{"id":69256,"date":"2022-11-11T17:05:25","date_gmt":"2022-11-11T15:05:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=69256"},"modified":"2022-11-11T17:05:25","modified_gmt":"2022-11-11T15:05:25","slug":"zahlreiche-aenderungsvorschlaege-zum-jahressteuergesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zahlreiche-aenderungsvorschlaege-zum-jahressteuergesetz\/","title":{"rendered":"Zahlreiche \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge zum Jahressteuergesetz"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Sachverst\u00e4ndigen haben in einer \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung des Finanzausschusses am Montag eine F\u00fclle von Anregungen zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/038\/2003879.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">20\/3879<\/a>) gegeben. In die Kritik gerieten in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung dabei die unterschiedlichen Steuerpflichten beim Bezug von Renten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Jahressteuergesetz ist vorgesehen, mehrere Freibetr\u00e4ge zu erh\u00f6hen und Immobilien-Abschreibungen zu verbessern. Au\u00dferdem soll die wegen der Corona-Pandemie eingef\u00fchrte sog. Homeoffice-Pauschale von f\u00fcnf Euro pro Tag dauerhaft entfristet und der maximale Abzugsbetrag von 600 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Der Sparer-Pauschbetrag soll von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro f\u00fcr Alleinstehende und das Doppelte f\u00fcr Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner steigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Deutsche Rentenversicherung Bund befasste sich mit dem Grundrentenzuschlag. Der Ansicht der Regierung, auch aus steuerlicher Sicht m\u00fcsse sichergestellt sein, dass der die Lebensleistung anerkennende Grundrentenzuschlag nicht durch die Steuerpflicht geschm\u00e4lert werde, wurde widersprochen. Auch andere Leistungen wie zum Beispiel Zeiten der Kindererziehung beziehungsweise Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt w\u00fcrden nicht anders behandelt. Nach Auffassung der Rentenversicherung sollte eine Entlastung f\u00fcr Bezieher geringer Renten \u00fcber allgemeine steuerrechtliche Regelungen erreicht werden. Die steuerrechtlich differenzierte Betrachtung eines Rentenanteils w\u00fcrde wiederum Fragen nach einer dem Gleichheitsgrundsatz entsprechenden steuerrechtlichen Behandlung anderer Rentenanteile aufwerfen. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Deutsche Steuergewerkschaft befasste sich in ihrer Stellungnahme kritisch mit der Steuerpflicht der Energiepreispauschale f\u00fcr Renten- und Versorgungsbezieher. Es sei zwar nachvollziehbar, dass von der Energiepreispauschale Bed\u00fcrftige st\u00e4rker profitieren sollten als Besserverdiener. Die Besteuerung der Pauschale sei jedoch ein eklatanter Versto\u00df gegen die Grundsystematik des Steuerrechts. Nur Verm\u00f6gensmehrungen, die aus einer wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit resultierten, seien einkommensteuerrechtlich relevant. Die Energiepreispauschale stelle jedoch keinen origin\u00e4ren Einkunftstatbestand dar. Au\u00dferdem warnte die Organisation vor einer weiteren Belastung der Finanz\u00e4mter. Bisher sei lediglich ein Drittel der Renten- und Versorgungsbezieher zur Abgabe einer Steuererkl\u00e4rung verpflichtet. Die geplante Steuerpflicht der Pauschale verunsichere die Rentner und werde zu massiven Anfragen an die Finanz\u00e4mter f\u00fchren. Diese w\u00fcrden jedoch bereits durch die Umsetzung der Grundsteuerreform am absoluten Limit arbeiten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Steuergewerkschaft befasste sich ebenfalls mit der Anhebung der linearen Abschreibung f\u00fcr neue Wohngeb\u00e4ude. Es sei unverst\u00e4ndlich, warum die Regelung erst f\u00fcr Fertigstellungen ab dem 30. Juni 2023 gelten solle. Dies werde zu Verz\u00f6gerungen bei der Fertigstellung von Geb\u00e4uden f\u00fchren, um von der h\u00f6heren Abschreibung profitieren zu k\u00f6nnen. Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA regte an, den Beginn der Regelung auf Anfang 2023 vorzuziehen. Grunds\u00e4tzliche Kritik \u00fcbte das Netzwerk Steuergerechtigkeit. Unter Verweis auf Studien hie\u00df es, Immobilien w\u00fcrden in Deutschland systematisch zu niedrig besteuert. Jede Erh\u00f6hung der Abschreibung bedeute eine Subventionierung f\u00fcr Verm\u00f6gende.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Einf\u00fchrung einer Jahrespauschale in H\u00f6he von 1.250 Euro f\u00fcr h\u00e4usliche Arbeitszimmer wurde zwar von der Deutschen Steuergewerkschaft als Verwaltungsvereinfachung begr\u00fc\u00dft, die Pauschale selbst aber als zu gering kritisiert. Verwiesen wurde auf Mietpreissteigerungen, die zum Beispiel in Berlin seit 2011 nahezu 50 Prozent betragen h\u00e4tten. Dennoch sei die Begrenzung f\u00fcr abziehbare Aufwendungen f\u00fcr Arbeitszimmer seit 2010 nicht mehr angepasst worden. Dies kritisierte auch der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, nach dessen Angaben viele Arbeitnehmer bereits jetzt signifikant h\u00f6here Aufwendungen h\u00e4tten. Eine Anhebung der Pauschale auf 1.800 Euro im Jahr sei sachgerecht. Zur Begrenzung der Kosten k\u00f6nnte die Jahrespauschale zeitanteilig gek\u00fcrzt werden, wenn ein Arbeitszimmer in einzelnen Monaten nicht zur Verf\u00fcgung stehe oder nicht benutzt werde. Dies hatte bereits der Bundesrat vorgeschlagen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Professor Frank Hechtner (Friedrich-Alexander-Universit\u00e4t Erlangen-N\u00fcrnberg) verwies darauf, dass sich Lebenswirklichkeiten ver\u00e4ndern w\u00fcrden. Deshalb gebe es bei den Regelungen f\u00fcr Arbeitszimmer \u201enoch Luft nach oben\u201c. So k\u00f6nnte der H\u00f6chstbetrag mit der Jahrespauschale f\u00fcr Arbeitszimmer in H\u00f6he von 1.250 Euro in Gleichklang gebracht werden. In diese Richtung ging auch die Argumentation von Professor Heribert Anzinger (Universit\u00e4t Ulm). Er begr\u00fc\u00dfte die Regelung der Homeoffice-Pauschale, da sie im Unterschied zur Arbeitszimmer-Pauschale weder eine Deklaration noch eine Verifikation der pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse in der Wohnung des Steuerpflichtigen erfordere. Der Gesetzgeber sollte daher \u00fcberlegen, ob die Homeoffice-Pauschale ganz an die Stelle der Arbeitszimmer-Pauschale treten k\u00f6nne.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die geplante Beseitigung steuerrechtlicher und b\u00fcrokratischer H\u00fcrden bei Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen stie\u00df auf Zustimmung des Immobilienverbandes Haus und Grund. Auch der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine sprach von einem \u201estarken Signal\u201c. Der Bundesverband der Solarwirtschaft begr\u00fc\u00dfte ebenfalls die Pl\u00e4ne, sprach sich aber f\u00fcr Erg\u00e4nzungen aus. So sollten auch gemietete und geleaste Solaranlagen in die Neuregelung einbezogen werden. Die vorgesehene Umsatzsteuerbeg\u00fcnstigung sollte nicht nur f\u00fcr Photovoltaikanlagen, sondern auch f\u00fcr Solarthermieanlagen gelten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA wies darauf hin, dass in Immobilien investierende Spezialfonds aus steuerlichen Gr\u00fcnden keine Photovoltaik-Anlagen errichten w\u00fcrden. Damit werde eine gro\u00dfe Zahl von Marktteilnehmern von der Photovoltaik ausgeschlossen, und es werde viel Potential zur Erzeugung regenerativer Energie im Geb\u00e4udesektor verschenkt. Gerade die Immobilien der institutionellen Eigent\u00fcmer k\u00f6nnten jedoch einen signifikanten Teil zur Klimawende beitragen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.11.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Sachverst\u00e4ndigen haben in einer \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung des Finanzausschusses am Montag eine F\u00fclle von Anregungen zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (20\/3879) gegeben. In die Kritik gerieten in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung dabei die unterschiedlichen Steuerpflichten beim Bezug von Renten. 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