{"id":69284,"date":"2022-11-11T17:37:15","date_gmt":"2022-11-11T15:37:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=69284"},"modified":"2022-11-11T17:37:15","modified_gmt":"2022-11-11T15:37:15","slug":"bundestag-stimmt-fuer-erhoehung-des-wohngeldes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundestag-stimmt-fuer-erhoehung-des-wohngeldes\/","title":{"rendered":"Bundestag stimmt f\u00fcr Erh\u00f6hung des Wohngeldes"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. November 2022, das Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen. Ein dazu von den Koalitionsfraktionen eingebrachter Gesetzentwurf \u201ezur Erh\u00f6hung des Wohngeldes\u201c (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/039\/2003936.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">20\/3936<\/a>) wurde in einer vom Ausschuss ge\u00e4nderten Fassung mit der Mehrheit von SPD, B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen, FDP und AfD gegen die Stimmen der CDU\/CSU bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses f\u00fcr Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (20\/4356) sowie ein Bericht des Haushaltsauschusses gem\u00e4\u00df Paragraf 96 der Gesch\u00e4ftsordnung des Bundestages (20\/4375) vor. Eine gleichlautende Vorlage der Bundesregierung (20\/4230) wurde vom Bundestag einstimmig f\u00fcr erledigt erkl\u00e4rt. Ein zu dem Gesetzentwurf vorgelegter \u00c4nderungsantrag der Linksfraktion (20\/4365) wurde mit der Mehrheit der \u00fcbrigen Fraktionen abgelehnt. Keine Mehrheit fanden zudem zwei Entschlie\u00dfungsantr\u00e4ge, die die Union (20\/4366) und die Linke (20\/4367) zu dem Gesetzentwurf eingebracht hatten.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus&nbsp;wurde der&nbsp;Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz \u2013 CO<sub>2<\/sub>KostAufG, <a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/031\/2003172.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">20\/3172<\/a>) angenommen. F\u00fcr den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung votierten SPD, Gr\u00fcne und FDP gegen die Stimmen von Union und AfD bei Enthaltung der Linksfraktion. Zwei zu dem Gesetzentwurf vorgelegte Entschlie\u00dfungsantr\u00e4ge der CDU\/CSU&nbsp;(<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/043\/2004385.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">20\/4385<\/a>)&nbsp;und der&nbsp;AfD (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/043\/2004386.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">20\/4386<\/a>) wurden mit der breiten Mehrheit der \u00fcbrigen Fraktionen abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit gegen die Mehrheit der \u00fcbrigen Fraktionen fanden vier Antr\u00e4ge&nbsp;der Fraktion Die Linke zum CO<sub>2<\/sub>-Preis (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/013\/2001329.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">20\/1329<\/a>), f\u00fcr einen Mietenstopp (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/026\/2002685.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">20\/2685<\/a>), gegen&nbsp;Indexmietvertr\u00e4ge (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/026\/2002687.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">20\/2687<\/a>) und f\u00fcr ein K\u00fcndigungsmoratorium (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/040\/2004054.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">20\/4054<\/a>). Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des&nbsp;Ausschusses f\u00fcr Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/043\/2004383.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">20\/4383<\/a>) und des Rechtsausschusses&nbsp;(<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/043\/2004370.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">20\/4370<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<h4>St\u00e4rkere Unterst\u00fctzung&nbsp;bei steigenden Wohnkosten<\/h4>\n\n\n\n<p>Ab dem 1. Januar 2023 sollen Haushalte mit niedrigeren Einkommen st\u00e4rker bei steigenden Wohnkosten unterst\u00fctzt werden. Um die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden h\u00f6heren Wohnkosten besser abzufedern, soll die bisher umfangreichste Reform des Wohngeldes drei Komponenten enthalten: erstens die Einf\u00fchrung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu ber\u00fccksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen soll, zweitens die Einf\u00fchrung einer Klimakomponente und drittens eine Anpassung der Wohngeldformel.<\/p>\n\n\n\n<p>Danach sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten, bisher sind es rund 600.000 Haushalte. Zudem soll sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n<h4>\u00c4nderung im Ausschuss<\/h4>\n\n\n\n<p>Damit die Hilfe auch bei den Menschen ankomme, die sie ben\u00f6tigten, haben die Koalitionsfraktionen die Vorschl\u00e4ge der Sachverst\u00e4ndigen nach der Anh\u00f6rung des Ausschusses zur Wohngeldnovelle am 7. November 2022 gepr\u00fcft und im parlamentarischen Verfahren aufgenommen. Es gelte, die f\u00fcr die Bearbeitung zust\u00e4ndigen Wohngeldstellen zu entlasten, ohne die Zielgenauigkeit des Instrument zu gef\u00e4hrden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein entsprechender \u00c4nderungsantrag von SPD, B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen, f\u00fcr den der Ausschuss gegen die Stimmen der Unionsfraktion votierte, sieht nun unter anderem die Einf\u00fchrung von Bagatellgrenzen im Falle von R\u00fcckforderungen sowie die M\u00f6glichkeit der Verl\u00e4ngerung des Bewilligungszeitraums von 18 auf 24 Monate vor. Auch sollen die Effekte der neuen, dauerhaften Komponenten f\u00fcr Heizkosten und Klima nach zwei Jahren evaluiert werden.<\/p>\n\n\n\n<h4>Aufteilung der Kohlendioxidkosten<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/031\/2003172.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">20\/3172<\/a>) zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten vorgelegt. Dieser sieht vor, die Kosten k\u00fcnftig abgestuft entsprechend dem Kohlendioxidaussto\u00df des Geb\u00e4udes pro Quadratmeter Wohnfl\u00e4che und damit anhand der energetischen Qualit\u00e4t des Geb\u00e4udes zu verteilen. So soll auf Vermieterseite ein Anreiz zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen gesetzt werden, auf Seite der Mieterinnen und Mieter ein Anreiz zu energieeffizientem Verhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Konkret sieht das Gesetz ein Stufenmodell f\u00fcr die Aufteilung vor. Bei Nichtwohngeb\u00e4uden soll zun\u00e4chst eine h\u00e4lftige Teilung der Kohlendioxidkosten eingef\u00fchrt werden. Die Aufteilung werde dazu f\u00fchren, dass Vermieter zuk\u00fcnftig mit einem Anteil an den Kohlendioxidkosten belastet werden k\u00f6nnen, betont die Bundesregierung. Bisher fallen f\u00fcr die betroffenen Wohngeb\u00e4ude Kohlendioxidkosten von sch\u00e4tzungsweise einer Milliarde Euro an, die vollst\u00e4ndig von den Mietern getragen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Regelungen sollen unbefristet gelten, sp\u00e4testens zum Ablauf der Festpreisphase des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) Ende 2025 um ein Stufenmodell f\u00fcr Nichtwohngeb\u00e4ude erg\u00e4nzt und bis zum 30. September 2026 evaluiert werden, hei\u00dft es in der Vorlage. Die erforderliche Datengrundlage soll bis zum Ende des Jahres 2024 erarbeitet werden.<\/p>\n\n\n\n<h4>Erster Antrag Die Linke<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Fraktion Die Linke fordert angesichts der steigenden Heizkosten eine rasche \u00c4nderung der Heizkostenverordnung und der Betriebskostenverordnung. In einem Antrag (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/013\/2001329.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">20\/1329<\/a>) wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, \u201edamit die CO2-Preise im W\u00e4rmebereich schnellstm\u00f6glich, sp\u00e4testens zum Beginn der n\u00e4chsten Heizperiode im Herbst 2022, nicht mehr von Mieterinnen und Mietern zu tragen sind, sondern vollst\u00e4ndig von Vermieterinnen und Vermietern\u201c getragen werden. F\u00fcr private Kleinvermieter, \u201edie durch die Kosten energetischer Sanierung in eine wirtschaftliche Notlage geraten\u201c, soll ein H\u00e4rtefallfonds eingerichtet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem wird ein Gesetzentwurf verlangt, der kommunale Unternehmen im Bereich der Nah- und Fernw\u00e4rmeversorgung gezielt finanziell so entlaste, dass CO<sub>2<\/sub>-bedingte Preisaufschl\u00e4ge bei den Heizkosten f\u00fcr Mieter kompensiert werden k\u00f6nnten. Hintergrund seien die stark gestiegenen Energiepreise. Nach Berechnungen des Mieterbundes entst\u00fcnden Mietern in einer unsanierten Wohnung durch den CO<sub>2<\/sub>-Preis nach aktueller Rechtslage allein im Jahr 2022 Mehrkosten von 130 Euro bei Gasheizungen und 190 Euro bei \u00d6lheizungen. In drei Jahren l\u00e4gen sie nach Angaben des Mieterbundes j\u00e4hrlich bei 240 Euro f\u00fcr \u00d6lheizungen und 350 Euro bei Gasheizungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das im Koalitionsvertrag von SPD, Gr\u00fcnen und FDP vorgeschlagene Stufenmodell nach Geb\u00e4udeenergieklassen werde Mieter weiterhin belasten. Je nach Geb\u00e4udeenergieklasse soll es m\u00f6glich sein, dass die Mieter zwischen zehn Prozent und 100 Prozent des CO<sub>2<\/sub>-Preises bezahlen m\u00fcssten. Auch in der schlechtesten Geb\u00e4udeenergieklasse sollten die Mieter am CO2-Preis beteiligt werden. Der Deutsche Mieterbund kritisierte diese geplante Ausgestaltung. Selbst ein geringer Anteil der Kosten\u00fcbernahme des CO<sub>2<\/sub>-Preises w\u00fcrde f\u00fcr arme Mieter eine enorme finanzielle Belastung bedeuten. Denn sie h\u00e4tten keinerlei M\u00f6glichkeiten, die W\u00e4rmekosten zu reduzieren. Zudem werde die Anreizwirkung f\u00fcr energetische Sanierung f\u00fcr Vermieter durch die Beteiligung der Mieter am CO<sub>2<\/sub>-Preis verringert, hei\u00dft es in dem Antrag.<\/p>\n\n\n\n<h4>Zweiter Antrag Die Linke<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Fraktion Die Linke fordert einen bundesweiten Mietenstopp f\u00fcr sechs Jahre und eine deutliche Versch\u00e4rfung der Mietpreisbremse. In einem Antrag (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/026\/2002685.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">20\/2685<\/a>) schreibt die Fraktion, dass angesichts der hohen Inflationsrate Mieterinnen und Mieter vor weiteren Preissteigerungen gesch\u00fctzt werden m\u00fcssten.<\/p>\n\n\n\n<p>Dazu soll die Bundesregierung nach Willen der Fraktion einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem ein grunds\u00e4tzliches Moratorium f\u00fcr Mietanpassungen nach den Paragrafen 557 bis 559 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches vorsehen soll. Bei der Mietpreisbremse sollen unter anderem die bisherigen Ausnahmen dauerhaft gestrichen werden. Das Instrument soll zudem dauerhaft g\u00fcltig sein und auch f\u00fcr Kurzzeitvermietungen und die Vermietung von m\u00f6bilierten Wohnungen gelten.<\/p>\n\n\n\n<h4>Dritter Antrag Die Linke<\/h4>\n\n\n\n<p>Angesicht der hohen Inflation fordert die Fraktion Die Linke die Abschaffung von Indexmietvertr\u00e4gen. In bestehenden Index-Mietvertr\u00e4gen soll zudem die Mieterh\u00f6hung nach Paragraf 557b des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches untersagt werden, verlangt die Fraktion in einem entsprechenden Antrag (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/026\/2002687.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">20\/2687<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDa sich Vertragsvereinbarungen mit Indexmieten als krisenanf\u00e4llig zu Ungunsten der Mieterinnen und Mieter erweisen, sind diese nicht zukunftsf\u00e4hig und m\u00fcssen abgeschafft und Neuabschl\u00fcsse untersagt werden\u201c, f\u00fchrt die Fraktion zur Begr\u00fcndung aus. In Bestandsvertr\u00e4gen sollen die Mieterinnen und Mieter ferner das Recht bekommen, den Vertrag so anzupassen, dass die Mieth\u00f6he in das System der orts\u00fcblichen Vergleichsmiete eingegliedert wird.<\/p>\n\n\n\n<h4>Vierter Antrag Die&nbsp;Linke<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Fraktion Die Linke will Mieterinnen und Mieter in der Energiepreiskrise besser sch\u00fctzen und sowohl f\u00fcr Wohnraum als auch Gewerbe schnellstm\u00f6glich ein einj\u00e4hriges K\u00fcndigungsmoratorium bei krisenbedingten Zahlungsausf\u00e4llen und eine Stundungsm\u00f6glichkeit \u00fcber zwei Jahre einf\u00fchren. Daf\u00fcr spricht sie sich in einem Antrag (<a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/040\/2004054.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">20\/4054<\/a>) aus.&nbsp;Die Linksfraktion fordert darin auch, alle Zwangsr\u00e4umungsverfahren, die auf Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nden basieren, auszusetzen. Zwangsr\u00e4umungen in die Obdachlosigkeit sollten grunds\u00e4tzlich verboten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Privatvermieter und kommunale und genossenschaftliche Wohnungsgesellschaften sowie kleine Wohnungsunternehmen, die aufgrund der Energiepreiskrise in wirtschaftliche Not geraten, sollte nach Ansicht der Fraktion ein H\u00e4rtefallfonds eingerichtet werden, der schnelle, unb\u00fcrokratische Darlehen gew\u00e4hrt. Au\u00dferdem soll es ein mindestens einj\u00e4hriges Moratorium f\u00fcr Kreditverpflichtungen f\u00fcr selbstnutzende Wohneigent\u00fcmer sowie Kleinvermieter in Zahlungsschwierigkeiten geben, deren Zahlungsschwierigkeiten nachweislich in den steigenden Energiekosten beziehungsweise im Zahlungsverzug der Mieterinnen und Mieter begr\u00fcndet sind.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Deutscher Bundestag, Meldung vom 10.11.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. November 2022, das Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen. 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