{"id":69673,"date":"2022-12-03T14:20:08","date_gmt":"2022-12-03T12:20:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=69673"},"modified":"2024-01-03T19:06:20","modified_gmt":"2024-01-03T17:06:20","slug":"bundeskabinett-verabschiedet-gas-und-strompreisbremse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundeskabinett-verabschiedet-gas-und-strompreisbremse\/","title":{"rendered":"Bundeskabinett verabschiedet Gas- und Strompreisbremse"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Wichtige Entlastung f\u00fcr Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Kabinett hat am 25.11.2022 im Umlaufverfahren die Gesetzentw\u00fcrfe f\u00fcr die Strom-, Gas und W\u00e4rmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen gesch\u00fctzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Gesetzentw\u00fcrfe wurden in enger Zusammenarbeit von Bundeskanzleramt, dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz erarbeitet. Die Bundesregierung hat sie am 25.11.2022 gebilligt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die zusammen erarbeiteten Regelungen sehen vor, dass Strom-, Gas- und W\u00e4rmpreise f\u00fcr einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden und nicht mehr \u00fcber diese Grenzen hinaus steigen d\u00fcrfen. Das sch\u00fctzt alle Haushalte und Unternehmen, genauso wie etwa Krankenh\u00e4user, Pflegeheime und kulturelle Einrichtungen. Alle, die bereits sehr hohe Preise zahlen, werden entlastet. Die Preisbegrenzungen beziehen sich auf einen gro\u00dfen Teil ihres bisherigen Energieverbrauchs.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Preisbremsen gelten von M\u00e4rz 2023 an, dann werden aber auch r\u00fcckwirkend die Kosten von Januar und Februar begrenzt. Damit wirken die Preisbremsen im gesamten Jahr 2023 bis zum April 2024. Die Strom-, Gas- und W\u00e4rmpreisbremsen sind das Herzst\u00fcck des wirtschaftlichen Abwehrschirms mit einem Volumen von insgesamt 200 Milliarden Euro. Durch eine Absch\u00f6pfung von Zufallsgewinnen werden auch Stromerzeugungsunternehmen an der Finanzierung beteiligt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Regelungen zu Strom-, Gas- und W\u00e4rmepreisbremsen sind in zwei von Bundeskanzlersamt, Bundesfinanzministerium und dem Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz zusammen erarbeiteten Gesetzentw\u00fcrfen geb\u00fcndelt. Das Gesetz f\u00fcr die Gas- und W\u00e4rmepreisbremse sieht vor, dass f\u00fcr private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gas- und W\u00e4rmeverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr, sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, der Gaspreis von M\u00e4rz 2023 bis April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt wird, f\u00fcr W\u00e4rme auf 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Deckelung des Preises gilt f\u00fcr 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. F\u00fcr den Verbrauch, der dieses Kontingent \u00fcbersteigt, muss weiterhin der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden. Im M\u00e4rz 2023 werden r\u00fcckwirkend auch die Entlastungsbetr\u00e4ge f\u00fcr Januar und Februar 2023 angerechnet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die befristete Gas- und W\u00e4rmepreisbremse soll ab Januar 2023 auch der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Besch\u00e4ftigung zu sichern. Der Preis pro Kilowattstunde Gas wird f\u00fcr Industriekunden auf 7 Cent netto gedeckelt. Bei W\u00e4rme liegt dieser Preis bei 7,5 Cent netto. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten f\u00fcr 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Gesetz zur Strompreisbremse soll ebenfalls vom 1. M\u00e4rz 2023 bis 30. April 2024 gelten. Im M\u00e4rz werden auch hier r\u00fcckwirkend die Entlastungsbetr\u00e4ge f\u00fcr Januar und Februar 2023 angerechnet. Der Strompreis f\u00fcr private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr) wird bei 40 ct\/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Dies gilt f\u00fcr den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. F\u00fcr Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent zuz\u00fcglich Steuern, Abgaben und Umlagen f\u00fcr 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hinzu kommen H\u00e4rtefall-Regelungen f\u00fcr Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind, z. B. f\u00fcr Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, soziale Tr\u00e4ger, Kultur und Forschung. Erhalten einzelne Unternehmen insgesamt hohe F\u00f6rderbetr\u00e4ge, m\u00fcssen beihilferechtliche Vorgaben eingehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Energiepreisbremsen sind notwendig geworden, weil sich in Folge des v\u00f6lkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine die europ\u00e4ischen Gro\u00dfhandelspreise f\u00fcr Erdgas innerhalb eines Jahres vervielfacht hatten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das hat auch die Preise f\u00fcr Strom und Fernw\u00e4rme in die H\u00f6he getrieben. Die hohen Energiepreise schlagen sich je nach Vertragsart und Laufzeit unterschiedlich deutlich und unterschiedlich schnell in den Rechnungen f\u00fcr Haushalte und Unternehmen nieder. Durch die enormen Preissteigerungen ist dabei nicht nur die energieintensive Industrie gef\u00e4hrdet, alle Unternehmen m\u00fcssen mit steigenden Produktionskosten rechnen. Viele Unternehmen haben deshalb bereits begonnen, die Preise f\u00fcr ihre Endprodukte zu erh\u00f6hen. Dies ist ein ma\u00dfgeblicher Grund f\u00fcr die derzeit hohen Inflationsraten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Entlastung durch die Strompreisbremse wird teilweise \u00fcber die Absch\u00f6pfung von Zufallsgewinnen im Strommarkt refinanziert. Die Bundesregierung setzt damit die Vorgaben aus der Notfallverordnung (EU) 2022\/1854 um. Die Vorgaben aus der EU-Verordnung sind verbindlich und sind national anzuwenden bzw. umzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Absch\u00f6pfung wird so ausgestaltet, dass einerseits ein angemessener Erl\u00f6s zum wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen gew\u00e4hrleistetet, andererseits ein substanzieller Beitrag zur Entlastung f\u00fcr die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Wirtschaft geleistet wird. Adressiert werden nur Gewinne in einer H\u00f6he, mit der niemand gerechnet hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Absch\u00f6pfung erfolgt ab dem 1. Dezember 2022. Zu diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten nach der EU-Verordnung \u00fcber Notfallma\u00dfnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise eine Erl\u00f6sobergrenze am Strommarkt vorzusehen. Die Laufzeit der Absch\u00f6pfung ist zun\u00e4chst bis zum 30. Juni 2023 befristet, kann aber \u2013 im Lichte der Review durch die EU-Kommission \u2013 zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt durch Rechtsverordnung verl\u00e4ngert werden, h\u00f6chstens jedoch bis zum 30. April 2024. Damit wurde der Zeitraum noch mal im Vergleich zu den urspr\u00fcnglichen \u00dcberlegungen verk\u00fcrzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Einen Kurz\u00fcberblick finden Sie hier.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Den Gesetzentwurf zur Gaspreisbremse finden Sie hier.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Den Gesetzentwurf zur Strompreisbremse finden Sie hier.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Mitteilung der Bundesregierung \u201ePreisdeckel f\u00fcr Strom und Gas: Kabinett beschlie\u00dft Energiepreisbremsen\u201c<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BMWK, Pressemitteilung vom 25.11.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wichtige Entlastung f\u00fcr Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft Das Kabinett hat am 25.11.2022 im Umlaufverfahren die Gesetzentw\u00fcrfe f\u00fcr die Strom-, Gas und W\u00e4rmepreisbremsen beschlossen. 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