{"id":70844,"date":"2023-04-15T11:55:51","date_gmt":"2023-04-15T09:55:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=70844"},"modified":"2023-04-15T11:55:51","modified_gmt":"2023-04-15T09:55:51","slug":"startups-durchbruch-fuer-attraktivere-mitarbeiterbeteiligung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/startups-durchbruch-fuer-attraktivere-mitarbeiterbeteiligung\/","title":{"rendered":"Startups: Durchbruch f\u00fcr attraktivere Mitarbeiterbeteiligung"},"content":{"rendered":"\n<ul><li>Regierung will bestehende Regelungen deutlich nachbessern<\/li><li>Berg: \u201eDeutsche Startups endlich auf Augenh\u00f6he im internationalen Wettbewerb\u201c<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der jetzt bekannt gewordene Gesetzentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht deutliche Verbesserungen f\u00fcr die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Startups vor. Dazu erkl\u00e4rt Bitkom-Pr\u00e4sident Achim Berg:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDie Bundesregierung hat sich die Kritik der Startups an den bisherigen Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu Herzen genommen. Die nun angek\u00fcndigten Ver\u00e4nderungen sind eine wirklich gute Nachricht f\u00fcr unsere Startup-Szene und den Tech-Standort Deutschland. Mit einer finanziell attraktiveren Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern k\u00f6nnen sich deutsche Startups endlich auf Augenh\u00f6he im internationalen Wettbewerb um die besten Fachleute bewegen. Entscheidend ist nun, dass nicht noch mehr Zeit verloren wird und die Regierungsfraktionen die Gesetzes\u00e4nderung rasch auf den Weg bringen. Dann k\u00f6nnen schon bald sehr viel mehr Startup-Besch\u00e4ftigte vom wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen profitieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Statt nach bisher zw\u00f6lf Jahren m\u00fcssen unver\u00e4u\u00dferte Anteile k\u00fcnftig erst nach 20 Jahren versteuert werden \u2013 und vor allem entf\u00e4llt die Besteuerung bei einem Arbeitgeberwechsel, zumindest wenn das Startup freiwillig die Haftung f\u00fcr die Sicherung des Steueranspruches \u00fcbernimmt. Damit wird die sog. Dry-Income-Problematik deutlich entsch\u00e4rft, das hei\u00dft, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Steuern auf die \u00fcbertragenen Anteile abf\u00fchren m\u00fcssen, selbst wenn sie diese selbst noch gar nicht ver\u00e4u\u00dfert haben \u2013 oder das \u00fcberhaupt konnten.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu begr\u00fc\u00dfen ist zudem, dass die bereits bei der \u00dcbertragung der Anteile f\u00e4llige Lohnsteuer in mehr Unternehmen gestundet werden kann, wovon gleicherma\u00dfen stark wachsende und international expandierende Startups sowie forschungsintensive Gr\u00fcndungen, die mehr Zeit ben\u00f6tigen, profitieren. War dies bislang nur in Unternehmen mit bis zu 250 Besch\u00e4ftigten und 50 Millionen Euro Jahresumsatz m\u00f6glich, so wird die Grenze auf 500 Besch\u00e4ftigte und 100 Millionen Euro verdoppelt. Zudem k\u00f6nnen Unternehmen bis zu 20 Jahre nach der Gr\u00fcndung davon profitieren, nicht wie bislang nur zw\u00f6lf Jahre. Dar\u00fcber hinaus greift eine \u00dcbergangsfrist von sieben Jahren, wenn ein Startup die neuen Schwellen \u00fcberschreitet. So werden deutsche Startups auf ihrem Weg zu europ\u00e4ischen Champions weiter unterst\u00fctzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch an weiteren Stellen will die Koalition die Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver machen, etwa indem bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung k\u00fcnftig ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent gelten soll und der Steuerfreibetrag von 1.440 auf 5.000 Euro angehoben wird. Andere L\u00e4nder sind hier allerdings noch deutlich ambitionierter, in Spanien wurde der Freibetrag j\u00fcngst auf 50.000 Euro festgelegt.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Bitkom, Pressemitteilung vom 04.04.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Regierung will bestehende Regelungen deutlich nachbessern Berg: \u201eDeutsche Startups endlich auf Augenh\u00f6he im internationalen Wettbewerb\u201c Der jetzt bekannt gewordene Gesetzentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht deutliche Verbesserungen f\u00fcr die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Startups vor. Dazu erkl\u00e4rt Bitkom-Pr\u00e4sident Achim Berg: \u201eDie Bundesregierung hat sich die Kritik der Startups an den bisherigen Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu Herzen genommen. 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