{"id":70594,"date":"2023-03-01T17:31:37","date_gmt":"2023-03-01T15:31:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=70594"},"modified":"2023-03-01T17:31:37","modified_gmt":"2023-03-01T15:31:37","slug":"10-prozent-inflationsrate-fuer-aermere-haushalte-im-januar-2023","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/10-prozent-inflationsrate-fuer-aermere-haushalte-im-januar-2023\/","title":{"rendered":"10 Prozent Inflationsrate f\u00fcr \u00e4rmere Haushalte im Januar 2023"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Statistische Bundesamt hat zum Jahreswechsel seine Inflationsberechnung grundlegend ver\u00e4ndert. In der aktualisierten Verbraucherpreisstatistik spielt beispielsweise Heizenergie eine geringere Rolle. Gleichwohl bleibt die Teuerung mit 8,7 Prozent im Januar sehr stark und hat gegen\u00fcber Dezember 2022 (8,1 Prozent auf der aktualisierten Basis) wieder angezogen, weil der Entlastungseffekt durch die staatliche \u00dcbernahme einer Abschlagszahlung f\u00fcr Erdgas oder Fernw\u00e4rme wegfiel. Die soziale Schere bei der Belastung durch die Teuerung ist erneut weit ge\u00f6ffnet: Familien sowie Alleinlebende mit niedrigen Einkommen hatten im Januar mit jeweils 10 Prozent die h\u00f6chste Inflationsbelastung zu tragen, Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen mit 7,4 Prozent die mit Abstand niedrigste. Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor des Instituts f\u00fcr Makro\u00f6konomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-B\u00f6ckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten f\u00fcr neun repr\u00e4sentative Haushaltstypen berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenfalls etwas \u00fcberdurchschnittliche Inflationsbelastungen trugen im Januar mit 9,2 Prozent, 9,0 Prozent bzw. 8,9 Prozent Alleinerziehende, Familien bzw. Alleinlebende mit jeweils mittleren Einkommen. Kinderlose Paarhaushalte mit mittlerem Einkommen hatten eine Inflationsrate von 8,8 Prozent. Alleinlebende und Familien mit jeweils h\u00f6heren Einkommen wiesen leicht unterdurchschnittliche Raten von 8,6 bzw. 8,5 Prozent auf.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eEinkommensschwache Haushalte sind von der drastischen Verteuerung der Preise f\u00fcr Haushaltsenergie und Nahrungsmittel besonders betroffen, da diese G\u00fcter des Grundbedarfs einen besonders hohen Anteil an ihren Konsumausgaben haben und sie zudem in der Regel kaum \u00fcber finanzielle Spielr\u00e4ume verf\u00fcgen, mit denen sie die Wirkung der Teuerung abfedern k\u00f6nnten\u201c, fassen Prof. Dr Sebastian Dullien und Dr. Silke Tober das weiterhin dominante Muster bei den Inflationsraten zusammen. Das Problem, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen aktuell auch h\u00f6here Inflationsbelastungen tragen, wird dadurch versch\u00e4rft, dass vor allem \u00c4rmere grunds\u00e4tzlich besonders unter starker Teuerung leiden, unterstreichen der wissenschaftliche Direktor und die Inflationsexpertin des IMK. Denn die Alltagsg\u00fcter, die sie vor allem kaufen, sind kaum zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit Blick auf die kommenden Monate erwarten die Forschenden zwar eine gewisse Entspannung bei der allgemeinen Preisentwicklung. Ab M\u00e4rz 2023 d\u00fcrfte die Inflationsrate allein aufgrund von sog. Basiseffekten um mehrere Prozentpunkte niedriger ausfallen. Das liegt daran, dass insbesondere die Energiepreise 2022 im Vergleichszeitraum, kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, geradezu explodiert waren. Auch bei den Nahrungsmitteln zeichne sich eine Beruhigung ab, wenn der Ukraine-Krieg nicht weiter eskaliert.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Energiepreisbremsen d\u00fcrften mit dazu beitragen, dass die soziale Spreizung bei den haushaltsspezifischen Inflationsraten etwas kleiner wird, so Dullien und Tober. Grunds\u00e4tzlich werden Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen aber die Teuerung so lange st\u00e4rker sp\u00fcren als wohlhabende, bis die Preise f\u00fcr Haushaltsenergie und Nahrungsmittel nicht mehr st\u00e4rker zunehmen als die Inflationsrate insgesamt.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><object class=\"wp-block-file__embed\" data=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/pm_imk_2023_02_27.pdf\" type=\"application\/pdf\" style=\"width:100%;height:600px\" aria-label=\"Einbettung von pm_imk_2023_02_27.\"><\/object><a id=\"wp-block-file--media-7bbc672f-89a4-425d-8e94-f57aa7b2debe\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/pm_imk_2023_02_27.pdf\">pm_imk_2023_02_27<\/a><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/pm_imk_2023_02_27.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-7bbc672f-89a4-425d-8e94-f57aa7b2debe\">Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Hans-B\u00f6ckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 27.02.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Statistische Bundesamt hat zum Jahreswechsel seine Inflationsberechnung grundlegend ver\u00e4ndert. 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