{"id":69779,"date":"2022-12-10T15:49:35","date_gmt":"2022-12-10T13:49:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=69779"},"modified":"2022-12-10T15:49:35","modified_gmt":"2022-12-10T13:49:35","slug":"bundestag-stimmt-jahressteuergesetz-2022-zu-homeoffice-pauschale-verbessert-und-entfristet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundestag-stimmt-jahressteuergesetz-2022-zu-homeoffice-pauschale-verbessert-und-entfristet\/","title":{"rendered":"Bundestag stimmt Jahressteuergesetz 2022 zu \u2013 Homeoffice-Pauschale verbessert und entfristet"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeitr\u00e4gen, Anhebung von Pausch- und Freibetr\u00e4gen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 bringt die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg und greift wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrages auf. Der Bundestag hat den Regelungen nun zugestimmt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Diesen setzt die Bundesregierung nun \u2013 im Jahressteuergesetz zusammengefasst \u2013 in zahlreichen Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht um. Gleichzeitig greift sie wichtige Vorhaben der Regierungskoalition auf, die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger steuerlich entlasten.<\/p>\n\n\n\n<p>Dazu z\u00e4hlen:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Die Fortf\u00fchrung und Verbesserung der <strong>Homeoffice-Pauschale<\/strong>: Steuerpflichtige k\u00f6nnen dauerhaft f\u00fcr jeden Kalendertag, an dem sie ausschlie\u00dflich zuhause arbeiten, einen Betrag von sechs Euro geltend machen \u2013 ab 2023 maximal 1.260 statt bisher 600 Euro. Damit sind k\u00fcnftig 210 statt 120 Homeoffice-Tage beg\u00fcnstigt. Die Regelung gilt auch, wenn kein h\u00e4usliches Arbeitszimmer zur Verf\u00fcgung steht.<\/li><li>Die volle steuerliche Ber\u00fccksichtigung von <strong>Rentenbeitr\u00e4gen<\/strong> ab 2023 statt ab 2025. Dies ist der erste Schritt, um die sogenannte Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden. Der zweite Schritt \u2013 die zeitliche Streckung bei der Besteuerung der Renten \u2013 ist in Arbeit. Diese Regelung wird etwas sp\u00e4ter umgesetzt, jedoch ebenfalls ab 2023 gelten.<\/li><li>Die nochmalige Anhebung des <strong>Arbeitnehmerpauschbetrages<\/strong> um 30 Euro ab 2023. Besch\u00e4ftigte k\u00f6nnen so ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererkl\u00e4rung pauschal in H\u00f6he von 1.230 Euro geltend machen.<\/li><li>Die Erh\u00f6hung des <strong>Sparer-Pauschbetrags<\/strong> von 801 auf 1.000 Euro pro Jahr und des <strong>Ausbildungsfreibetrags<\/strong> von 924 auf 1.200 Euro ab 2023.<\/li><li>Die Anhebung des steuerlichen <strong>Entlastungsbetrags f\u00fcr Alleinerziehende<\/strong> um 252 Euro auf nun 4.260 Euro.<\/li><li>Verbesserte Abschreibungsm\u00f6glichkeiten im <strong>Wohnungsneubau<\/strong>. Dazu wird der AfA-Satz f\u00fcr Fertigstellungen ab 1. Juli 2023 von zwei auf drei Prozent erh\u00f6ht. Au\u00dferdem wird die M\u00f6glichkeit zur Sonderabschreibung im Mietwohnungsneubau reaktiviert und an besonderen Effizienzkriterien ausgerichtet.<\/li><li>Ein verbesserter steuerlicher Rahmen bei der Anschaffung <strong>privater Photovoltaik-Kleinanlagen<\/strong>. Das betrifft die Freistellung von der Einkommen- und von Mehrwertsteuer.<\/li><li>Die Schaffung einer Rechtsgrundlage f\u00fcr <strong>direkte Zahlungen<\/strong> \u00f6ffentlicher Leistungen wie das Klimageld. Das Design des Klimagelds ist nicht im Jahressteuergesetz geregelt.<\/li><li>Die Umsetzung einer EU-Verordnung zur <a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/suche\/eu-energiekrisenbeitrag-2145638\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Einf\u00fchrung eines <strong>Energiekrisenbeitrags<\/strong><\/a>. Dadurch k\u00f6nnen in den Jahren 2022 und 2023 entstandene \u00dcbergewinne von Unternehmen der Erd\u00f6l-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft besteuert werden.<\/li><li>Regelungen zur Besteuerung der <a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/suche\/eu-energiekrisenbeitrag-2145638\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Dezember-Soforthilfe<\/a> f\u00fcr Gas- und Fernw\u00e4rmekundinnen und -kunden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Was ist das Jahressteuergesetz?<\/strong><br \/>Das Jahressteuergesetz 2022 ist ein typisches \u201eArtikelgesetz\u201c: Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht \u00e4ndert es eine Vielzahl von Gesetzen. Es reagiert auf aktuelle Erfordernisse, setzt EU-Vorgaben und die Ergebnisse der Rechtsprechung um, regelt fachliche Fragen und korrigiert redaktionelle Fehler.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 02.12.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeitr\u00e4gen, Anhebung von Pausch- und Freibetr\u00e4gen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 bringt die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg und greift wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrages auf. Der Bundestag hat den Regelungen nun zugestimmt. In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. 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