{"id":69336,"date":"2022-11-19T16:29:37","date_gmt":"2022-11-19T14:29:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=69336"},"modified":"2022-11-19T16:29:37","modified_gmt":"2022-11-19T14:29:37","slug":"kostendaempfung-bei-gas-und-waerme-soforthilfe-fuer-haushalte-und-unternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kostendaempfung-bei-gas-und-waerme-soforthilfe-fuer-haushalte-und-unternehmen\/","title":{"rendered":"Kostend\u00e4mpfung bei Gas und W\u00e4rme: Soforthilfe f\u00fcr Haushalte und Unternehmen"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Kundinnen und Kunden der Dezember-Abschlag f\u00fcr Gas und W\u00e4rme erlassen wird. Der Bund \u00fcbernimmt die Kosten daf\u00fcr. Die Einmalzahlung dient als sp\u00fcrbare Entlastung, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu \u00fcberbr\u00fccken.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"was-wurde-beschlossen\">Was wurde beschlossen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe f\u00fcr Erdgas- und W\u00e4rmekundinnen und -kunden im Dezember beschlossen. Daf\u00fcr verabschiedete das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe f\u00fcr einen \u00c4nderungsantrag zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023. Mit der Soforthilfe setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen der \u201eExpertInnen-Kommission Gas und W\u00e4rme\u201c um.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Bundestag hat das Gesetz \u00fcber die Dezember-Soforthilfe am 10. November beschlossen. Der Bundesrat gab seine Zustimmung im Rahmen einer Sondersitzung am 14. November.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"wie-funktioniert-die-soforthilfe-im-dezember\">Wie funktioniert die Soforthilfe im Dezember?<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Gesetz regelt konkret, wie Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten f\u00fcr leitungsgebundenes Erdgas und W\u00e4rme f\u00fcr den Monat Dezember 2022 entlastet werden. F\u00fcr Bezieherinnen und Bezieher von Erdgas hei\u00dft das zun\u00e4chst, dass im Dezember die Pflicht entf\u00e4llt, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Dennoch gezahlte Betr\u00e4ge m\u00fcssen Erdgaslieferanten in der n\u00e4chsten Rechnung ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDer v\u00f6lkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiem\u00e4rkten drastisch versch\u00e4rft und im Jahresverlauf 2022 zu extremen Preissteigerungen bei Haushalten und Unternehmen gef\u00fchrt. Auch wenn die Gro\u00dfhandelspreise zuletzt zur\u00fcckgegangen sind, bleibt die weitere Entwicklung unsicher. Private Verbraucher und Unternehmen leiden zunehmend unter diesen hohen Preisen und brauchen dringend eine Entlastung. Die im Kabinett verabschiedete Soforthilfe Dezember ist daher ein ganz wichtiger erster Schritt\u201c, so Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"wer-hat-anspruch-auf-die-soforthilfe\">Wer hat Anspruch auf die Soforthilfe?<\/h2>\n\n\n\n<p>Von der Soforthilfe profitieren Haushalte, die Gas oder Fernw\u00e4rme nutzen. Ihnen sowie kleinen und mittelst\u00e4ndischen Unternehmen, die \u00fcber Standardlastprofile abgerechnet werden und weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, wird die Abschlagszahlung im Dezember erlassen. Das bezogene Erdgas darf dabei nicht zur kommerziellen Strom- oder W\u00e4rmeerzeugung genutzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenfalls bezuschusst wird der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen oder durch Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaften.<\/p>\n\n\n\n<p>Unabh\u00e4ngig vom Jahresverbrauch sind ebenfalls berechtigt: zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinn\u00fctzige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs sowie Werkst\u00e4tten f\u00fcr Menschen mit Behinderungen oder anderer Leistungsanbieter. Kindertagesst\u00e4tten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sowie bestimmte weitere Bildungseinrichtungen wurden ebenfalls in den Kreis der Berechtigten aufgenommen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"welche-regelungen-gelten-f%c3%bcr-mieterinnen-und-mieter\">Welche Regelungen gelten f\u00fcr Mieterinnen und Mieter?<\/h2>\n\n\n\n<p>Mieterinnen und Mieter will die Bundesregierung insbesondere zu dem Zeitpunkt unterst\u00fctzen, wenn sie durch die Betriebskostenabrechnung f\u00fcr das Jahr 2022 besonders intensiv belastet werden. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass Vermieterinnen und Vermieter die Entlastung mit der n\u00e4chsten j\u00e4hrlichen Betriebskostenabrechnung an Mieterinnen und Mieter weitergeben und etwaige bereits im Dezember geleistete \u00dcberzahlungen entsprechend ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mieterinnen und Mietern, die in den letzten neun Monaten bereits eine Erh\u00f6hung ihrer Nebenkostenvorauszahlung erhalten haben, und Mieterinnen und Mieter, die in den letzten neun Monaten erstmals einen Mietvertrag mit bereits erh\u00f6hten Nebenkosten abgeschlossen haben, k\u00f6nnen einen Teil der Nebenkostenvorauszahlung im Dezember zur\u00fcckhalten \u2013 oder sie bekommen diesen Anteil als Gutschrift in der Nebenkostenabrechnung 2022 ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"wie-funktioniert-die-finanzielle-entlastung-bei-der-versorgung-mit-w%c3%a4rme\">Wie funktioniert die finanzielle Entlastung bei der Versorgung mit W\u00e4rme?<\/h2>\n\n\n\n<p>W\u00e4rmeversorgungsunternehmen m\u00fcssen ihre Kunden f\u00fcr deren Dezember-Zahlungen finanziell entsch\u00e4digen \u2013 entweder durch einen Verzicht auf eine im Dezember f\u00e4llige Voraus- oder Abschlagszahlung oder durch eine direkte Zahlung an Kundinnen und Kunden. Auch eine Kombination aus beiden Elementen ist m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"wie-wird-die-soforthilfe-finanziert\">Wie wird die Soforthilfe finanziert?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Bund erstattet Energielieferanten und W\u00e4rmeversorgungsunternehmen die ausbleibenden Zahlungen und finanziert diese einmalige Entlastung. Sie dient als finanzielle Br\u00fccke bis zur regul\u00e4ren Einf\u00fchrung der Gaspreisbremse Anfang kommenden Jahres. Insgesamt werden die Entlastungen durch die Soforthilfe im h\u00f6heren einstelligen Milliardenbereich liegen. Die Finanzierung wird aus dem neuausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"warum-lohnt-es-sich-weiter-energie-zu-sparen\">Warum lohnt es sich, weiter Energie zu sparen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die H\u00f6he der Entlastung im Dezember orientiert sich an dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch. Sie ist somit unabh\u00e4ngig vom tats\u00e4chlichen Gegenwartsverbrauch im Dezember. Wer Energie spart, spart Geld und tr\u00e4gt dazu bei, Preisdruck am Gas- und W\u00e4rmemarkt zu verringern sowie die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangellage zu reduzieren.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"wie-geht-es-weiter\">Wie geht es weiter?<\/h2>\n\n\n\n<p>Nach der Zustimmung durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat soll das Gesetz nun zeitnah verk\u00fcndet werden. In einem n\u00e4chsten Schritt folgen dann die Gesetzentw\u00fcrfe zur Umsetzung der Preisbremsen f\u00fcr Strom und Gas.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 14.11.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Kundinnen und Kunden der Dezember-Abschlag f\u00fcr Gas und W\u00e4rme erlassen wird. Der Bund \u00fcbernimmt die Kosten daf\u00fcr. Die Einmalzahlung dient als sp\u00fcrbare Entlastung, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu \u00fcberbr\u00fccken. Was wurde beschlossen? 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