{"id":70050,"date":"2023-01-02T18:26:31","date_gmt":"2023-01-02T16:26:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=70050"},"modified":"2023-01-02T18:26:31","modified_gmt":"2023-01-02T16:26:31","slug":"gesetzliche-neuregelungen-ab-januar-2023","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/gesetzliche-neuregelungen-ab-januar-2023\/","title":{"rendered":"Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2023"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Mehr Wohngeld, Kindergeld und Entlastungen bei Steuer, Strom und Gas<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Jahr 2023 beginnt mit einer Reihe von Neuerungen, die Familien, Wohngeldbeziehenden und Studierenden zugutekommen. Die Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente entf\u00e4llt. Speisen und Getr\u00e4nke zum Mitnehmen m\u00fcssen in Mehrwegverpackungen angeboten werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Familie und Kinder<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">H\u00f6heres Kindergeld und weitere Verbesserungen f\u00fcr Kinder<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Kindergeld wird erh\u00f6ht: Ab 2023 erhalten Eltern f\u00fcr jedes Kind 250 Euro pro Monat. Familien mit niedrigem Einkommen werden zus\u00e4tzlich durch einen Sofortzuschlag und die Erh\u00f6hung des Kinderzuschlags entlastet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Kita-Qualit\u00e4tsgesetz<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr eine bessere Qualit\u00e4t in der Kindertagesbetreuung unterst\u00fctzt der Bund die L\u00e4nder in den Jahren 2023 und 2024 mit je zwei Milliarden Euro.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Junge Menschen in Pflegefamilien oder Erziehungshilfe entlasten<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aktuell geben junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe 25 Prozent ihres Einkommens an das Jugendamt ab. Die sogenannte Kostenheranziehung wird nun abgeschafft. Sie sollen sich in Zukunft nicht mehr aus ihrem Einkommen an den Kosten der Kinder- und Jugendhilfeleistung beteiligen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Arbeit \u2013 Soziales \u2013 Rente<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">B\u00fcrgergeld \u2013 Bessere Chancen auf Qualifikation und Arbeit<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">B\u00fcrgergeld \u2013 so hei\u00dft jetzt die Grundsicherung f\u00fcr Arbeitssuchende. Sie l\u00f6st das so genannte Hartz IV ab. Mit dem B\u00fcrgergeld sollen sich Menschen im Leistungsbezug st\u00e4rker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren k\u00f6nnen. Die Unterst\u00fctzung selbst erh\u00f6ht sich: Ab 1. Januar 2023 soll etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten \u2013 53 Euro mehr als bisher.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Energiepreispauschale f\u00fcr Studierende<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Studierende und Fachsch\u00fclerinnen und Fachsch\u00fcler erhalten eine Einmalzahlung f\u00fcr die gestiegenen Energiekosten in H\u00f6he von 200 Euro.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Midi-Job-Grenze auf 2.000 Euro<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Grenze f\u00fcr Midijobs wird auf 2.000 Euro angehoben. Bis zu diesem Einkommen zahlen Besch\u00e4ftigte dann geringere Beitr\u00e4ge in die Sozialversicherungen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verl\u00e4ngert<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Bundesregierung hat den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal um sechs Monate verl\u00e4ngert. Er gilt nun bis 30. Juni 2023. Das stabilisiert den Arbeitsmarkt und schafft Planungssicherheit f\u00fcr Unternehmen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Neuregelungen in der Sozialhilfe<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem zw\u00f6lften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und f\u00fcr die erg\u00e4nzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Mehr Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entf\u00e4llt. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Grenzen deutlich angehoben. Meldeverfahren werden digitalisiert. So verringert sich die B\u00fcrokratie. Erleichterungen gibt es auch in der K\u00fcnstlersozialversicherung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Neue Beitragsbemessungsgrenzen f\u00fcr 2023<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Rechengr\u00f6\u00dfen in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden wie jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf j\u00e4hrlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Beitragss\u00e4tze in der Rentenversicherung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung betr\u00e4gt weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte wird f\u00fcr das Kalenderjahr 2023 monatlich 286 Euro (West) bzw. 279 Euro (Ost) betragen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Anhebung der Altersgrenzen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Jahr 2012 startete die Anhebung des Renteneintrittsalters (\u201eRente mit 67\u201c). Im Zuge der schrittweisen Anhebung steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1957 bzw. 1958 geboren sind und f\u00fcr die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und elf Monaten bzw. mit 66 Jahren. F\u00fcr die folgenden Geburtsjahrg\u00e4nge erh\u00f6ht sich die Regelaltersgrenze um je zwei Monate pro Jahrgang. F\u00fcr die Jahrg\u00e4nge 1964 und j\u00fcnger liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer in j\u00fcngeren Jahren vermindert erwerbsf\u00e4hig wird, hat in der Regel noch keine ausreichenden Rentenanwartschaften aufbauen k\u00f6nnen. Damit die Versicherten dennoch eine angemessene Sicherung erhalten, werden Bezieher einer Erwerbsminderungsrente so gestellt, als h\u00e4tten diese \u00fcber den Eintritt der Erwerbsminderung hinaus so weitergearbeitet, wie zuvor (Zurechnungszeit). Die Zurechnungszeit wird in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2031 schrittweise bis auf 67 Jahre verl\u00e4ngert. Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2023 endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">K\u00fcnstlersozialabgabe ab 2023 bei f\u00fcnf Prozent<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Abgabesatz in der K\u00fcnstlersozialversicherung betr\u00e4gt im Jahr 2023 5,0 Prozent (2022: 4,2 Prozent). Durch einen Stabilisierungszuschuss des Bundes in H\u00f6he von rund 59 Millionen Euro wird der krisenbedingte Anstieg der K\u00fcnstlersozialabgabe im Vergleich zum Vorjahr aber deutlich abgeschw\u00e4cht. Dar\u00fcber hinaus werden zuk\u00fcnftig die Zuverdienstm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Versicherte bei einer weiteren nicht k\u00fcnstlerischen selbstst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit dauerhaft erweitert. Zudem werden Kunst- und Kulturschaffende besser sozial abgesichert, etwa beim Versicherungsschutz f\u00fcr Berufsanf\u00e4ngerinnen und Berufsanf\u00e4nger in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und bei der Zahlung von Beitragszusch\u00fcssen durch die K\u00fcnstlersozialkasse.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung entf\u00e4llt<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ab 2023 melden die Krankenkassen direkt an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wenn Besch\u00e4ftigte arbeitsunf\u00e4hig sind. Es muss also keine Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung (AU) mehr vorgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Steuern und Finanzen<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Bundeshaushalt 2023<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Bundeshaushalt 2023 sieht Einnahmen und Ausgaben von jeweils von 445,2 Milliarden Euro vor \u2013 gut zehn Prozent weniger als im Vorjahr. Darin enthalten ist eine \u201eglobale Krisenvorsorge\u201c mit einem Volumen von f\u00fcnf Milliarden Euro. Daraus k\u00f6nnen pandemiebezogene Mehrbelastungen oder solche, die durch den Ukraine-Krieg entstanden sind, finanziert werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Inflationsausgleich f\u00fcr 48 Millionen Menschen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit dem Inflationsausgleichsgesetz wird f\u00fcr rund 48 Millionen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger die Steuerlast an die Inflation angepasst. Damit werden Mehrbelastungen abgefedert. Zudem werden Familien gezielt unterst\u00fctzt, indem der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag angehoben werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Homeoffice-Pauschale verbessert und entfristet<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeitr\u00e4gen, Anhebung von Pausch- und Freibetr\u00e4gen mit dem Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger viele steuerliche Verbesserungen. (Inkrafttreten vorbehaltlich der Ver\u00f6ffentlichung im Bundesgesetzblatt.)<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Rentenbeitr\u00e4ge voll von der Steuer absetzbar<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besch\u00e4ftigte werden im Jahr 2023 um 3,2 Milliarden Euro entlastet \u2013 denn sie k\u00f6nnen ihre Rentenbeitr\u00e4ge ab dann voll von der Steuer absetzen. Das reduziert nicht nur ihre Steuerlast, sondern verhindert auch k\u00fcnftig eine \u201edoppelte Besteuerung\u201c der Renten. (Inkrafttreten vorbehaltlich der Ver\u00f6ffentlichung im Bundesgesetzblatt.)<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Effektive Durchsetzung von Sanktionen und Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sanktionen k\u00f6nnen nun besser umgesetzt werden. Hierzu wird eine Zentralstelle zur Sanktionsdurchsetzung eingerichtet, die die Ma\u00dfnahmen koordinieren wird. Das Gesetz beinhaltet auch Regelungen zur Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung: Beispielsweise sollen die Barzahlungen beim Erwerb von Immobilien ausgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Steuererleichterungen f\u00fcr Solaranlagen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Besitzer von Solaranlagen gibt es ab dem 1. Januar 2023 Vereinfachungen. So entf\u00e4llt f\u00fcr einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromz\u00e4hler installieren zu lassen. Wer mit einer kleinen Photovoltaikanlage auf dem Dach Geld verdient, ist ab 2023 von der Einkommensteuer und Umsatzsteuer befreit. Ausschlaggebend daf\u00fcr ist die Bruttoleistung: Bei Ein- und Zweifamilienh\u00e4usern sowie Geb\u00e4uden ohne Wohnraum darf sie maximal 30 Kilowatt betragen, bei Mehrfamilienh\u00e4usern maximal 15 Kilowatt pro Einheit.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Erm\u00e4\u00dfigte Umsatzsteuer in der Gastronomie<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird bis zum 31. Dezember 2023 verl\u00e4ngert. Ziel ist es, die Branche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern. Die Regelung galt urspr\u00fcnglich befristet bis zum 31. Dezember 2022, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschr\u00e4nkungen zu mildern und die Gastronomie in der Zeit der Wiederer\u00f6ffnung zu unterst\u00fctzen. F\u00fcr Getr\u00e4nke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">H\u00f6here Tabaksteuer<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Am 1. Januar 2023 steigt die Steuer auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak. Packungen mit 20 Zigaretten kosten dann durchschnittlich 10 Cent mehr. Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz wurde am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt verk\u00fcndet und ist \u00fcberwiegend am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Ziel ist es, nicht nur Steuereinnahmen zu generieren, sondern auch die Raucherquote in Deutschland zu senken und den Einstieg in den Tabak- und Rauchkonsum insbesondere bei Jugendlichen zu verhindern.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wohnen und Bauen<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Mehr Wohngeld f\u00fcr mehr Menschen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die stark gestiegenen Energiekosten treffen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger mit kleinen Einkommen besonders stark. Bei ihnen machen die Wohn- und Heizkosten einen hohen Anteil der Ausgaben aus. Mit der bisher gr\u00f6\u00dften Wohngeldreform k\u00f6nnen ab 2023 zwei Millionen Haushalte statt bisher 600.000 Wohngeld erhalten. Das Wohngeld wird zudem deutlich erh\u00f6ht \u2013 im Schnitt verdoppelt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Faire Aufteilung des CO2-Preises<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Je schlechter die Fassade eines Geb\u00e4udes ged\u00e4mmt ist, je \u00e4lter die Heizung oder die Fenster sind, desto mehr Energie wird zum Heizen ben\u00f6tigt und desto h\u00f6her sind die CO2-Kosten. Bisher mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. Ab Januar 2023 werden Vermieterinnen und Vermieter st\u00e4rker beteiligt \u2013 je nach energetischem Zustand des Mietshauses.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Bauen und Sanieren f\u00fcr den Klimaschutz<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zum 1. Januar tritt die novellierte Bundesf\u00f6rderung f\u00fcr effiziente Geb\u00e4ude in Kraft. Neue F\u00f6rderboni und leichtere F\u00f6rderbedingungen sollen m\u00f6glichst vielen Menschen die energetische Sanierung ihres Hauses erm\u00f6glichen. F\u00fcr Neubauten wird das \u201eEffizienzhaus-55\u201c zum gesetzlichen F\u00f6rderstandard.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Erleichterungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren verl\u00e4ngert<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Seit Mai 2020 gelten erleichterte Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren. Die Regelungen haben sich als geeignete Kriseninstrumente erwiesen. Um weiter Planungssicherheit vor allem f\u00fcr Gro\u00dfvorhaben zu haben, wurden die Bestimmungen bis Ende 2023 verl\u00e4ngert.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Umwelt und Klima<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Neue F\u00f6rderrichtlinie zum Umweltbonus<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Kauf von rein elektrischen Fahrzeugen wird \u00fcber den 1. Januar 2023 hinaus gef\u00f6rdert. Die F\u00f6rderung wird nur f\u00fcr Kraftfahrzeuge ausgegeben, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Der Bundesanteil an der F\u00f6rderung betr\u00e4gt 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis \u00fcber 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Die mit der F\u00f6rderung gekauften Autos d\u00fcrfen ein Jahr lang nicht weiterverkauft werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Verpflichtende Mehrwegverpackungen f\u00fcr Speisen und Getr\u00e4nke To-Go (zum Mitnehmen)<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ab 1. Januar 2023 m\u00fcssen To-Go-Speisen und -Getr\u00e4nke auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Dabei d\u00fcrfen diese Produkte nicht teurer als dieselben Produkte in Einwegverpackungen sein. Ein Pfandsystem ist jedoch erlaubt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Landwirtschaft<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Sechs Milliarden Euro j\u00e4hrlich f\u00fcr eine \u00f6kologische Landwirtschaft<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ab 2023 stehen in Deutschland j\u00e4hrlich rund sechs Milliarden Euro an EU-Mitteln f\u00fcr ein nachhaltiges und resilientes Agrar- und Ern\u00e4hrungssystem sowie f\u00fcr attraktive l\u00e4ndliche R\u00e4ume zur Verf\u00fcgung. Grundlage f\u00fcr die Umsetzung ist der nationale GAP-Strategieplan.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Antibiotika in der Tierhaltung \u2013 Bessere Datenerfassung, weniger Resistenzen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine verbesserte Datenerfassung soll f\u00fcr einen umsichtigeren Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren sorgen. Ziel ist es, damit Resistenzen zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Mehr Fl\u00e4che f\u00fcr zus\u00e4tzliches Getreide<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat zur Verknappung vor allem von Weizen sowie Preissteigerungen auf den internationalen Agrarm\u00e4rkten gef\u00fchrt. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten einmalig f\u00fcr das Jahr 2023 die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet, im Rahmen der EU-Agrarf\u00f6rderung Umweltauflagen f\u00fcr den Ackerbau zu lockern und damit zur Steigerung der Nahrungsmittelproduktion beizutragen. F\u00fcr Deutschland bedeutet das, dass die Pflicht vier Prozent der betrieblichen Ackerfl\u00e4che stillzulegen sowie der j\u00e4hrliche Wechsel der Fruchtfolge 2023 ausgesetzt wird. So kann etwa Weizen zwei Jahre hintereinander angebaut werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Energie<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Energiepreisbremsen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Strom- Gas- und W\u00e4rmepreisbremsen entlasten Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten. Sie kommen zum 1. M\u00e4rz 2023, gelten aber r\u00fcckwirkend ab Januar 2023.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">EEG 2023: Ausbau erneuerbarer Energien massiv beschleunigen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das EEG 2023 ist die gr\u00f6\u00dfte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Es legt die Grundlagen daf\u00fcr, dass Deutschland klimaneutral wird. Mit einem konsequenten, deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Das novellierte EEG tritt am 1. Januar 2023 in Kraft<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Mehr Windenergie auf See<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Ausbau der Offshore-Windenergie wird beschleunigt. Vorgesehen ist eine installierte Leistung von Offshore-Windenergie-Anlagen bis zum Jahr 2030 von mindestens 30 Gigawatt und mindestens 40 Gigawatt bis 2035. Im Jahr 2045 sollen dann mindestens 70 Gigawatt erzeugt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Kernkraftwerke k\u00f6nnen befristet weiterbetrieben werden<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Atomkraftwerke, die noch in Betrieb sind, k\u00f6nnen bis zum 15. April 2023 weiterbetrieben werden. Es geht darum, f\u00fcr den bevorstehenden Winter sicherzustellen, dass es zu keiner Strom-Mangellage kommt. Das hei\u00dft, bis 15. April 2023 bleibt der Weiterbetrieb der drei Atomkraftwerke (AKW) Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 erlaubt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Schnellerer Ausstieg aus der Braunkohle in NRW<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen wird auf das Jahr 2030 vorgezogen \u2013 und kommt damit rund acht Jahre fr\u00fcher als bisher geplant.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gesundheit und Pflege<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Triage in der Pandemie neu geregelt<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sollten in einer Pandemie die Intensivbetten knapp werden, muss unter Umst\u00e4nden die schwere Entscheidung getroffen werden, wer eine \u00fcberlebenswichtige Behandlung bekommt und wer nicht. Hierf\u00fcr darf ausschlie\u00dflich die \u201eaktuelle und kurzfristige \u00dcberlebenswahrscheinlichkeit\u201c ber\u00fccksichtigt werden. Kriterien wie Behinderung oder Alter spielen dabei keine Rolle.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Entlastung von Pflegekr\u00e4ften in Krankenh\u00e4usern<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Personalsituation in der Krankenhauspflege wird durch konkrete Pflegepersonalbemessung verbessert. Au\u00dferdem wird der Verwaltungsaufwand verringert und die Digitalisierung weiterentwickelt. P\u00e4diatrie und Geburtshilfe werden finanziell besser ausgestattet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Corona-Impfung: \u00dcbergang in die Regelversorgung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Coronavirus-Impfverordnung wird \u00fcber den 31. Dezember verl\u00e4ngert. Insbesondere wird der Anspruch auf Corona-Schutzimpfungen beibehalten und bis zum 7. April 2023 fortgeschrieben. Neu ist: Ab dem 1. Januar 2023 werden die Impfungen nicht mehr aus Bundesmitteln verg\u00fctet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Verbraucher<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Verbot von weiteren Tattoofarben<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bereits im Januar 2022 wurden mehr als 4.000 gef\u00e4hrliche Chemikalien in T\u00e4towierfarbe und Permanent Make-up beschr\u00e4nkt oder verboten. Am 4. Januar 2023 l\u00e4uft die \u00dcbergangsfrist f\u00fcr zwei weitere Tattoo-Farbstoffe aus: \u201ePigment Blue 15:3\u201c und \u201ePigment Green 7\u201c sind dann auch verboten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Verkehr<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Mehr Geld f\u00fcr den \u00d6PNV<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die L\u00e4nder erhalten mehr Finanzmittel, um den \u00f6ffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten. Der Bund stellt daf\u00fcr Mittel in H\u00f6he von einer Milliarde Euro zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Lkw-Maut steigt<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zum 1. Januar steigen die S\u00e4tze f\u00fcr die Lkw-Maut. Hintergrund f\u00fcr die Erh\u00f6hung sind EU-Vorgaben und das neue Wegekostengutachten. Die Lkw-Maut muss sich an den Kosten f\u00fcr Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege orientieren \u2013 neben den tats\u00e4chlich verursachten Kosten f\u00fcr Luftverschmutzung und L\u00e4rmbelastung. Das neue Wegekostengutachten f\u00fcr Deutschland deckt den Zeitraum von 2023 bis 2027 ab.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wirtschaft<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Mehr Verantwortung f\u00fcr Unternehmen in der Lieferkette<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Lieferkettengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Gest\u00e4rkt werden in globalen Lieferketten Menschenrechte und Umweltschutz. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in Deutschland Menschenrechte zu achten, indem Sorgfaltspflichten umgesetzt werden. Diese Pflichten gelten f\u00fcr den eigenen Gesch\u00e4ftsbereich, f\u00fcr das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Digitalisierung<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Gesetzesverk\u00fcndung k\u00fcnftig elektronisch<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gesetze und Rechtsverordnungen werden k\u00fcnftig nicht mehr \u00fcber das gedruckte Bundesgesetzblatt erscheinen, sondern rein elektronisch im Internet. Die Bekanntmachung wird so beschleunigt und der Zugang zum Gesetzestext erleichtert.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-wahlrecht\">Wahlrecht<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Zur Europawahl schon mit 16 Jahren<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Mindestwahlalter bei den Wahlen zum Europ\u00e4ischen Parlament wird von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Die n\u00e4chsten Wahlen zum Europ\u00e4ischen Parlament finden 2024 statt. (Inkrafttreten vorbehaltlich der Ver\u00f6ffentlichung im Bundesgesetzblatt.)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 23.12.2022<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mehr Wohngeld, Kindergeld und Entlastungen bei Steuer, Strom und Gas Das Jahr 2023 beginnt mit einer Reihe von Neuerungen, die Familien, Wohngeldbeziehenden und Studierenden zugutekommen. Die Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente entf\u00e4llt. Speisen und Getr\u00e4nke zum Mitnehmen m\u00fcssen in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Familie und Kinder H\u00f6heres Kindergeld und weitere Verbesserungen f\u00fcr Kinder Das Kindergeld wird erh\u00f6ht: &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/gesetzliche-neuregelungen-ab-januar-2023\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2023<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-70050","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70050","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=70050"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70050\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=70050"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=70050"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=70050"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}