{"id":69867,"date":"2022-12-18T13:59:22","date_gmt":"2022-12-18T11:59:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=69867"},"modified":"2022-12-18T13:59:22","modified_gmt":"2022-12-18T11:59:22","slug":"steuerliche-beruecksichtigung-der-kosten-fuer-ein-haeusliches-arbeitszimmer-bei-gesundheitsbedingten-einschraenkungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerliche-beruecksichtigung-der-kosten-fuer-ein-haeusliches-arbeitszimmer-bei-gesundheitsbedingten-einschraenkungen\/","title":{"rendered":"Steuerliche Ber\u00fccksichtigung der Kosten f\u00fcr ein h\u00e4usliches Arbeitszimmer bei gesundheitsbedingten Einschr\u00e4nkungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 29. September 2022 (Az.&nbsp;5&nbsp;K 5138\/21) entschieden, dass eine Arbeitnehmerin, die aufgrund gesundheitlicher Einschr\u00e4nkungen den von ihrem Arbeitgeber zur Verf\u00fcgung gestellten Arbeitsplatz nicht an allen Werktagen nutzen kann, sondern stattdessen zur Aufrechterhaltung ihrer Gesundheit gehalten ist, ihrer Berufst\u00e4tigkeit in ihrem h\u00e4uslichen Arbeitszimmer nachzugehen, die Aufwendungen hierf\u00fcr als Werbungskosten in H\u00f6he von h\u00f6chstens 1.250 Euro im Jahr steuerlich geltend machen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>In dem Streitfall hatten die Kl\u00e4ger, ein zusammen veranlagtes Ehepaar, geltend gemacht, dass der Kl\u00e4gerin der betriebliche Arbeitsplatz nicht an allen Tagen \u201ezur Verf\u00fcgung gestanden habe\u201c, weil sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschr\u00e4nkungen zumindest an einem Arbeitstag in der Woche aus dem Homeoffice t\u00e4tig werden k\u00f6nne. Anderenfalls verschlimmere sich ihr Gesundheitszustand. Nach \u00a7&nbsp;9 Abs. 5 i. V. m. \u00a7 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 Einkommensteuergesetz \u2013 EStG \u2013 kann ein Steuerpflichtiger Aufwendungen f\u00fcr ein h\u00e4usliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten abziehen. Dies gilt nur dann nicht, wenn f\u00fcr die betriebliche oder berufliche T\u00e4tigkeit ein anderer Arbeitsplatz nicht zur Verf\u00fcgung steht (\u00a7 4 Abs. 5 Satz&nbsp;1 Nr. 6b Satz 2 EStG). Das beklagte Finanzamt hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass der betriebliche Arbeitsplatz der Kl\u00e4gerin objektiv zur Verf\u00fcgung gestanden habe und sie ihn allein aus subjektiven Gr\u00fcnden nicht arbeitst\u00e4glich nutze.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht ist dem nicht gefolgt, sondern hat entschieden, dass es ma\u00dfgeblich darauf ankommt, ob es dem Steuerpflichtigen zugemutet werden kann, den vom Arbeitgeber zur Verf\u00fcgung gestellten Arbeitsplatz arbeitst\u00e4glich zu nutzen. Da die Kl\u00e4gerin aus \u00e4rztlicher Sicht gehalten war, an einzelnen Tagen von zu Hause aus zu arbeiten, um langfristig ihre Arbeitsf\u00e4higkeit zu erhalten, k\u00f6nne ihr der Werbungskostenabzug nicht versagt werden. Dieser sei allerdings auf 1.250 Euro begrenzt, da das h\u00e4usliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Bet\u00e4tigung der Kl\u00e4gerin gebildet habe (\u00a7 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG).<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht hat wegen der grunds\u00e4tzlichen Bedeutung der Rechtsfrage die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.<audio src=\"https:\/\/www.datev-magazin.de\/wp-content\/uploads\/datev_vm_aktuelle_news_2022-12-16.mp3\"><\/audio>Diese Nachricht anh\u00f6ren<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 12.12.2022 zum Urteil 5\u00a0K 5138\/21 vom 29.09.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 29. September 2022 (Az.&nbsp;5&nbsp;K 5138\/21) entschieden, dass eine Arbeitnehmerin, die aufgrund gesundheitlicher Einschr\u00e4nkungen den von ihrem Arbeitgeber zur Verf\u00fcgung gestellten Arbeitsplatz nicht an allen Werktagen nutzen kann, sondern stattdessen zur Aufrechterhaltung ihrer Gesundheit gehalten ist, ihrer Berufst\u00e4tigkeit in ihrem h\u00e4uslichen Arbeitszimmer nachzugehen, die Aufwendungen hierf\u00fcr als Werbungskosten in &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerliche-beruecksichtigung-der-kosten-fuer-ein-haeusliches-arbeitszimmer-bei-gesundheitsbedingten-einschraenkungen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Steuerliche Ber\u00fccksichtigung der Kosten f\u00fcr ein h\u00e4usliches Arbeitszimmer bei gesundheitsbedingten Einschr\u00e4nkungen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/69867"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=69867"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/69867\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=69867"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=69867"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=69867"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}