{"id":70326,"date":"2023-02-05T15:30:11","date_gmt":"2023-02-05T13:30:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=70326"},"modified":"2023-02-05T15:30:11","modified_gmt":"2023-02-05T13:30:11","slug":"musikbeschallung-im-verkaufsraum-eines-pizzalieferservice-verletzt-urheberrechte-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/musikbeschallung-im-verkaufsraum-eines-pizzalieferservice-verletzt-urheberrechte-nicht\/","title":{"rendered":"Musikbeschallung im Verkaufsraum eines Pizzalieferservice verletzt Urheberrechte nicht"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Lieferservicebetreiber den Urhebern keinen Schadensersatz wegen Abspielens von Musik im Verkaufsraum schuldet (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.12.2022, Az. 32 C 1565\/22 (90)).<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin nahm den Beklagten anl\u00e4sslich einer \u2013 vermeintlich \u2013 \u00f6ffentlichen Wiedergabe auf Schadensersatz wegen widerrechtlicher Nutzung urheberrechtlich gesch\u00fctzter Musikwerke in Anspruch. Vorausgegangen waren drei Besuche eines Au\u00dfendienstmitarbeiters der Kl\u00e4gerin in der vom Beklagten betriebenen Pizzeria. Dabei sei jeweils ein Fernseher mit angestelltem Ton gelaufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Klage blieb ohne Erfolg. Nach W\u00fcrdigung des Amtsgerichts habe in dem konkreten Fall keine \u00f6ffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes stattgefunden. Eine solche setze zum einen voraus, dass viele Personen beschallt werden, wenn auch nicht notwendig gleichzeitig. Auch d\u00fcrfe es sich nicht blo\u00df um einen abgegrenzten Kreis von untereinander pers\u00f6nlich verbundenen Personen handeln. Bereits hieran fehle es im entschiedenen Fall. Der Beklagte betreibe in erster Linie einen Lieferdienst, bei dem die Kunden telefonisch ordern und das Gesch\u00e4ft \u00fcberwiegend nicht betreten. Die Anzahl der Selbstabholer beschr\u00e4nke sich auf ca. 10 Personen pro Tag. Dar\u00fcber hinaus im Gesch\u00e4ft anwesende Mitarbeiter und Familienangeh\u00f6rige des Beklagten stellten keine \u00d6ffentlichkeit dar. Zum anderen setze eine \u00f6ffentliche Wiedergabe voraus, dass sich der Nutzer (hier der Beklagte) gezielt an das Publikum wendet. Das Publikum m\u00fcsse au\u00dferdem f\u00fcr die Wiedergabe bereit sein und nicht blo\u00df zuf\u00e4llig erreicht werden. Auch diese Voraussetzung hat das Amtsgericht in dem entschiedenen Fall verneint. Die Selbstabholer w\u00fcrden \u2013 vergleichbar den Wartenden in einer Zahnarztpraxis \u2013 ohne ihr Wollen und ohne R\u00fccksicht auf ihre Aufnahmebereitschaft zwangsl\u00e4ufig von der Hintergrundmusik erreicht, w\u00e4hrend sie auf ihre Pizza warten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung ist rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: AG Frankfurt, Pressemitteilung vom 31.01.2023 zum Urteil 32 C 1565\/22 (90) vom 09.12.2022 (rkr)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Lieferservicebetreiber den Urhebern keinen Schadensersatz wegen Abspielens von Musik im Verkaufsraum schuldet (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.12.2022, Az. 32 C 1565\/22 (90)). Die Kl\u00e4gerin nahm den Beklagten anl\u00e4sslich einer \u2013 vermeintlich \u2013 \u00f6ffentlichen Wiedergabe auf Schadensersatz wegen widerrechtlicher Nutzung urheberrechtlich gesch\u00fctzter Musikwerke in Anspruch. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/musikbeschallung-im-verkaufsraum-eines-pizzalieferservice-verletzt-urheberrechte-nicht\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Musikbeschallung im Verkaufsraum eines Pizzalieferservice verletzt Urheberrechte nicht<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70326"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=70326"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70326\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=70326"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=70326"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=70326"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}