{"id":70937,"date":"2023-04-29T12:10:53","date_gmt":"2023-04-29T10:10:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=70937"},"modified":"2023-04-29T12:10:53","modified_gmt":"2023-04-29T10:10:53","slug":"59-prozent-der-unternehmen-setzen-pflicht-zur-arbeitszeiterfassung-um","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/59-prozent-der-unternehmen-setzen-pflicht-zur-arbeitszeiterfassung-um\/","title":{"rendered":"59 Prozent der Unternehmen setzen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung um"},"content":{"rendered":"\n<ul><li>Stempel- oder Stechuhr werden fast genau so h\u00e4ufig genutzt wie elektronische Systeme<\/li><li>Bitkom-Pr\u00e4sident Berg: \u201eArbeitszeiterfassung passt nicht in unsere neue Arbeitswelt\u201c<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Ob per Stechuhr, Excel-Tabelle oder App: Seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbeginn und -ende, Dauer der Arbeitszeit sowie \u00dcberstunden ihrer Besch\u00e4ftigten zu erfassen. Bislang hat aber erst etwas mehr als jedes zweite Unternehmen (59 Prozent) den entsprechenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts umgesetzt. Ein Drittel (33 Prozent) hat die Arbeitszeit schon vor der Entscheidung erfasst, ein Viertel (26 Prozent) danach damit begonnen. 28 Prozent der Unternehmen machen noch keine Arbeitszeiterfassung, wollen aber dieses Jahr damit beginnen. 12 Prozent planen zwar die Arbeitszeit zu erfassen, wissen aber noch nicht, ab wann. Insgesamt setzen alle Unternehmen die neue Vorgabe um oder haben dies fest vor. Das ist das Ergebnis einer repr\u00e4sentativen Umfrage unter 603 Unternehmen ab 20 Besch\u00e4ftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eF\u00fcr viele Unternehmen ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung eine gro\u00dfe Umstellung. Sie greift tief in die Unternehmenskultur ein, zwingt zu Kontrolle, wo bislang auf Vertrauensbasis gearbeitet wurde, und schafft eine v\u00f6llig \u00fcberfl\u00fcssige B\u00fcrokratie. Aktuell arbeiten rund zwei Drittel der Besch\u00e4ftigten, die von ihrem Arbeitgeber die M\u00f6glichkeit dazu bekommen, komplett oder teilweise im Homeoffice. Besonders in der Digitalwirtschaft ist eine auf Flexibilit\u00e4t und Vertrauen basierende Arbeitskultur wichtig, die Branche muss angesichts des immensen Fachkr\u00e4ftemangels attraktiv bleiben \u2013 die Arbeitszeiterfassung ist dabei absolut kontraproduktiv\u201c, sagt Bitkom-Pr\u00e4sident Achim Berg. \u201eWenn das Bundesarbeitsgericht auf Basis des geltenden Rechts mehr als 34 Millionen Menschen in Deutschland zur minuti\u00f6sen Erfassung ihrer Arbeitszeiten verpflichtet, dann zeigt das vor allem eines: Unser Arbeitsrecht passt nicht mehr in die Zeit und geh\u00f6rt sehr grunds\u00e4tzlich \u00fcberpr\u00fcft und reformiert.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Unter den Unternehmen, die die Arbeitszeit bereits erfassen, setzen die meisten ein elektronisches System ein, das am Computer (28 Prozent) oder per Smartphone-App (17 Prozent) genutzt wird. Ein Viertel der Unternehmen (25 Prozent) setzt auf Stempel- oder Stechuhr, je ein F\u00fcnftel auf ein station\u00e4res Zeiterfassungssystem, das mittels Karte, Chip, Transponder oder Fingerabdruck bedient wird (22 Prozent) oder Excel-Tabellen (20 Prozent). Immerhin 16 Prozent verwenden noch einen handschriftlichen Stundenzettel. Berg: \u201eUnternehmen sollten bei der Arbeitszeiterfassung auf digitale L\u00f6sungen setzen. Sie sind einfach zu bedienen und k\u00f6nnen auch im Homeoffice genutzt werden.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Bitkom, Pressemitteilung vom 19.04.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stempel- oder Stechuhr werden fast genau so h\u00e4ufig genutzt wie elektronische Systeme Bitkom-Pr\u00e4sident Berg: \u201eArbeitszeiterfassung passt nicht in unsere neue Arbeitswelt\u201c Ob per Stechuhr, Excel-Tabelle oder App: Seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbeginn und -ende, Dauer der Arbeitszeit sowie \u00dcberstunden ihrer Besch\u00e4ftigten zu erfassen. 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