{"id":70375,"date":"2023-02-12T15:32:10","date_gmt":"2023-02-12T13:32:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=70375"},"modified":"2023-02-12T15:32:10","modified_gmt":"2023-02-12T13:32:10","slug":"kein-wohngeld-bei-ueberlanger-studiendauer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-wohngeld-bei-ueberlanger-studiendauer\/","title":{"rendered":"Kein Wohngeld bei \u00fcberlanger Studiendauer"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Studierende k\u00f6nnen bei \u00fcberlanger Studiendauer einen Anspruch auf Wohngeld verlieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die 1991 geborene Studierende hatte \u00fcber mehrere Jahre Wohngeld erhalten; Anfang 2022 stellte sie einen Antrag auf Weiterbewilligung. Sie befand sich inzwischen im 14. Fachsemester (Bachelor-Studiengang Bauingenieurswesen) und (wegen vier Urlaubssemestern und zwei Semestern eines Erststudiums) im 20. Hochschulsemester. Die Wohngeldbeh\u00f6rde des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin lehnte den Antrag auf Wohngeld mit der Begr\u00fcndung ab, die Inanspruchnahme sei missbr\u00e4uchlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die hiergegen gerichtete Klage abgewiesen. Der Gew\u00e4hrung von Wohngeld stehe im konkreten Fall der gesetzliche Ausschlussgrund der missbr\u00e4uchlichen Inanspruchnahme entgegen. Wohngeld solle nach dem Willen des Gesetzgebers nicht gew\u00e4hrt werden, wenn sich das Wohngeldbegehren mit Blick auf das Gebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittel als unangemessen und sozialwidrig darstelle. Dabei habe der Gesetzgeber selbst ein Regelbeispiel bestimmt, n\u00e4mlich den Besitz erheblichen Verm\u00f6gens. Die Rechtsprechung habe es als weiteren Beispielsfall angesehen, wenn die antragstellende Person erwerbsf\u00e4hig sei und es unterlasse, eine ihr zumutbare Arbeitst\u00e4tigkeit aufzunehmen. Ein Fall missbr\u00e4uchlicher Inanspruchnahme liege aber auch bei Studierenden mit einer Studiendauer vor, die unter Ber\u00fccksichtigung der Gesamtumst\u00e4nde daf\u00fcr spreche, dass das Studium nicht (mehr) ernsthaft betrieben werde. So liege es, wenn eine Studierende sich im Zweitstudium im 14. Fachsemester und damit mehr als dem Doppelten der Regelstudienzeit befinde und nur etwas mehr als die H\u00e4lfte aller erforderlichen Klausuren bestanden habe. Eine Verdoppelung der Regelstudienzeit wegen behaupteter studentischer Nebent\u00e4tigkeit komme ebenso wenig in Betracht wie eine Herausrechnung von vier \u201eCorona-Semestern\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Urteil ist mit Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskr\u00e4ftig geworden.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: VG Berlin, Pressemitteilung vom 07.02.2023 zum Urteil 21 K 144\/22 vom 15.12.2022 (rkr)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Studierende k\u00f6nnen bei \u00fcberlanger Studiendauer einen Anspruch auf Wohngeld verlieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die 1991 geborene Studierende hatte \u00fcber mehrere Jahre Wohngeld erhalten; Anfang 2022 stellte sie einen Antrag auf Weiterbewilligung. Sie befand sich inzwischen im 14. Fachsemester (Bachelor-Studiengang Bauingenieurswesen) und (wegen vier Urlaubssemestern und zwei Semestern eines Erststudiums) im 20. Hochschulsemester. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-wohngeld-bei-ueberlanger-studiendauer\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kein Wohngeld bei \u00fcberlanger Studiendauer<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70375"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=70375"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70375\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=70375"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=70375"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=70375"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}