{"id":69787,"date":"2022-12-10T16:02:53","date_gmt":"2022-12-10T14:02:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=69787"},"modified":"2022-12-10T16:02:53","modified_gmt":"2022-12-10T14:02:53","slug":"aenderungen-im-bereich-des-arbeitslosengeldes-und-kurzarbeitergeldes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aenderungen-im-bereich-des-arbeitslosengeldes-und-kurzarbeitergeldes\/","title":{"rendered":"\u00c4nderungen im Bereich des Arbeitslosengeldes und Kurzarbeitergeldes"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Neue Bemessungsgrundlage f\u00fcr Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger sowie Entfristung des erleichterten Zugangs zum Arbeitslosengeld f\u00fcr kurz befristet Besch\u00e4ftigte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Bundestag hat heute das Achte Gesetz zur \u00c4nderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze beschlossen. Im Rahmen eines \u00c4nderungsantrags der Regierungsfraktionen wurde eine Regelung aufgenommen, mit der gem\u00e4\u00df der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine neue Bemessungsgrundlage beim Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld f\u00fcr Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger geschaffen wird, sofern die Entgeltersatzleistung im Wohnsitzstaat der Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger besteuert wird. Der \u00c4nderungsantrag enthielt dar\u00fcber hinaus eine Regelung zur Entfristung des erleichterten Zugangs zum Arbeitslosengeld f\u00fcr \u00fcberwiegend kurz befristet Besch\u00e4ftigte.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>Mit der neuen Bemessungsregelung f\u00fcr das Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern setzen wir zwei Gerichtsurteile um. Mit ihr wird auch f\u00fcr Personen aus Frankreich Rechtssicherheit geschaffen, die in den vergangenen Monaten unter einer Doppelbelastung gelitten haben, weil das deutsche Kurzarbeitergeld in Frankreich besteuert wird.<\/p><p>Mit der Entfristung des erleichterten Zugangs zum Arbeitslosengeld f\u00fcr kurz befristet Besch\u00e4ftigte setzen wir einen weiteren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Damit steht der erleichterte Zugang zur Arbeitslosenversicherung \u00fcberwiegend kurz befristet Besch\u00e4ftigte unter anderem im Kreativ- und Kulturbereich dauerhaft zur Verf\u00fcgung.<\/p><cite>Hubertus Heil, Bundesminister f\u00fcr Arbeit und Soziales<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Mit der neuen Bemessungsregelung wird gesetzlich klargestellt, dass f\u00fcr Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger in den F\u00e4llen, in denen das Besteuerungsrecht f\u00fcr die Entgeltersatzleistungen Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens dem Wohnsitzstaat zugebilligt wurde und dieser Staat das Besteuerungsrecht aus\u00fcbt, das Kurzarbeitergeld bzw. Arbeitslosengeld ohne Abzug einer fiktiven deutschen Lohnsteuer zu berechnen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Regelung schreibt eine bereits aufgrund aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ge\u00e4nderte Rechtsanwendung der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit gesetzlich fest. Damit werden Doppelbelastungen der betroffenen Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger verhindert.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr \u00fcberwiegend kurz befristet Besch\u00e4ftigte wird der erleichterte Zugang zum Arbeitslosengeld festgeschrieben. Damit wird die bisher bis zum Ende des Jahres 2022 befristete Sonderreglung entfristet. Nach dieser Regelung kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld unter erleichterten Bedingungen geltend gemacht werden. F\u00fcr diesen Personenkreis reichen bereits Versicherungspflichtzeiten von sechs Monaten innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit aus. Ansonsten m\u00fcssen f\u00fcr einen Anspruch auf Arbeitslosengeld Versicherungszeiten von 12 Monaten innerhalb des genannten Zeitraums vorliegen. Die Sonderregelung tr\u00e4gt den Besonderheiten von \u00fcberwiegend kurz befristet Besch\u00e4ftigten Rechnung. Dies sind oftmals Kunst- und Kulturschaffende.<\/p>\n\n\n\n<ul><li><a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Service\/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben\/8-sgb-iv-aenderungsgesetz.html\">Achte Gesetz zur \u00c4nderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Arbeit\/Arbeitslosengeld\/arbeitslosengeld.html\">Arbeitslosengeld<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Arbeit\/Arbeitsfoerderung\/arbeitsfoerderung.html\">Arbeitsf\u00f6rderung<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BMAS, Pressemitteilung vom 02.12.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neue Bemessungsgrundlage f\u00fcr Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger sowie Entfristung des erleichterten Zugangs zum Arbeitslosengeld f\u00fcr kurz befristet Besch\u00e4ftigte Der Bundestag hat heute das Achte Gesetz zur \u00c4nderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze beschlossen. 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