{"id":70850,"date":"2023-04-15T12:32:53","date_gmt":"2023-04-15T10:32:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=70850"},"modified":"2023-04-15T12:32:53","modified_gmt":"2023-04-15T10:32:53","slug":"reform-der-pflegeversicherung-mehr-leistungen-fuer-stationaere-und-ambulante-pflege","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/reform-der-pflegeversicherung-mehr-leistungen-fuer-stationaere-und-ambulante-pflege\/","title":{"rendered":"Reform der Pflegeversicherung: mehr Leistungen f\u00fcr station\u00e4re und ambulante Pflege"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Ab dem zweiten Kind sollen Eltern k\u00fcnftig weniger f\u00fcr die Pflegeversicherung zahlen als heute. Die Leistungen in der Pflege sollen dynamisiert und die Pflegekosten in den Heimen gebremst werden. Das sind Inhalte eines Gesetzentwurfs zur Reform der Pflegeversicherung, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Bundesregierung reagiert damit auf die stark steigenden Kosten sowohl in der station\u00e4ren als auch der ambulanten Pflege. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber beauftragt, bis Mitte des Jahres Eltern mit mehreren Kindern bei der Bemessung der Beitr\u00e4ge im Vergleich zu Kinderlosen deutlicher zu bevorzugen als heute. Und au\u00dferdem muss die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die gesetzliche Pflegeversicherung wird daher in zwei Schritten reformiert: Zum 1. Juli 2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden. Das erm\u00f6glicht dringende Leistungsverbesserungen bereits zum Januar 2024. Und in einem zweiten Schritt werden s\u00e4mtliche Leistungsbetr\u00e4ge zum 1. Januar 2025 nochmals sp\u00fcrbar angehoben.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Die Pflegebed\u00fcrftigen haben unsere volle Solidarit\u00e4t verdient. Da die Kosten von guter Pflege st\u00e4ndig steigen, darf die Solidargemeinschaft nicht wegschauen und diese h\u00f6heren Kosten den zu Pflegenden und ihren Angeh\u00f6rigen \u00fcberlassen. Sowohl in den Heimen, aber ganz besonders auch bei der Pflege zu Hause m\u00fcssen wir die Leistungen verbessern. Gleichzeitig gilt es, die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung zu stabilisieren. In einer menschlichen Gesellschaft muss uns die Pflege Hochbetagter mehr wert sein. Dass immer mehr Menschen nach einem arbeitsreichen Leben in die Sozialhilfe abrutschen, werden wir nicht akzeptieren.<\/p><cite>Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Entwurf sieht im Einzelnen folgende Regelungen vor:<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Pflege zu Hause st\u00e4rken, Leistungen verbessern, finanzielle Belastungen begrenzen<\/h2>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Um die h\u00e4usliche Pflege zu st\u00e4rken, wird das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um 5 % erh\u00f6ht.<\/li><li>Aus diesem Grund werden auch die ambulanten Sachleistungsbetr\u00e4ge zum 1. Januar 2024 um 5 % angehoben.<\/li><li>Das Pflegeunterst\u00fctzungsgeld kann von Angeh\u00f6rigen k\u00fcnftig pro Kalenderjahr f\u00fcr bis zu zehn Arbeitstage je pflegebed\u00fcrftiger Person in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr beschr\u00e4nkt auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebed\u00fcrftiger Person.<\/li><li>Die Verbesserungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft.<\/li><li>Zum 1. Januar 2024 werden die Zuschl\u00e4ge (nach \u00a7 43c SGB XI), die die Pflegekasse an die Pflegebed\u00fcrftigen in vollstation\u00e4ren Pflegeeinrichtungen zahlt, erh\u00f6ht. Die S\u00e4tze werden von 5 % auf 15 % bei 0 \u2013 12 Monaten Verweildauer, von 25 % auf 30 % bei 13 \u2013 24 Monaten, von 45 % auf50 % bei 25 \u2013 36 Monaten und von 70 % auf 75 % bei mehr als 36 Monaten angehoben.<\/li><li>Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert. F\u00fcr die langfristige Leistungsdynamisierung wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode Vorschl\u00e4ge erarbeiten.<\/li><li>Die komplex und intransparent gewordenen Regelungen zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebed\u00fcrftigkeit in \u00a7 18 SGB XI werden neu strukturiert und systematisiert, sodass verfahrens- und leistungsrechtliche Inhalte in voneinander getrennten Vorschriften \u00fcbersichtlicher und adressatengerechter aufbereitet sind.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Bessere Arbeitsbedingungen f\u00fcr beruflich Pflegende<\/h2>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>In der station\u00e4ren Pflege wird die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens durch die Vorgabe weiterer Ausbaustufen beschleunigt. Dabei ist die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu ber\u00fccksichtigen.<\/li><li>Um das Potential der Digitalisierung zur Verbesserung und St\u00e4rkung der pflegerischen Versorgung zu nutzen und die Umsetzung in die Praxis zu unterst\u00fctzen, wird ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet.<\/li><li>Das F\u00f6rderprogramm f\u00fcr digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen mit einem Volumen von insgesamt etwa 300 Mio. Euro wird um weitere F\u00f6rdertatbest\u00e4nde ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verl\u00e4ngert.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-stabilisierung-der-finanzen\">Stabilisierung der Finanzen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zur Absicherung bestehender Leistungsanspr\u00fcche der sozialen Pflegeversicherung und der im Rahmen dieser Reform vorgesehenen Leistungsanpassungen wird der allgemeine Beitragssatz zum 1. Juli 2023 moderat um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Diese Ma\u00dfnahme ist mit Mehreinnahmen in H\u00f6he von rund 6,6 Mrd. Euro\/Jahr verbunden. Die Bundesregierung soll erm\u00e4chtigt werden, den Beitragssatz k\u00fcnftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, sofern auf kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagiert werden muss.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ebenfalls zum 1. Juli 2023 wird der Beitragssatz zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in H\u00f6he von 4 %. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegen\u00fcber nur ein Beitragssatz von 3,4 %. Ab zwei Kindern wird der Beitrag w\u00e4hrend der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum f\u00fcnften Kind weiter abgesenkt. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entf\u00e4llt der Abschlag wieder. Nach der Zeit, in der der wirtschaftliche Aufwand der Kindererziehung typischerweise anf\u00e4llt, ist eine weitere Differenzierung zwischen Mitgliedern mit unterschiedlicher Kinderzahl nicht mehr vorgesehen. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern gilt nach der Erziehungszeit daher wieder der regul\u00e4re Beitragssatz in H\u00f6he von 3,4 %.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die k\u00fcnftig geltenden Beitragss\u00e4tze finden Sie auf der <a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/presse\/pressemitteilungen\/pflegereform-kabinett-05-04-23.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Homepage des Bundesministeriums f\u00fcr Gesundheit<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die genannten Abschl\u00e4ge gelten, solange alle jeweils zu ber\u00fccksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind. In der Kindererziehungsphase werden Eltern mit mehreren Kindern daher sp\u00fcrbar entlastet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Arbeitgeberanteil betr\u00e4gt immer 1,7 %.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/fileadmin\/Dateien\/3_Downloads\/Gesetze_und_Verordnungen\/GuV\/P\/GE_Pflegeunterstuetzung_Kabinettvorlage.pdf\">Pflegeunterst\u00fctzungs- und -entlastungsgesetz (Kabinettsfassung)<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/aktuelles\/gesetz-pflegereform-2183432\">Pressemitteilung der Bundesregierung \u201ePflegereform auf den Weg gebracht\u201c<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit, Pressemitteilung vom 05.04.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem zweiten Kind sollen Eltern k\u00fcnftig weniger f\u00fcr die Pflegeversicherung zahlen als heute. 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