{"id":70941,"date":"2023-04-29T12:14:25","date_gmt":"2023-04-29T10:14:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=70941"},"modified":"2026-07-10T20:00:58","modified_gmt":"2026-07-10T18:00:58","slug":"bundeskabinett-beschliesst-novelle-des-gebaeudeenergiegesetzes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundeskabinett-beschliesst-novelle-des-gebaeudeenergiegesetzes\/","title":{"rendered":"Bundeskabinett beschlie\u00dft Novelle des Geb\u00e4udeenergiegesetzes"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Umstieg auf Heizen mit Erneuerbaren eingeleitet<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Bundesregierung hat heute die 2. Novelle des Geb\u00e4udeenergiegesetzes (GEG) im Bundeskabinett beschlossen. Der Gesetzentwurf zur Novelle des GEG wurde vom Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium f\u00fcr Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erarbeitet. Mit dem Gesetzentwurf wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert und so die Dekarbonisierung des W\u00e4rmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt. Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt werden. Das hei\u00dft konkret, dass ab dem 01.01.2024 m\u00f6glichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Dieser Fokus auf neue Heizungen ist angesichts der langen Investitionszeitr\u00e4ume im Geb\u00e4udebereich entscheidend. Wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20-30 Jahre. Die richtige Weichenstellung beim Einbau von neuen Heizungen muss daher jetzt erfolgen. Bestehende Heizungen k\u00f6nnen weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen k\u00f6nnen repariert werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der \u00dcbergang auf Heizen mit Erneuerbaren wird in der Gesetzesnovelle wie von Anfang an vorgesehen pragmatisch gestaltet. Es gelten \u00dcbergangsfristen, verschiedene technologieoffene Erf\u00fcllungsoptionen und Befreiungsm\u00f6glichkeiten in besonderen Situationen. Um das Gesetz noch verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden die \u00dcbergangsfristen und Erf\u00fcllungsoptionen \u2013 vor allem f\u00fcr den Neubau \u2013 nochmal erweitert, zum Beispiel um Solarthermie. Auch sind \u201eH2-Ready\u201c-Gasheizungen eine weitere Option, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umr\u00fcstbar sind. Diese d\u00fcrfen dann eingebaut werden, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan f\u00fcr Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen gr\u00fcnen Gasen und sp\u00e4testens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent gr\u00fcnen oder blauem Wasserstoff betrieben werden.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>\u201eMit der Novelle starten wir eine wichtige Modernisierungsoffensive und holen auf, was \u00fcber viele Jahre vers\u00e4umt wurde. Und wir tun das mit einem klaren und bewussten Fokus auf neu eingebaute Heizungen. Bestehende Heizungen k\u00f6nnen weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen k\u00f6nnen repariert werden. Aber mit neuen Heizungen muss die W\u00e4rmewende jetzt beginnen. Andere L\u00e4nder, wie beispielsweise Frankreich oder D\u00e4nemark oder auch Finnland und Schweden, haben damit schon viel fr\u00fcher begonnen und sind damit schon weiter. Wir starten die Aufholjagd und geben mit dem Geb\u00e4udeenergiegesetz das klare Signal: Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, muss das nachhaltig tun. Denn wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20-30 Jahre. Soziale H\u00e4rten federn wir ab durch \u00dcbergangsfristen, Ausnahmeregelungen und vor allem durch eine Neuaufstellung der F\u00f6rderung. Wir greifen so B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern beim Heizungstausch auch finanziell unter die Arme.\u201c<\/p><cite>Vizekanzler und Bundesminister f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz Habeck<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>\u201eWie wir wohnen, geh\u00f6rt zu den pers\u00f6nlichsten Bereichen unseres Lebens. W\u00e4hrend wir das Klima vielleicht nicht jeden Tag auf Schritt und Tritt mitdenken, haben wir eines fast immer dabei: den Schl\u00fcssel zu unserem Zuhause. Wie wir heizen, sp\u00fcren wir im Geldbeutel. Gas wird wohl nie wieder so billig sein, wie vor dem Ukraine-Krieg. Wer auf alte Technik setzt, investiert zunehmend in Geldvernichtungstechnik. Mit dem heutigen Gesetzentwurf geben wir technologieoffene, energiesparende und zukunftsfeste L\u00f6sungen in den parlamentarischen Diskurs. Wir geben Planungssicherheit: Der Ausstieg aus unserem bisherigen Heizsystem ist eine Generationenaufgabe und erfolgt daher schrittweise. So wird im GEG geregelt, dass die 65-Prozent-Vorgabe f\u00fcr alle Heizungen gilt, die ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaut oder aufgestellt werden, sofern nicht die im Gesetz vorgesehenen \u00dcbergangsfristen oder Ausnahmeregelungen greifen. Ab 2045 sind fossile Brennstoffe ausgeschlossen. Um die Erf\u00fcllung der gesetzlichen Vorgaben technisch machbar und bezahlbar zu gestalten, sehen wir neben der Technologieoffenheit ausreichende \u00dcbergangsfristen und Ausnahmen in sozialen H\u00e4rtef\u00e4llen vor. Eine flankierende F\u00f6rderung und steuerliche Ma\u00dfnahmen sollen sicherstellen, dass niemand durch die neuen Vorgaben \u00fcberfordert wird. Gerade weil es das Zuhause nicht zweimal gibt, brauchen jede Wohnung und jedes Haus eine L\u00f6sung, die zu den dort lebenden Menschen passt. Dieses Gesetz macht das m\u00f6glich.\u201c<\/p><cite>Bundesministerin f\u00fcr Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Kurz\u00fcberblick \u00fcber die GEG-Novelle:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Grunds\u00e4tzlich muss ab dem 01.01.2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgeb\u00e4uden, Wohn- und Nichtwohngeb\u00e4ude) mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und k\u00f6nnen weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind weiter m\u00f6glich. Enddatum f\u00fcr die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044.<\/li><li>Die Regelung ist technologieoffen: Um die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien in neu eingebauten Heizungen zu erf\u00fcllen, k\u00f6nnen die Eigent\u00fcmer entweder eine individuelle L\u00f6sung umsetzen und den Erneuerbaren-Anteil (mind. 65 Prozent) rechnerisch nachweisen oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Erf\u00fcllungsoptionen frei w\u00e4hlen: Anschluss an ein W\u00e4rmenetz, elektrische W\u00e4rmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder \u00d6lkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie. Au\u00dferdem gibt es die M\u00f6glichkeit von sog. H2-Ready-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umr\u00fcstbar sind, aber nur, wenn es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan f\u00fcr Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen gr\u00fcnen Gasen und sp\u00e4testens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden. F\u00fcr bestehende Geb\u00e4ude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt (mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Fl\u00fcssiggas oder Wasserstoff).<\/li><li>Es gibt ausreichende \u00dcbergangsfristen und Ausnahmen: Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden \u2013 sog. Heizungshavarie \u2013 greifen \u00dcbergangsfristen (3 Jahre; bei Gasetagen bis zu 13 Jahre). Vor\u00fcbergehend kann eine (ggf. gebrauchte) fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein W\u00e4rmenetz absehbar ist, gelten \u00dcbergangsfristen von bis zu 10 Jahren.<\/li><li>Aufgenommen wurde auch eine Befreiung von der Heizen-mit-Erneuerbaren-Vorgabe f\u00fcr hochbetagte Geb\u00e4udeeigent\u00fcmer. F\u00fcr Eigent\u00fcmer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und die ein Geb\u00e4ude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen, soll im Havariefall die Pflicht zur Umstellung auf Erneuerbares Heizen entfallen. Gleiches gilt beim Austausch f\u00fcr Etagenheizungen f\u00fcr Wohnungseigent\u00fcmer, die 80 Jahre und \u00e4lter sind und die Wohnung selbst bewohnen.<\/li><li>Das Geb\u00e4udeenergiegesetz enth\u00e4lt eine allgemeine H\u00e4rtefallregelung, die Ausnahmen von der Pflicht erm\u00f6glicht. Im Einzelfall wird dabei ber\u00fccksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zum Wert des Geb\u00e4udes stehen. Auch F\u00f6rderm\u00f6glichkeiten und Preisentwicklungen flie\u00dfen hier ein.<\/li><li>F\u00fcr den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es finanzielle Unterst\u00fctzung in Form von Zusch\u00fcssen, Krediten oder den bereits vorhanden M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Steuergutschriften. Ein F\u00f6rderkonzept erneuerbares Heizen wurde in der Bundesregierung geeint und passt die F\u00f6rderung auf das neue Geb\u00e4udeenergiegesetz an. Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird sich durch die Kombination aus F\u00f6rderung und perspektivisch g\u00fcnstigen Betriebskosten f\u00fcr Verbraucherinnen und Verbraucher rechnen. In den entsprechenden Berechnungen des BMWK ist ein Nutzungszeitraum von 18 Jahren zugrunde gelegt.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Geb\u00e4udeenergiegesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Regierungsentwurf<\/li><li><a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/aktuelles\/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942\">Pressemitteilung der Bundesregierung \u201eKlimafreundlich&nbsp;Heizen: Neues&nbsp;Geb\u00e4udeenergiegesetz kommt\u201c<\/a><\/li><li>Mitteilung des Bundesministeriums f\u00fcr Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen \u201eGEG-Novelle \u2013 soziale und planbare W\u00e4rmewende\u201c<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BMWK\/BMWSB, gemeinsame Pressemitteilung vom 19.04.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Umstieg auf Heizen mit Erneuerbaren eingeleitet Die Bundesregierung hat heute die 2. Novelle des Geb\u00e4udeenergiegesetzes (GEG) im Bundeskabinett beschlossen. Der Gesetzentwurf zur Novelle des GEG wurde vom Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium f\u00fcr Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erarbeitet. 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