{"id":69274,"date":"2022-11-11T17:29:52","date_gmt":"2022-11-11T15:29:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=69274"},"modified":"2022-11-11T17:29:52","modified_gmt":"2022-11-11T15:29:52","slug":"kindergeld-steigt-auf-250-euro-monatlich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kindergeld-steigt-auf-250-euro-monatlich\/","title":{"rendered":"Kindergeld steigt auf 250 Euro monatlich"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erh\u00f6hungen von steuerlichen Freibetr\u00e4gen und Kindergeld noch weiter angehoben. In seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung des Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) beschloss der Ausschuss einen entsprechenden \u00c4nderungsantrag der Koalitionsfraktionen SPD, B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen und FDP zu dem von der Koalition eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/034\/2003496.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">20\/3496<\/a>). F\u00fcr den Entwurf in ge\u00e4nderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen und die CDU\/CSU. Die AfD-Fraktion enthielt sich, die Fraktion Die Linke lehnte ab.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Koalitionsentwurf sah urspr\u00fcnglich eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im kommenden Jahr vor. Der Betrag soll jetzt auf 10.908 Euro steigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2024 sollte der Grundfreibetrag nach dem Gesetzentwurf weiter auf 10.932 Euro steigen. Mit dem \u00c4nderungsantrag wird dieser Wert auf 11.604 Euro angehoben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ebenfalls im n\u00e4chsten Jahr erh\u00f6ht werden soll das Kindergeld f\u00fcr das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 250 Euro pro Monat. Vorgesehen waren im Koalitionsentwurf 237 Euro. Die Anhebungen gehen zur\u00fcck auf die Angaben im 14. Existenzminimumbericht. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird erh\u00f6ht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Anhebungen und die Verschiebungen der Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif nach rechts f\u00fchren nach Angaben der Fraktionen zu einem Ausgleich der Effekte der kalten Progression. Nicht verschoben wird jedoch der Eckwert der sogenannten Reichensteuer. Angehoben werden 2023 und 2024 die Freigrenzen f\u00fcr den steuerlichen Solidarit\u00e4tszuschlag. Damit soll eine zus\u00e4tzliche Belastung der Einkommensteuerpflichtigen vermieden werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die SPD-Fraktion sprach von einer starken Anhebung der Betr\u00e4ge. Auch beim Solidarit\u00e4tszuschlag werde jetzt sichergestellt, dass nur zehn Prozent den Zuschlag zahlen m\u00fcssten und nicht weitere Steuerpflichtige in die Zahlungspflicht rutschen w\u00fcrden. Es gebe die gr\u00f6\u00dfte Kindergelderh\u00f6hung in der Geschichte der Bundesrepublik, was ein deutliches sozialpolitisches Zeichen sei.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die CDU\/CSU-Fraktion kritisierte das Verfahren. Existenzminimum- und Progressionsbericht h\u00e4tten zu sp\u00e4t vorgelegen, und auch der \u00c4nderungsantrag der Koalition sei erst kurzfristig eingebracht worden. Das Verfahren sei kein Meisterst\u00fcck, aber dem Ergebnis k\u00f6nne die Union zustimmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen begr\u00fc\u00dfte den vollst\u00e4ndigen Ausgleich der kalten Progression und dass es gelungen sei, eine massive Kindergelderh\u00f6hung auf 250 Euro f\u00fcr alle Kinder zu beschlie\u00dfen. Das sei ein wichtiger Schritt hin zu einer Kindergrundsicherung. Auch die FDP-Fraktion sprach von einem guten Gesetz. Man sei stolz darauf.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die AfD-Fraktion warf der Koalition vor, nur die Symptome der Inflation zu bek\u00e4mpfen. Die eigentlichen Ursachen w\u00fcrden nicht bek\u00e4mpft. Der \u00c4nderungsantrag sei zu sp\u00e4t vorgelegt worden. Die Angaben im Existenzminimumbericht k\u00f6nnten nicht stimmen. So sei darin von Heizkosten f\u00fcr Alleinstehende von 88 Euro im Monat im n\u00e4chsten Jahr die Rede.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Fraktion Die Linke k\u00fcndigte eine Ablehnung des Gesetzentwurfs an. Die Begr\u00fcndung der Ablehnung werde im Bundestagsplenum gegeben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Abgelehnt wurde ein Entschlie\u00dfungsantrag der CDU\/CSU-Fraktion, die die Eckwerte des Einkommensteuertarifs schon f\u00fcr 2022 zugunsten der Steuerpflichtigen verschieben wollte, um die kalte Progression noch in diesem Jahr vollst\u00e4ndig auszugleichen. Au\u00dferdem sollte der Verlauf des Einkommensteuertarifs in Zukunft j\u00e4hrlich \u00fcberpr\u00fcft werden, um die kalte Progression zeitnah auszugleichen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gleichlautender Entwurf der Bundesregierung (<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/038\/2003871.pdf\" target=\"_blank\">20\/3871<\/a>) wurde f\u00fcr erledigt erkl\u00e4rt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.11.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erh\u00f6hungen von steuerlichen Freibetr\u00e4gen und Kindergeld noch weiter angehoben. 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