{"id":69773,"date":"2022-12-10T15:42:29","date_gmt":"2022-12-10T13:42:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=69773"},"modified":"2022-12-10T15:42:29","modified_gmt":"2022-12-10T13:42:29","slug":"erste-erfahrungen-mit-der-forschungszulage-noch-viel-luft-nach-oben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erste-erfahrungen-mit-der-forschungszulage-noch-viel-luft-nach-oben\/","title":{"rendered":"Erste Erfahrungen mit der Forschungszulage \u2013 noch viel Luft nach oben"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die forschenden Unternehmen mussten lange warten. Aber seit 2020 gibt es auch in Deutschland als einem der letzten EU- und sogar OECD-L\u00e4nder eine steuerliche Forschungsf\u00f6rderung. Die Forschungszulage sieht einen Steuerbonus von 25 Prozent f\u00fcr die Lohnkosten forschender Besch\u00e4ftigten und 15 Prozent bei den Ausgaben f\u00fcr Auftragsforschung vor. Seit dem 1. Juli 2020 wird \u2013 befristet bis zum 30. Juni 2026 \u2013 maximal eine Million Euro pro Jahr gezahlt, danach h\u00f6chstens 500.000 Euro. Die Zulage wird mit der Einkommensteuer beziehungsweise der K\u00f6rperschaftsteuer verrechnet: Ist die eigentliche Steuerschuld geringer, wird die Zulage als Guthaben ausgezahlt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"bei-den-unternehmen-bekannter-machen\">Bei den Unternehmen bekannter machen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bisher bleibt die Zahl der Betriebe, die die Forschungszulage nutzen, deutlich hinter den Erwartungen zur\u00fcck. Dies ergab eine <a href=\"https:\/\/www.dihk.de\/resource\/blob\/77996\/1413eecfdeed224217f770e66c092ae3\/dihk-auswertung-steuerliche-forschungsfoerderung-data.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">DIHK-Kurzbefragung<\/a> forschungsnaher Unternehmen im Sommer 2022. Daran beteiligten sich deutschlandweit knapp 600 Betriebe \u2013 mehr als die H\u00e4lfte davon aus der Industrie. Ein wichtiges Ergebnis: Nur jeder zweite Betrieb wei\u00df von der Zulage. Offensichtlich besteht also noch erheblicher Informationsbedarf. Hier ist die Bundesregierung gefordert, das Instrument mit geeigneten Ma\u00dfnahmen in der Wirtschaft bekannter zu machen. Eine weitere Erkenntnis aus der Befragung: Die Forschungszulage steht f\u00fcr einige Unternehmen offenbar in Konkurrenz zur bekannten direkten Projektf\u00f6rderung. Viele Betriebe geben der direkten F\u00f6rderung den Vorzug, weil sie von diesem vertrauten Instrument mehr Sicherheit hinsichtlich des F\u00f6rdervolumens erwarten k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"antragsverfahren-f%c3%bcr-betriebe-vereinfachen\">Antragsverfahren f\u00fcr Betriebe vereinfachen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Antragsverfahren umfasst zwei Stufen. Zuerst entscheidet die \u201eBescheinigungsstelle Forschungszulage\u201c, ob ein Forschungsvorhaben f\u00f6rderf\u00e4hig ist. Anschlie\u00dfend pr\u00fcft das Finanzamt die H\u00f6he der f\u00f6rderf\u00e4higen Aufwendung. Dies f\u00fchrt im Gegensatz zu einem einstufigen Verfahren allein bei der Finanzverwaltung zwar zu h\u00f6herer und schnellerer Rechtssicherheit. Aus Sicht der Unternehmen k\u00f6nnen jedoch die Anforderungen auf beiden Stufen reduziert werden. In der Umfrage beschreibt fast jedes zweite Unternehmen das Antragsverfahren als b\u00fcrokratisch, jedes f\u00fcnfte sogar als sehr b\u00fcrokratisch. Vor allem bei der Frage \u201eWas ist Forschung im Sinne des Forschungszulagengesetzes?\u201c besteht noch bei vielen Betrieben Unsicherheit. Dabei k\u00f6nnte den Betrieben etwa mithilfe von Beispielen aufgezeigt werden, welche Forschungsvorhaben f\u00f6rderf\u00e4hig sind und welche nicht. Die \u201eH\u00fcrden\u201c f\u00fcr die Beantragung der Forschungszulage lie\u00dfen sich somit deutlich senken.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"m%c3%b6glichkeiten-und-vorteile-noch-besser-nutzen\">M\u00f6glichkeiten und Vorteile noch besser nutzen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Gro\u00dfteil der Unternehmen erwartet von der steuerlichen Zulage eine Senkung der eigenen Kosten f\u00fcr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Mehr als jeder Zweite gab an, die Zulage zur Ausweitung der eigenbetrieblichen Forschung und Entwicklung zu nutzen. Die Best\u00e4tigung der Bescheinigungsstelle, dass ein f\u00f6rderf\u00e4higes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorliegt, half jedem zehnten kleinen und mittleren Unternehmen bis 250 Mitarbeiter bei der externen Unternehmensfinanzierung \u2013 eine erfreuliche Signalwirkung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die positiven Effekte der Forschungszulage sollten allerdings noch verst\u00e4rkt werden, damit das F\u00f6rderinstrument seine Ziele noch besser erreichen kann. Gerade in der aktuellen Krise ist es von hoher Bedeutung, Innovationen in Deutschland zu f\u00f6rdern und voranzutreiben. Bei den Ma\u00dfnahmen sind Verwaltung, Politik und Wirtschaft in der Verantwortung. Auch die IHK-Organisation und die Steuerberater als Multiplikatoren k\u00f6nnen zur Bekanntmachung der Zulage einen erheblichen Beitrag leisten. Und nicht zuletzt gilt es, das Instrument regelm\u00e4\u00dfig mit Blick auf b\u00fcrokratische Anforderungen, Bearbeitungszeiten und Nutzerfreundlichkeit hin zu \u00fcberpr\u00fcfen, damit es auch in der Breite seine Wirkung entfalten kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: DIHK, Mitteilung vom 02.12.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die forschenden Unternehmen mussten lange warten. Aber seit 2020 gibt es auch in Deutschland als einem der letzten EU- und sogar OECD-L\u00e4nder eine steuerliche Forschungsf\u00f6rderung. Die Forschungszulage sieht einen Steuerbonus von 25 Prozent f\u00fcr die Lohnkosten forschender Besch\u00e4ftigten und 15 Prozent bei den Ausgaben f\u00fcr Auftragsforschung vor. Seit dem 1. 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