{"id":70792,"date":"2023-04-01T14:02:41","date_gmt":"2023-04-01T12:02:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=70792"},"modified":"2023-04-01T14:02:41","modified_gmt":"2023-04-01T12:02:41","slug":"mindestlohnentwicklung-deutliche-fortschritte-aber-kein-grund-sich-zurueckzulehnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/mindestlohnentwicklung-deutliche-fortschritte-aber-kein-grund-sich-zurueckzulehnen\/","title":{"rendered":"Mindestlohnentwicklung: Deutliche Fortschritte, aber kein Grund, sich zur\u00fcckzulehnen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eMit der strukturellen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ist Deutschland einen gro\u00dfen Schritt in Richtung eines angemessenen Mindestlohnniveaus im Sinne der Europ\u00e4ischen Mindestlohnrichtlinie gegangen\u201c \u2013 es bleibt aber Luft nach oben, wenn eine existenzsichernde Untergrenze erreicht und gehalten werden soll. Zu diesem Ergebnis kommen Arbeitsmarktexperten der Hans-B\u00f6ckler-Stiftung in einer neuen Stellungnahme f\u00fcr die Mindestlohnkommission. Die ber\u00e4t in den kommenden Monaten \u00fcber die n\u00e4chste Anpassung des Mindestlohns zum 1. Januar 2024. Der j\u00fcngste Fortschritt sei kein Grund, sich zur\u00fcckzulehnen und mit dem Status quo zufriedenzugeben, analysieren die Forschenden. Nach der j\u00fcngsten au\u00dferordentlichen Erh\u00f6hung gelte es, den Mindestlohn dauerhaft auf ein angemessenes Niveau zu bringen. Au\u00dferdem d\u00fcrfe es angesichts der aktuell hohen Preissteigerungen keine Verschnaufpause geben. Und schlie\u00dflich sind trotz des j\u00fcngsten Anstiegs noch nicht die in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwerte erreicht: 50 Prozent des durchschnittlichen oder 60 Prozent des mittleren Lohns, des Medianlohns, w\u00fcrden aktuell 13,16 Euro beziehungsweise 13,53 Euro entsprechen, haben die Fachleute des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Instituts f\u00fcr Makro\u00f6konomie und Konjunkturforschung (IMK) berechnet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-was-der-mindestlohn-bisher-bewirkt-hat\">Was der Mindestlohn bisher bewirkt hat<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Arbeitsmarktexperten fassen in ihrer Analyse die bisherigen Erfahrungen mit Einf\u00fchrung und Erh\u00f6hungen der gesetzlichen Lohnuntergrenze zusammen. Dabei erinnern sie auch daran, dass \u201edie von vielen bef\u00fcrchteten negativen Konsequenzen f\u00fcr den Arbeitsmarkt ausgeblieben\u201c sind, nachdem der Mindestlohn 2015 eingef\u00fchrt worden war. In den Folgejahren beschloss die f\u00fcr Anpassungen zust\u00e4ndige Mindestlohnkommission m\u00e4\u00dfige Erh\u00f6hungen, die zeitverz\u00f6gert die Entwicklung der Tarifl\u00f6hne nachzeichneten. So stieg der gesetzliche Mindestlohn von urspr\u00fcnglich 8,50 Euro bis 2021 auf 9,60 Euro. Seitdem hat er mit zwei Zwischenstufen um 25 Prozent zugelegt und betr\u00e4gt derzeit 12 Euro. Damit kommt er zum ersten Mal \u201ein die N\u00e4he der Niedriglohnschwelle\u201c, die das Statistische Bundesamt f\u00fcr 2022 mit 12,50 Euro angibt. Die Anhebung verbesserte f\u00fcr rund sechs Millionen Besch\u00e4ftigte die Bezahlung \u2013 das waren deutlich mehr als bei der Einf\u00fchrung 2015.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sozialversicherungspflichtig Besch\u00e4ftigte im Mindestlohnbereich haben durch die j\u00fcngste Erh\u00f6hung im Schnitt 100 Euro mehr im Monat, Minijobberinnen und Minijobber 50 Euro. Die L\u00f6hne und Geh\u00e4lter in den unteren Zehnteln der Verteilung stiegen \u00fcberdurchschnittlich. Der Mindestlohn habe statistischen Erhebungen zufolge \u201esehr ausgepr\u00e4gte Effekte\u201c, was die Lohnentwicklung betrifft, schreiben die Experten Prof. Dr. Alexander Herzog-Stein, Dr. Malte L\u00fcbker, Dr. Toralf Pusch, Prof. Dr. Thorsten Schulten und Dr. Andrew Watt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dabei machte die gesetzliche Untergrenze Tarifverhandlungen in Niedriglohnbranchen keineswegs \u00fcberfl\u00fcssig, sondern sie habe im Gegenteil den zumeist eher schwach organisierten Tarifvertragsparteien in den Niedriglohnbranchen geholfen, \u201eeine notwendige Aufwertung des Tariflohnniveaus gegen\u00fcber anderen Branchen voranzutreiben\u201c. Zudem wirke der Mindestlohn gesamtwirtschaftlich stabilisierend, was etwa die \u00dcberwindung der Coronakrise erleichtert habe.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die neue EU-Richtlinie zum Mindestlohn<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Oktober 2022 ist eine neue EU-Richtlinie verabschiedet worden, um \u201edie Angemessenheit der Mindestl\u00f6hne der Arbeitnehmer\u201c zu verbessern. Damit werden \u2013 auch f\u00fcr Deutschland verbindliche \u2013 anspruchsvollere Ziele formuliert. W\u00e4hrend bei der Einf\u00fchrung 2015 hierzulande die recht niedrige Pf\u00e4ndungsfreigrenze als Orientierungspunkt galt, kommen nun weitere Kriterien ins Spiel: Der Mindestlohn soll Armut trotz Arbeit m\u00f6glichst verhindern, den sozialen Zusammenhalt st\u00e4rken, soziale Aufstiege erleichtern und das geschlechtsspezifische Lohngef\u00e4lle verringern. Zu beachten sind laut der Richtlinie bei der Festlegung:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>die Kaufkraft des Mindestlohns unter Ber\u00fccksichtigung der Preissteigerungen<\/li><li>das allgemeine Niveau der L\u00f6hne und ihre Verteilung<\/li><li>die Wachstumsrate der L\u00f6hne<\/li><li>die langfristige Entwicklung der Produktivit\u00e4t<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Explizit werden zudem die \u201eauf internationaler Ebene \u00fcblichen Referenzwerte\u201c von 50 Prozent des Durchschnitts- oder 60 Prozent des Medianlohns genannt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Als besonders dringlich erscheint den Fachleuten von WSI und IMK aktuell die Ber\u00fccksichtigung der Inflation \u2013 die Besch\u00e4ftigte mit niedrigem Entgelt h\u00e4ufig noch h\u00e4rter trifft als Bessergestellte, wie der monatliche \u201eInflationsmonitor\u201c des IMK zeigt. Eine entsprechende Anpassung des Mindestlohns sollte mindestens einmal im Jahr erfolgen. Und ein weiterer Aspekt k\u00f6nnte eine Rolle spielen: n\u00e4mlich inwieweit der Mindestlohn reicht, um Altersarmut zu vermeiden. Derzeit w\u00e4ren beispielsweise 13,37 Euro n\u00f6tig, damit eine Person, die 40 Jahre 38,5 Stunden in der Woche zum Mindestlohn arbeitet, einen Rentenanspruch oberhalb der Grundsicherung erwirbt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In jedem Fall ist es laut WSI und IMK in Zukunft keine Option mehr, den Mindestlohn wie in der Vergangenheit einfach mit gewissem Zeitverzug den Tarifl\u00f6hnen folgen zu lassen. Vielmehr sei der Auftrag der Mindestlohnkommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner sowie wissenschaftlichen Beratenden zusammensetzt, gesetzlich zu pr\u00e4zisieren. Dazu sollten die in der EU-Richtlinie genannten Kriterien ins deutsche Mindestlohngesetz \u00fcbernommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: Hans-B\u00f6ckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 29.03.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eMit der strukturellen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ist Deutschland einen gro\u00dfen Schritt in Richtung eines angemessenen Mindestlohnniveaus im Sinne der Europ\u00e4ischen Mindestlohnrichtlinie gegangen\u201c \u2013 es bleibt aber Luft nach oben, wenn eine existenzsichernde Untergrenze erreicht und gehalten werden soll. 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