{"id":70747,"date":"2023-03-26T12:50:00","date_gmt":"2023-03-26T10:50:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=70747"},"modified":"2023-03-26T12:50:00","modified_gmt":"2023-03-26T10:50:00","slug":"fuenf-jahre-beschwerdestelle-sepa-diskriminierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fuenf-jahre-beschwerdestelle-sepa-diskriminierung\/","title":{"rendered":"F\u00fcnf Jahre Beschwerdestelle \u201eSEPA-Diskriminierung\u201c"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Wettbewerbszentrale zieht trotz konstanten Beschwerdeaufkommens positive Bilanz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch mehr als f\u00fcnf Jahre nach Gr\u00fcndung der Beschwerdestelle \u201eSEPA-Diskriminierung\u201c bearbeitet die Wettbewerbszentrale noch immer j\u00e4hrlich mehr als 100 Beschwerden \u00fcber sog. IBAN-Diskriminierung. Damit bewegt sich das diesbez\u00fcgliche Beschwerdeaufkommen weiterhin auf einem konstanten Niveau. Im Juni 2017 hatte die Wettbewerbszentrale auf Anregung ihrer Mitglieder in Abstimmung mit der BaFin und der Deutschen Bundesbank eine Beschwerdestelle gegen SEPA-Diskriminierung eingerichtet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was ist IBAN-Diskriminierung?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unternehmen, die als Zahlungsmodalit\u00e4t das Lastschriftverfahren zum Einzug von Forderungen anbieten und verwenden, m\u00fcssen nach der sog. SEPA-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 260\/2012) den Lastschrifteinzug aus allen Mitgliedsstaaten der Europ\u00e4ischen Union durchf\u00fchren lassen. Die Unternehmen sind also verpflichtet, den Einzug von Konten in der EU zuzulassen, die mit dem SEPA-Lastschriftverfahren erreichbar sind. Gleiches gilt auch f\u00fcr die Vornahme von Zahlungen. Lehnen die Unternehmen Konten im EU-Raum ab, so handelt es sich um sog. IBAN-Diskriminierung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Verst\u00f6\u00dfe in unterschiedlichen Branchen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die F\u00e4lle von SEPA-Diskriminierung sind nicht auf eine bestimmte Branche beschr\u00e4nkt. Ein Schwerpunkt liegt allerdings auf Versicherern, Energieversorgern, Verkehrsgesellschaften und der Telekommunikationsbranche. So haben sich gegen\u00fcber der Wettbewerbszentrale k\u00fcrzlich ein Festnetz- und Mobilfunkanbieter sowie der franz\u00f6sische Musikstreaming-Dienst \u201eDeezer\u201c verpflichtet, k\u00fcnftig alle Konten im EU-Raum als Lastschriftkonten zu akzeptieren, nachdem die Wettbewerbszentrale nach Erhalt von Beschwerden gegen diese Praxis der betreffenden Anbieter vorgegangen war. \u201eGr\u00fcnde f\u00fcr die Ablehnung des Einzugs von EU-Konten bei Lastschriften durch die Unternehmen sind h\u00e4ufig der Einsatz von veralteten IT-Systemen oder nicht richtig geschulte Mitarbeiter in den Unternehmen\u201c kommentiert Dr. Fabio Schulze, Syndikusrechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale und dort zust\u00e4ndig f\u00fcr den Bereich Finanzmarkt, die Erfahrungen der Wettbewerbszentrale.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Eingeleitete Gerichtsverfahren<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nicht in allen F\u00e4llen sind die Unternehmer zu einer au\u00dfergerichtlichen Einigung bereit. In durchschnittlich f\u00fcnf F\u00e4llen pro Jahr erhebt die Wettbewerbszentrale Klage beim zust\u00e4ndigen Landgericht. In einem Fall hatte der Energieversorger E.ON abgelehnt, Abschlagszahlungen f\u00fcr die Lieferung von Strom bzw. Erdgas von einem litauischen Konto einzuziehen. In dem Verfahren hat das Landgericht M\u00fcnchen I (Az. 3 HK O 18493\/21, Urteil vom 23.12.2022, nicht rechtskr\u00e4ftig) das Unternehmen verurteilt, es zu unterlassen, im Rahmen von Vertr\u00e4gen \u00fcber die Erbringung von Energielieferungen die M\u00f6glichkeit zur Zahlung per Lastschrift von Konten im EU-Raum in der Weise einzuschr\u00e4nken, dass eine Abbuchung von einem Konto in Litauen abgelehnt wird. Das Unternehmen hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Auch Lottogewinne m\u00fcssen auf SEPA-erreichbare Konten ausgezahlt werden<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In einem Fall, in dem eine Lotteriegesellschaft Gutschriften nicht auf ausl\u00e4ndische Konten seiner Kunden mit Wohnsitz in Deutschland auszahlen wollte, konnte die Wettbewerbszentrale j\u00fcngst au\u00dfergerichtlich eine Einigung erzielen. Das Unternehmen hatte sich zun\u00e4chst geweigert, Lottogewinne auf ausl\u00e4ndische Bankkonten auszuzahlen. Eine Beschr\u00e4nkung auf deutsche Bankkonten war sogar in den AGB der Gesellschaft festgehalten. Nachdem die Wettbewerbszentrale dies moniert hatte, gab das Unternehmen eine entsprechende Unterlassungserkl\u00e4rung ab, in der es sich verpflichtete, Lottogewinne k\u00fcnftig auf s\u00e4mtliche Konten im EU-Raum auszuzahlen und eine Beschr\u00e4nkung auch k\u00fcnftig nicht mehr in den AGB zu vereinbaren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fallzahlen in der Rechtsdurchsetzung r\u00fcckl\u00e4ufig<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Zahl der F\u00e4lle, in denen die Wettbewerbszentrale eine solche \u201eSEPA-Diskriminierung\u201c im Wege einer Abmahnung beanstandet, ist zuletzt r\u00fcckl\u00e4ufig. W\u00e4hrend im Jahr 2017 noch in drei Viertel der F\u00e4lle eine f\u00f6rmliche Beanstandung erfolgte, sprach die Wettbewerbszentrale im Jahr 2022 nur noch bei etwa einem Drittel der Beschwerden eine entsprechende Beanstandung aus \u2013 eine positive Bilanz zur Arbeit der SEPA-Beschwerdestelle.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: Wettbewerbszentrale, Pressemitteilung vom 21.03.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wettbewerbszentrale zieht trotz konstanten Beschwerdeaufkommens positive Bilanz Auch mehr als f\u00fcnf Jahre nach Gr\u00fcndung der Beschwerdestelle \u201eSEPA-Diskriminierung\u201c bearbeitet die Wettbewerbszentrale noch immer j\u00e4hrlich mehr als 100 Beschwerden \u00fcber sog. IBAN-Diskriminierung. Damit bewegt sich das diesbez\u00fcgliche Beschwerdeaufkommen weiterhin auf einem konstanten Niveau. Im Juni 2017 hatte die Wettbewerbszentrale auf Anregung ihrer Mitglieder in Abstimmung mit der &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fuenf-jahre-beschwerdestelle-sepa-diskriminierung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">F\u00fcnf Jahre Beschwerdestelle \u201eSEPA-Diskriminierung\u201c<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-70747","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70747","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=70747"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70747\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=70747"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=70747"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=70747"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}