{"id":694,"date":"2012-03-31T09:23:32","date_gmt":"2012-03-31T07:23:32","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=694"},"modified":"2012-09-19T14:09:43","modified_gmt":"2012-09-19T12:09:43","slug":"hinweispflichten-des-arbeitsgerichts-im-kundigungsschutzprozess","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/hinweispflichten-des-arbeitsgerichts-im-kundigungsschutzprozess\/","title":{"rendered":"Hinweispflichten des Arbeitsgerichts im K\u00fcndigungsschutzprozess"},"content":{"rendered":"<p><strong>Hinweispflichten des Arbeitsgerichts im K\u00fcndigungsschutzprozess<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Das K\u00fcndigungsschutzgesetz sieht vor, dass sich Arbeitnehmer, die innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der K\u00fcndigung eine K\u00fcndigungsschutzklage erhoben haben, die Unwirksamkeit der K\u00fcndigung bis zur letzten m\u00fcndlichen Verhandlung in der ersten Instanz auch auf solche Gr\u00fcnde st\u00fctzen k\u00f6nnen, die sie mit der urspr\u00fcnglichen K\u00fcndigungsschutzklage nicht geltend gemacht hatten. Nach der ersten Instanz kann man sich auf solche Gr\u00fcnde nicht mehr berufen. Gleichzeitig ist das Arbeitsgericht gehalten, auf diese Regelung hinzuweisen. Das Bundesarbeitsgericht hatte nunmehr mit R\u00fccksicht auf diese Bestimmung zu entscheiden, wie weit die Hinweispflicht des Arbeitsgerichts reicht.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Dem Kl\u00e4ger war vom Insolvenzverwalter eines Unternehmens gek\u00fcndigt worden. Zuvor hatte der Insolvenzverwalter mit dem Betriebsrat einen sogenannten Interessenausgleich im Sinne eines Sozialplans ausgehandelt. Dabei bestanden in der Abwicklung der K\u00fcndigung sowohl betriebsverfassungsrechtliche als auch k\u00fcndigungsschutzrechtliche Bedenken. Zum einen war der Betriebsrat vor der eigentlichen K\u00fcndigung nicht geh\u00f6rt worden, zum anderen bestanden Zweifel an der Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der erforderlichen Massenentlassungsanzeige gegen\u00fcber der Bundesagentur. Diese Bedenken \u00e4u\u00dferte der Kl\u00e4ger in der ersten Instanz jedoch nicht. Das Arbeitsgericht hatte lediglich auf die gesetzliche Regelung hingewiesen, dass man sich nur bis zum Ende der ersten Instanz auch auf sonstige Unwirksamkeitsgr\u00fcnde st\u00fctzen k\u00f6nne. Mit seiner Revision r\u00fcgte der Kl\u00e4ger, dass ihn das Arbeitsgericht nur unzureichend aufgekl\u00e4rt habe.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision zur\u00fcck. Unabh\u00e4ngig davon, ob sich der Kl\u00e4ger auf andere Unwirksamkeitsgr\u00fcnde als diejenigen, die er in der ersten Instanz tats\u00e4chlich geltend gemacht hatte, h\u00e4tte st\u00fctzen k\u00f6nnen, kann er mit diesen Gr\u00fcnden, selbst wenn sie best\u00fcnden, in den Folgeinstanzen nicht mehr geh\u00f6rt werden. Dies gelte insbesondere auch deshalb, weil das Arbeitsgericht einen ausreichenden Hinweis gegeben habe. Insoweit gen\u00fcge es, wenn das Arbeitsgericht auf die allgemein bestehende Rechtslage hinweise.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die verfahrensrechtliche Entscheidung ist zu begr\u00fc\u00dfen. \u00c4hnlich wie im Zivilverfahren f\u00fchrt sie dazu, dass bereits in der ersten Instanz umfassend vorgetragen werden muss. F\u00fcr den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er das Verfahren vor dem Arbeitsgericht zuk\u00fcnftig ernster nehmen und umfassend zu jedem denkbaren Unwirksamkeitsgrund einer K\u00fcndigung vortragen muss.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hinweispflichten des Arbeitsgerichts im K\u00fcndigungsschutzprozess Rechtslage Das K\u00fcndigungsschutzgesetz sieht vor, dass sich Arbeitnehmer, die innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der K\u00fcndigung eine K\u00fcndigungsschutzklage erhoben haben, die Unwirksamkeit der K\u00fcndigung bis zur letzten m\u00fcndlichen Verhandlung in der ersten Instanz auch auf solche Gr\u00fcnde st\u00fctzen k\u00f6nnen, die sie mit der urspr\u00fcnglichen K\u00fcndigungsschutzklage nicht geltend gemacht hatten. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/hinweispflichten-des-arbeitsgerichts-im-kundigungsschutzprozess\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Hinweispflichten des Arbeitsgerichts im K\u00fcndigungsschutzprozess<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[356,125,357],"class_list":["post-694","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-arbeitsgerichts","tag-hinweispflichten","tag-kundigungsschutzprozess"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/694","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=694"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/694\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=694"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=694"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=694"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}