{"id":69931,"date":"2022-12-18T14:39:26","date_gmt":"2022-12-18T12:39:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=69931"},"modified":"2023-03-01T13:41:09","modified_gmt":"2023-03-01T11:41:09","slug":"energiepreisbremsen-vom-bundesrat-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/energiepreisbremsen-vom-bundesrat-beschlossen\/","title":{"rendered":"Energiepreisbremsen vom Bundesrat beschlossen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Die Bundesregierung will mit den Strom- und Gas- und W\u00e4rmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat abschlie\u00dfend gr\u00fcnes Licht f\u00fcr die Gesetze gegeben.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Bundeskabinett hat am 25. November Gesetzentw\u00fcrfe f\u00fcr die Strom-, Gas und W\u00e4rmepreisbremsen vorgelegt. Der Deutsche Bundestag verabschiedete die Gesetzentw\u00fcrfe f\u00fcr die Energiepreisbremsen am 15. Dezember. Er hat zus\u00e4tzlich die Voraussetzung f\u00fcr H\u00e4rtefallhilfen geschaffen f\u00fcr Haushalte, die mit Heiz\u00f6l, Pellets oder Fl\u00fcssiggas heizen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nun hat auch der Bundesrat den gesetzlichen Strom-, Gas- und W\u00e4rmepreisbremsen zugestimmt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Bund zahlt Rabatte f\u00fcr Strom-, Gas und W\u00e4rmeversorgung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit der Gaspreisbremse bekommen Gaskunden und -kundinnen einen Zuschuss zum Gaspreis. Diesen Rabatt \u00fcbernimmt der Bund gegen\u00fcber den Energieversorgern, die verpflichtet sind, den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Entlastungsbetrag gutzuschreiben \u2013 entweder im Rahmen der Abrechnung oder \u00fcber die Voraus- oder Abschlagszahlung. Der Bund finanziert die Gas- und W\u00e4rmepreisbremse im Rahmen des 200-Millarden-Euro-Abwehrschirms.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gas- und W\u00e4rmepreisbremse f\u00fcr private Haushalte und KMU<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab M\u00e4rz 2023 und umfasst auch r\u00fcckwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es daf\u00fcr also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. F\u00fcr W\u00e4rme betr\u00e4gt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. F\u00fcr den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Entscheidend f\u00fcr die H\u00f6he des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch f\u00fcr 2023.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im M\u00e4rz werden diese Verbraucherinnen und Verbraucher zus\u00e4tzlich einmalig einen r\u00fcckwirkenden Entlastungsbetrag f\u00fcr die Monate Januar und Februar erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Mieterinnen und Mieter gilt, dass ihre Vermieter oder Vermieterinnen die erhaltenen Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben m\u00fcssen. In bestimmten Konstellationen bedeutet dies eine Senkung der festgelegten Betriebskostenvorauszahlung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu \u00fcberbr\u00fccken, \u00fcbernimmt der Bund zudem den Dezember-Abschlag f\u00fcr private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gaspreisbremse f\u00fcr die Industrie<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Industriekunden erhalten ab Januar 2023 von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 zu garantierten 7 Cent je Kilowattstunde. Beim W\u00e4rmeverbrauch wird der Preis auf 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls f\u00fcr 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. F\u00fcr den \u00fcbrigen Verbrauch zahlt auch die Industrie den regul\u00e4ren Marktpreis.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Betrieb in Krankenh\u00e4usern und Pflegeeinrichtungen gesichert<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch Krankenh\u00e4user und station\u00e4re Pflegeeinrichtungen profitieren von der Gas- und W\u00e4rmepreisbremse. F\u00fcr Krankenh\u00e4user sollen dieselben Konditionen gelten wie f\u00fcr die Industrie. Dar\u00fcber hinaus gibt es f\u00fcr Krankenh\u00e4user und Pflegeeinrichtungen besondere Hilfsfonds, um die fl\u00e4chendeckende Versorgung sicherzustellen. Der Bund stellt daf\u00fcr insgesamt acht Milliarden Euro zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Erstattungsanspruch der Lieferanten gegen den Staat<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gaslieferanten ebenso wie selbstbeschaffende Unternehmen erhalten zum finanziellen Ausgleich der vorgesehenen Entlastungen einen Erstattungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Antr\u00e4ge auf die Vorauszahlung f\u00fcr jeweils ein Vierteljahr k\u00f6nnen sp\u00e4testens ab Anfang 2023 \u00fcber eine Online-Plattform gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Strompreisbremse f\u00fcr Haushalte und Unternehmen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten f\u00fcr Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Sie deckelt den Strompreis f\u00fcr Haushalte und Kleingewerbe mit einem j\u00e4hrlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt f\u00fcr ein Kontingent in H\u00f6he von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr mittlere und gro\u00dfe Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde \u2013 zuz\u00fcglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt f\u00fcr ein Kontingent in H\u00f6he von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die \u00fcblichen Strompreise an. Energiesparen lohnt sich also weiterhin.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Entlastung m\u00f6glich bis April 2024<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Strompreisbremse wirkt f\u00fcr alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbetr\u00e4ge f\u00fcr Januar und Februar 2023 erfolgt mit R\u00fccksicht auf die Versorgungsunternehmen aber erst im M\u00e4rz 2023. Die Preisbremsen wirken f\u00fcr das gesamte Jahr 2023. Eine Verl\u00e4ngerung bis zum April 2024 ist angelegt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">H\u00e4rtefallhilfen f\u00fcr Haushalte mit \u00d6l- oder Pelletheizung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Haushalte, die mit Pellets, Heiz\u00f6l oder Fl\u00fcssiggas heizen, haben ebenfalls mit erheblichen Kostensteigerungen zu k\u00e4mpfen. Der Bundestag hat deshalb die Voraussetzung daf\u00fcr geschaffen, eine H\u00e4rtefallregelung f\u00fcr Nutzerinnen und Nutzer solcher Brennstoffe einzurichten. Dazu stellt der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verf\u00fcgung. Die Bundesl\u00e4nder k\u00f6nnen die Mittel f\u00fcr Zusch\u00fcsse zur Deckung der Heizkosten einsetzen. Hierzu werden Bund und L\u00e4nder noch eine Verwaltungsvereinbarung treffen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Netzentgelte bleiben stabil<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Netzentgelte sind Bestandteil der Stromkosten und werden somit von den Stromkundinnen und -kunden getragen. F\u00fcr das Jahr 2023 zeichnete sich ein deutlicher Anstieg ab. Um private und gewerbliche Abnehmerinnen und Abnehmer vor zus\u00e4tzlicher Belastung zu sch\u00fctzen, will die Bundesregierung die \u00dcbertragungsnetzentgelte im Jahr 2023 durch einen Zuschuss in H\u00f6he von 12,84 Milliarden Euro auf dem Niveau dieses Jahres stabilisieren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Absch\u00f6pfung von Zufallserl\u00f6sen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bedingt durch die Situation am Strommarkt erzielen viele Stromerzeuger gegenw\u00e4rtig unerwartet hohe Mehreinnahmen. Die Bundesregierung will diese kriegs- und krisenbedingte Zufallserl\u00f6se absch\u00f6pfen und damit Teile der Strompreisbremse finanzieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Absch\u00f6pfung ist europ\u00e4isches Recht und folgt der Verordnung \u00fcber Notfallma\u00dfnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise. Sie betrifft Stromerzeugung aus Braunkohle, Kernenergie, Abfall, Mineral\u00f6l und erneuerbaren Energien. Ausgenommen sind Speicher, Erdgas, Biomethan und weitere Gase. Auch kleinere Anlagen bis zu 1 Megawatt sind ausgenommen, um unn\u00f6tige B\u00fcrokratie zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach EU-Recht m\u00fcssen Steinkohleanlagen nicht in die Absch\u00f6pfung einbezogen werden. Von dieser M\u00f6glichkeit macht die Bundesregierung im Sinne der Versorgungssicherheit Gebrauch. Der Deutsche Bundestag hat jedoch erm\u00f6glicht, auch Zufallserl\u00f6se von Stromerzeugern abzusch\u00f6pfen, die Steinkohle verfeuern. Die Preise f\u00fcr Steinkohle sind parallel mit den Gaspreisen stark angestiegen und bewegen sich auf hohem Niveau. Bei der Absch\u00f6pfung ist jedoch sicherzustellen, dass sie nicht zu einem Mehrverbrauch von Gas in der Stromerzeugung f\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Abgesch\u00f6pft werden Zufallserl\u00f6se oberhalb einer festgelegten Obergrenze und hiervon 90 Prozent. Die \u00fcbrigen 10 Prozent bleiben beim Erzeuger, um Anreize f\u00fcr effizientes Verhalten am Markt zu erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Mechanismus startet ab dem 1. Dezember 2022. Die Laufzeit ist entsprechend der EU-Verordnung zun\u00e4chst bis zum 30. Juni 2023 befristet, kann aber verl\u00e4ngert werden. Die Bundesregierung hat jedoch festgelegt, dass sie l\u00e4ngstens bis zum 30. April 2024 andauern darf.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-gas-und-stromsperren-verhindern\">Gas- und Stromsperren verhindern<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sollen zuverl\u00e4ssig und sicher mit Energie versorgt werden \u2013 auch wenn einzelne ihre Kosten nicht sofort begleichen k\u00f6nnen. Die Bundesregierung will deshalb das Instrument der Abwendungsvereinbarung ausdehnen und so Gas- und Stromsperren verhindern. Mit einer Abwendungsvereinbarung erhalten Kundinnen und Kunden die M\u00f6glichkeit, entstandene Energierechnungen zinsfrei in Raten abzuzahlen und dabei weiter Energie zu beziehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der Grundversorgung haben bereits einen Anspruch auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung. Dieses Recht soll weiter gest\u00e4rkt werden. F\u00fcr die Laufzeit der Gas- und Strompreisbremse sollen die betreffenden Regelungen auch f\u00fcr Energieliefervertr\u00e4ge au\u00dferhalb der Grundversorgung gelten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 16.12.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung will mit den Strom- und Gas- und W\u00e4rmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat abschlie\u00dfend gr\u00fcnes Licht f\u00fcr die Gesetze gegeben. Das Bundeskabinett hat am 25. November Gesetzentw\u00fcrfe f\u00fcr die Strom-, Gas und W\u00e4rmepreisbremsen vorgelegt. 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