{"id":69667,"date":"2022-12-03T14:16:58","date_gmt":"2022-12-03T12:16:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=69667"},"modified":"2022-12-03T14:16:58","modified_gmt":"2022-12-03T12:16:58","slug":"das-buergergeld-kommt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/das-buergergeld-kommt\/","title":{"rendered":"Das B\u00fcrgergeld kommt"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Der Bundesrat hat am 25. November 2020 dem B\u00fcrgergeld-Gesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte kurz zuvor den Kompromissvorschlag best\u00e4tigt und seinen urspr\u00fcnglichen Beschluss entsprechend ver\u00e4ndert.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesetz wandelt die Grundsicherung f\u00fcr Arbeitssuchende in ein B\u00fcrgergeld um. Der so genannte Vermittlungsvorrang wird abgeschafft. Ziel ist eine m\u00f6glichst langfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt und nicht mehr die schnellstm\u00f6gliche Vermittlung in eine Arbeitsstelle.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Reform gestaltet die Berechnung der Regelbedarfe neu \u2013 sie werden k\u00fcnftig nicht mehr r\u00fcckwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst. Die Regelbedarfe f\u00fcr das kommende Jahr sind bereits entsprechend berechnet. Ab 1. Januar 2023 wird etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten \u2013 53 Euro mehr als bisher.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"karenzzeit\">Karenzzeit<\/h2>\n\n\n\n<p>Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren k\u00f6nnen, enth\u00e4lt das Gesetz eine sogenannte Karenzzeit zu Beginn des B\u00fcrgergeldbezuges: Die Kosten f\u00fcr die Unterkunft werden in dieser Zeit in tats\u00e4chlicher H\u00f6he anerkannt und \u00fcbernommen, die Heizkosten in angemessener H\u00f6he. Verm\u00f6gen wird nicht ber\u00fccksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Der durch den Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss sieht eine Karenzzeit von einem Jahr statt wie urspr\u00fcnglich geplant zwei Jahren vor.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"schonverm%c3%b6gen\">Schonverm\u00f6gen<\/h2>\n\n\n\n<p>Bez\u00fcglich der Schonverm\u00f6gen enth\u00e4lt das Vermittlungsergebnis ebenfalls eine Reduzierung: Verm\u00f6gen ist danach erheblich, wenn es in der Summe 40.000 Euro f\u00fcr die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro f\u00fcr jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person \u00fcberschreitet. Der erste Bundestagsbeschluss hatte Grenzen von 60.000 Euro bzw. 30.000 Euro vorgesehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch nach der Karenzzeit gelten h\u00f6here Verm\u00f6gens-Freibetr\u00e4ge als vor dem B\u00fcrgergeld-Gesetz. Au\u00dferdem findet eine entb\u00fcrokratisierte Verm\u00f6genspr\u00fcfung Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"kooperationsplan\">Kooperationsplan<\/h2>\n\n\n\n<p>Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird im B\u00fcrgergeld-Gesetz durch einen Kooperationsplan abgel\u00f6st, den Leistungsberechtigte und Integrationsfachkr\u00e4fte gemeinsam erarbeiten. G\u00e4nzlich entfallen wird nach dem Vermittlungsergebnis die vom Bundestag urspr\u00fcnglich beschlossene Vertrauenszeit, in der auch bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen verh\u00e4ngt worden w\u00e4ren. Pflichtverletzungen k\u00f6nnen also weiter von Anfang an sanktioniert werden. Dabei findet ein dreistufiges System Anwendung: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das B\u00fcrgergeld f\u00fcr einen Monat um 10 Prozent, bei der zweiten f\u00fcr zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten f\u00fcr drei Monate um 30 Prozent. Es darf keine Leistungsminderung erfolgen, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer au\u00dfergew\u00f6hnlichen H\u00e4rte f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"arbeitsmarktzugang-geringqualifizierter\">Arbeitsmarktzugang Geringqualifizierter<\/h2>\n\n\n\n<p>Geringqualifizierte werden auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterst\u00fctzt, um ihnen den Zugang zum Fachkr\u00e4ftearbeitsmarkt zu \u00f6ffnen. Eine umfassende Betreuung soll Leistungsberechtigten helfen, die besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h%c3%b6here-freibetr%c3%a4ge-f%c3%bcr-nebenjobs\">H\u00f6here Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Nebenjobs<\/h2>\n\n\n\n<p>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, Studierende und Auszubildende k\u00f6nnen k\u00fcnftig mehr ihres selbstverdienten Geldes behalten, damit junge Menschen die Erfahrung machen, dass es sich lohnt, einen Sch\u00fcler- oder Studentenjob aufzunehmen. Die gro\u00dfz\u00fcgigeren Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Minijob-Verdienste gelten bis zu drei Monate nach Schulabschluss.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"ausfertigung-verk%c3%bcndung-%e2%80%93-inkrafttreten\">Ausfertigung \u2013 Verk\u00fcndung \u2013 Inkrafttreten<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und Unterzeichnung durch den Bundespr\u00e4sidenten im Bundesgesetzblatt verk\u00fcndet werden. Inkrafttreten wird es dann zu wesentlichen Teilen am 1. Januar 2023.<\/p>\n\n\n\n<ul><li><a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/bv.html?id=0610-22\">Zum Beschlussvorgang<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 25.11.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat am 25. November 2020 dem B\u00fcrgergeld-Gesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. 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