpassungen der Freibetr\u00e4ge und des Einkommensteuertarifs nicht ausreichen, um die Preissteigerungen auszugleichen. Vorgabe f\u00fcr die Preisentwicklung der Konsumausgaben der privaten Haushalte f\u00fcr das Jahr 2022 sind nun 7,2 % und f\u00fcr 2023 6,3 %.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf Grundlage der Berichte sind folgende \u00c4nderungen am Inflationsausgleichsgesetz notwendig geworden:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Der <strong>Einkommensteuertarif <\/strong>f\u00fcr die Jahre 2023 und 2024 wird angepasst und die Effekte der kalten Progression werden im Verlauf des Einkommensteuertarifs ausgeglichen.<\/li><li>Der <strong>Grundfreibetrag <\/strong>soll ab 2023 um 561 Euro erh\u00f6ht werden auf 10.908 Euro und ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro.<\/li><li>Der <strong>Kinderfreibetrag <\/strong>(einschlie\u00dflich des Freibetrages f\u00fcr den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) soll ab 2023 um 404 Euro auf 8.952 Euro erh\u00f6ht werden und ab 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro.<\/li><li>Der <strong>Spitzensteuersatz <\/strong>soll 2023 von derzeit 58.597 Euro auf 62.827 Euro angehoben werden, f\u00fcr 2024 soll er ab einem Jahreseinkommen von 66.779 Euro erhoben werden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Davon werden rund 48 Millionen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger profitieren: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbst\u00e4ndige sowie selbst haftende Unternehmerinnen und Unternehmer. Allein im Jahr 2023 unterst\u00fctzt dies B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger mit insgesamt \u00fcber 15,8 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 betr\u00e4gt die Gesamtentlastung sogar 29,3 Milliarden Euro. Das sorgt daf\u00fcr, dass Kaufkraft erhalten bleibt.<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMF.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BMF, Mitteilung vom 02.11.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einer Phase besonders hoher Inflation will die Bundesregierung die Menschen vor zus\u00e4tzlichen Belastungen sch\u00fctzen. Deshalb geht sie entschlossen gegen inflationsbedingte heimliche Steuererh\u00f6hungen vor und hat daf\u00fcr ein Inflationsausgleichsgesetz auf den Weg gebracht. Darin flie\u00dfen nun im weiteren parlamentarischen Verfahren die Ergebnisse der Berichte zur Steuerprogression sowie zum Existenzminimum ein. 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