{"id":69669,"date":"2022-12-03T14:18:40","date_gmt":"2022-12-03T12:18:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=69669"},"modified":"2022-12-03T14:18:40","modified_gmt":"2022-12-03T12:18:40","slug":"kohlendioxidabgabe-bei-mietwohnungen-wird-kuenftig-aufgeteilt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kohlendioxidabgabe-bei-mietwohnungen-wird-kuenftig-aufgeteilt\/","title":{"rendered":"Kohlendioxidabgabe bei Mietwohnungen wird k\u00fcnftig aufgeteilt"},"content":{"rendered":"\n<p>Mieterinnen und Mieter m\u00fcssen k\u00fcnftig die CO2-Abgabe f\u00fcr das Heizen mit \u00d6l oder Erdgas nicht mehr allein tragen: Der Bundesrat billigte am 25. November 2022 einen Bundestagsbeschluss zur Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter- und Mieterseite nach einem Stufenmodell. Das Gesetz kann nun \u00fcber die Bundesregierung dem Bundespr\u00e4sidenten zur Unterschrift vorgelegt werden \u2013 es soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"aufteilung-nach-energetischer-qualit%c3%a4t\">Aufteilung nach energetischer Qualit\u00e4t<\/h2>\n\n\n\n<p>K\u00fcnftig werden die Kostenanteile entsprechend dem Kohlendioxidaussto\u00df des Geb\u00e4udes pro Quadratmeter Wohnfl\u00e4che berechnet \u2013 sie orientieren sich damit an der energetischen Qualit\u00e4t des Geb\u00e4udes. Je schlechter diese ist, desto h\u00f6her ist der Anteil der Vermieterseite. In der untersten Stufe bei besonders emissionsreichen Geb\u00e4uden tragen Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe. Das Gesetz sieht Ausnahmen f\u00fcr besondere Fallgestaltungen vor, zum Beispiel wenn Denkmalschutzvorgaben eine bessere D\u00e4mmung der Wohnungen verhindern.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Nichtwohngeb\u00e4uden gilt zun\u00e4chst eine h\u00e4lftige Teilung der Kohlendioxidkosten.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"informationspflichten-f%c3%bcr-brennstoffhandel\">Informationspflichten f\u00fcr Brennstoffhandel<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen der j\u00e4hrlichen Heizkostenabrechnung. Mieterinnen und Mieter, die sich selbst mit Brennstoffen versorgen, k\u00f6nnen dem Vermieter gegen\u00fcber Erstattungsanspr\u00fcche geltend machen. Nach Anregung des Bundesrates haben sie daf\u00fcr 12 Monate Zeit. Brennstofflieferanten sind verpflichtet, Mieterinnen und Mieter Informationen zum Erstattungsverfahren zukommen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"anreize-f%c3%bcr-beide-seiten\">Anreize f\u00fcr beide Seiten<\/h2>\n\n\n\n<p>Ziel der Aufteilung nach dem neuen Stufenmodell ist es laut Gesetzesbegr\u00fcndung, Anreize zu energetischen Sanierungen auf Vermieterseite und zu energieeffizientem Verhalten auf Mieterseite zu setzen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"inkrafttreten-zum-neuen-jahr\">Inkrafttreten zum neuen Jahr<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"bundesrat-fordert-weitere-ma%c3%9fnahmen\">Bundesrat fordert weitere Ma\u00dfnahmen<\/h2>\n\n\n\n<p>In einer begleitenden Entschlie\u00dfung weist der Bundesrat darauf hin, dass die Klimaziele des Geb\u00e4udesektors 2020 und 2021 verfehlt wurden. Mieterinnen und Mieter m\u00fcssten daher weiterhin hohe Kohlendioxidkosten anteilig zahlen, w\u00e4hrend sie den energetischen Standard der Geb\u00e4ude kaum beeinflussen k\u00f6nnen. Der Bundesrat fordert daher eine \u00dcberarbeitung der Geb\u00e4udepolitik und ambitioniertere, flankierende Ma\u00dfnahmen, um soziale H\u00e4rten zu vermeiden und dem Klimawandel zu begegnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"sorge-%c3%bcber-fachkr%c3%a4ftemangel\">Sorge \u00fcber Fachkr\u00e4ftemangel<\/h2>\n\n\n\n<p>Zudem betont der Bundesrat, dass die vorgesehenen Investitionsanreize baulicher Umsetzungen bed\u00fcrften, um die Einspar- und Klimaschutzeffekte zu realisieren. Er zeigt sich besorgt \u00fcber m\u00f6glichen Fachkr\u00e4ftemangel f\u00fcr diese Ma\u00dfnahmen und verweist auf modulare Sanierungsl\u00f6sungen durch sog. serielles Sanieren.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"qualifizierungsoffensive-n%c3%b6tig\">Qualifizierungsoffensive n\u00f6tig<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gemeinsam mit den L\u00e4ndern kurzfristig eine Qualifizierungsoffensive zu starten, um dem Fachkr\u00e4ftemangel entgegenzuwirken. Denn die Einsparungen im Geb\u00e4udebereich seien nur mit Hilfe von ausgebildetem und geschultem Fachpersonal zu erreichen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"l%c3%a4nder%c3%b6ffnungsklauseln-gefordert\">L\u00e4nder\u00f6ffnungsklauseln gefordert<\/h2>\n\n\n\n<p>Bestehende ambitioniertere L\u00e4nderanforderungen im Bereich der Geb\u00e4udeenergie m\u00fcssten weiterhin durch L\u00e4nder\u00f6ffnungsklauseln abgesichert werden \u2013 sie sollen sicherstellen, dass die Regelungen des Bundes nicht unterschritten werden k\u00f6nnen, fordert der Bundesrat.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Entschlie\u00dfung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen befasst. Feste Fristen gibt es hierf\u00fcr nicht.<\/p>\n\n\n\n<ul><li><a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/bv.html?id=0580-22\">Zum Beschlussvorgang<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/aktuelles\/aufteilung-co2-kosten-2043728\">Mitteilung der Bundesregierung \u201eFaire Aufteilung der&nbsp;CO2-Kosten\u201c<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 25.11.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mieterinnen und Mieter m\u00fcssen k\u00fcnftig die CO2-Abgabe f\u00fcr das Heizen mit \u00d6l oder Erdgas nicht mehr allein tragen: Der Bundesrat billigte am 25. November 2022 einen Bundestagsbeschluss zur Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter- und Mieterseite nach einem Stufenmodell. 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