{"id":70977,"date":"2023-04-29T15:20:21","date_gmt":"2023-04-29T13:20:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=70977"},"modified":"2023-04-29T15:20:21","modified_gmt":"2023-04-29T13:20:21","slug":"bgh-entscheidet-ueber-die-unwirksamkeit-der-formularmaessigen-abtretung-von-anspruechen-des-kaeufers-an-die-finanzierungsbank-in-einem-dieselverfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bgh-entscheidet-ueber-die-unwirksamkeit-der-formularmaessigen-abtretung-von-anspruechen-des-kaeufers-an-die-finanzierungsbank-in-einem-dieselverfahren\/","title":{"rendered":"BGH entscheidet \u00fcber die Unwirksamkeit der formularm\u00e4\u00dfigen Abtretung von Anspr\u00fcchen des K\u00e4ufers an die Finanzierungsbank in einem Dieselverfahren"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der vom Pr\u00e4sidium des Bundesgerichtshofs vor\u00fcbergehend als Hilfsspruchk\u00f6rper eingerichtete VIa. Zivilsenat (vgl. <a href=\"https:\/\/www.bundesgerichtshof.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2021\/2021141.html?nn=11921184\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Pressemitteilung Nr. 141\/2021 vom 22. Juli 2021<\/a>) hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen einer Finanzierungsbank enthaltene Klausel \u00fcber die Sicherungsabtretung von Anspr\u00fcchen des K\u00e4ufers und Darlehensnehmers gegen den Verk\u00e4ufer und Hersteller eines Dieselfahrzeugs Anspr\u00fcche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung erfasst und unwirksam ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Kl\u00e4ger nimmt die beklagte Fahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung auf Schadensersatz in Anspruch.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im M\u00e4rz 2019 erwarb der Kl\u00e4ger von der Beklagten als Verk\u00e4uferin einen Mercedes GLC 250 f\u00fcr 55.335,89 Euro als Neuwagen. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 (Schadstoffklasse EURO 6) ausgestattet Der Kl\u00e4ger leistete eine Anzahlung in H\u00f6he von 9.140 Euro an die Beklagte. Den Kaufpreis finanzierte er im \u00dcbrigen in H\u00f6he von 46.195,89 Euro teilweise noch valutierend bei einer Bank (k\u00fcnftig Darlehensgeberin). Dem Darlehensvertrag lagen die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Darlehensgeberin zugrunde. Dort hie\u00df es unter anderem:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eII. Sicherheiten<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Darlehensnehmer r\u00e4umt dem Darlehensgeber zur Sicherung aller gegenw\u00e4rtigen und bis zur R\u00fcckzahlung des Darlehens noch entstehenden sowie bedingten und befristeten Anspr\u00fcche des Darlehensgebers aus der Gesch\u00e4ftsverbindung einschlie\u00dflich einer etwaigen R\u00fcckabwicklung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Sicherheiten gem\u00e4\u00df nachstehenden Ziffern 1-3 ein. [\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">[\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3. Abtretung von sonstigen Anspr\u00fcchen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Darlehensnehmer tritt ferner hiermit folgende \u2013 gegenw\u00e4rtige und zuk\u00fcnftige \u2013 Anspr\u00fcche an den Darlehensgeber ab, [\u2026] [der] diese Abtretung annimmt:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">[\u2026]<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>gegen die [Beklagte] [\u2026], gleich aus welchem Rechtsgrund. Ausgenommen von der Abtretung sind Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche aus Kaufvertrag des Darlehensnehmers gegen die [\u2026] [Beklagte] oder einen Vertreter der [\u2026] [Beklagten]. Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber auf Anforderung jederzeit die Namen und Anschriften der Drittschuldner mitzuteilen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">[\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6. R\u00fcckgabe der Sicherheiten<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Darlehensgeber verpflichtet sich, nach Wegfall des Sicherungszweckes (alle Zahlungen unanfechtbar erfolgt) s\u00e4mtliche Sicherungsrechte (Abschnitt II. Ziff. [\u2026] 3) zur\u00fcckzu\u00fcbertragen [\u2026] Bestehen mehrere Sicherheiten, hat der Darlehensgeber auf Verlangen des Darlehensnehmers schon vorher nach [\u2026] [seiner] Wahl einzelne Sicherheiten oder Teile davon freizugeben, falls deren realisierbarer Wert 120 % der gesicherten Anspr\u00fcche des Darlehensgebers \u00fcberschreitet [\u2026]\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Kl\u00e4ger hat die Beklagte in den Vorinstanzen unter dem Gesichtspunkt des R\u00fccktritts vom Kaufvertrag und unter dem Gesichtspunkt einer deliktischen Sch\u00e4digung wegen des Inverkehrbringens des Fahrzeugs auf Zahlung nebst Verzugszinsen an sich sowie auf Freistellung von restlichen Darlehensraten, Zug um Zug gegen \u00dcbergabe und \u00dcbertragung des Anwartschaftsrechts auf R\u00fcck\u00fcbereignung des Fahrzeugs, in Anspruch genommen. Weiter hat er auf Feststellung des Annahmeverzugs und die Erstattung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten angetragen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht hat die Berufung des Kl\u00e4gers zur\u00fcckgewiesen. Mit seiner vom Berufungsgericht zugelassenen Revision hat der Kl\u00e4ger seine zweitinstanzlich gestellten Antr\u00e4ge weiterverfolgt, soweit er sie auf eine unerlaubte Handlung der Beklagten durch das Inverkehrbringen des Fahrzeugs st\u00fctzt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Entscheidung des Bundesgerichtshofs<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zur\u00fcckverwiesen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Berufungsgericht hat zwar rechtsfehlerfrei erkannt, bei der Sicherungsabtretung von Anspr\u00fcchen gegen die Beklagte \u201egleich aus welchem Rechtsgrund\u201c handele es sich um eine vorformulierte Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingung, die Bestandteil des Darlehensvertrags geworden ist. Es hat aber unzutreffend angenommen, die Abtretungsklausel sei wirksam, sodass der Kl\u00e4ger nicht aktivlegitimiert sei.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Abtretungsklausel ist so zu verstehen, mit Ausnahme von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen aus Kaufvertrag erfasse sie jedenfalls s\u00e4mtliche mit dem Erwerb des Fahrzeugs in Zusammenhang stehenden Anspr\u00fcche des Kl\u00e4gers gegen die Beklagte. Damit sind auch solche Forderungen erfasst, die dem Darlehensnehmer als Verbraucher im Rahmen des von \u00a7 355 Abs. 3 Satz 1, \u00a7 358 Abs. 4 Satz 5 BGB geregelten R\u00fcckabwicklungsverh\u00e4ltnisses nach Widerruf der auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Willenserkl\u00e4rung gegen die Beklagte erwachsen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">So verstanden h\u00e4lt die Abtretungsklausel einer Inhaltskontrolle nach \u00a7 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1, \u00a7\u00a7 134, 361 Abs. 2 Satz 1, \u00a7 355 Abs. 3 Satz 1, \u00a7 358 Abs. 4 Satz 5 BGB ohne Wertungsm\u00f6glichkeit nicht stand, weil sie zulasten des Kl\u00e4gers als Verbraucher und Vertragspartner zweier verbundener Vertr\u00e4ge von zu seinen Gunsten zwingenden Vorschriften abweicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach \u00a7 358 Abs. 4 Satz 1 BGB in der auf das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Kl\u00e4ger und der Darlehensgeberin geltenden Fassung findet in F\u00e4llen, in denen wie hier der Kaufvertrag \u00fcber das Fahrzeug und der Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag verbundene Vertr\u00e4ge im Sinne des \u00a7 358 Abs. 3 BGB darstellen, im Falle des Widerrufs unter anderem \u00a7 355 Abs. 3 Satz 1 BGB Anwendung, demzufolge die empfangenen Leistungen unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugew\u00e4hren sind. Dabei tritt nach \u00a7 358 Abs. 4 Satz 5 BGB der Darlehensgeber im Verh\u00e4ltnis zum Verbraucher (hier dem Darlehensnehmer und K\u00e4ufer) hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs in die Rechte und Pflichten des Unternehmers aus dem verbundenen Vertrag (hier des Verk\u00e4ufers) ein, wenn das Darlehen dem Unternehmer (hier dem Verk\u00e4ufer) bei Wirksamwerden des Widerrufs bereits zugeflossen ist. \u00a7 358 Abs. 4 Satz 5 BGB ordnet unter der Voraussetzung, dass das Darlehen bereits an den Unternehmer (hier den Verk\u00e4ufer) geflossen ist, eine gesetzliche Schuld\u00fcbernahme bzw. einen gesetzlichen Schuldnerwechsel und einen Anspruchs\u00fcbergang an. Infolge dieser gesetzlichen Schuld\u00fcbernahme ist der Darlehensgeber aufgrund der (halb-)zwingenden Vorgabe des \u00a7 358 Abs. 4 Satz 5 BGB zugunsten des Verbrauchers (hier des Darlehensnehmers und K\u00e4ufers) mit dem Wirksamwerden des Widerrufs verpflichtet, eine aus eigenen Mitteln des Darlehensnehmers und K\u00e4ufers an den Unternehmer (hier den Verk\u00e4ufer) geleistete Anzahlung an den Darlehensnehmer zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die von der Darlehensgeberin in den Darlehensvertrag eingef\u00fchrte Abtretungsklausel weicht von diesen zugunsten des Kl\u00e4gers zwingenden gesetzlichen Vorgaben ab. Sie f\u00fchrt in F\u00e4llen, in denen die Beklagte als Verk\u00e4uferin den Kaufpreis vereinnahmt hat, das Widerrufsrecht aber noch fortbesteht und vom K\u00e4ufer und Darlehensnehmer sp\u00e4ter ausge\u00fcbt wird, dazu, dass der K\u00e4ufer und Darlehensnehmer entgegen \u00a7 358 Abs. 4 Satz 5 BGB eine von ihm aus eigenen Mitteln erbrachte Anzahlung auch dann nicht einredefrei herausverlangen oder mit einem Anspruch auf R\u00fcckgew\u00e4hr der Anzahlung auch dann nicht gegen einen Anspruch des Darlehensgebers auf Wertersatz aufrechnen kann, wenn er seiner gesetzlichen Vorleistungspflicht auf R\u00fcckgabe des Fahrzeugs gen\u00fcgt hat. Denn auch in diesem Fall dient die zun\u00e4chst gegen die Beklagte begr\u00fcndete und im Wege des Schuldnerwechsels gegen die Darlehensgeberin fortbestehende Forderung auf R\u00fcckgew\u00e4hr der Anzahlung, wenn sie nicht schon wegen einer Vereinigung von Schuldner und Gl\u00e4ubiger der Forderung erlischt, nach den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Darlehensgeberin der Sicherung aller Anspr\u00fcche der Darlehensgeberin und damit im Falle des Widerrufs auch der Sicherung eines vom Verk\u00e4ufer auf die Darlehensgeberin \u00fcbergeleiteten Anspruchs auf Wertersatz. Der aufgrund der Sicherungsabtretung nicht aktivlegitimierte K\u00e4ufer und Darlehensnehmer m\u00fcsste daher auch dann, wenn er seiner Vorleistungspflicht im Hinblick auf das Fahrzeug gen\u00fcgt h\u00e4tte, mit der Leistung von Wertersatz wegen der Nutzung des Fahrzeugs in Vorleistung treten, ohne sich nach dem F\u00e4lligwerden seiner Forderungen aus dem R\u00fcckgew\u00e4hrschuldverh\u00e4ltnis von dieser Leistungspflicht durch eine Aufrechnung mit seinem Anspruch auf R\u00fcckgew\u00e4hr der Anzahlung befreien zu k\u00f6nnen. Darin l\u00e4ge mit der Folge der Unwirksamkeit der Klausel eine Verschlechterung der Position des K\u00e4ufers und Darlehensnehmers gegen\u00fcber den gesetzlichen Vorgaben zur R\u00fcckabwicklung verbundener Vertr\u00e4ge nach Widerruf.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die wegen ihrer Abweichung von der zugunsten des Kl\u00e4gers als K\u00e4ufer und Darlehensnehmer zwingenden gesetzlichen Vorgabe ohne Wertungsm\u00f6glichkeit unwirksame formularm\u00e4\u00dfige Sicherungsabtretung s\u00e4mtlicher Anspr\u00fcche gegen die Beklagte mit Ausnahme solcher aus kaufrechtlicher Gew\u00e4hrleistung kann nicht mit der Ma\u00dfgabe aufrechterhalten werden, dass andere Anspr\u00fcche als solche aus einem R\u00fcckgew\u00e4hrschuldverh\u00e4ltnis nach Widerruf und damit solche aus einer unerlaubten Handlung der Beklagten wirksam abgetreten sind. Ein solches Verst\u00e4ndnis liefe auf eine geltungserhaltende Reduktion hinaus, die nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzul\u00e4ssig ist. Darauf, dass der Kl\u00e4ger hier seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserkl\u00e4rung nicht widerrufen hat, sondern aus unerlaubter Handlung gegen die Beklagte vorgeht, kommt es nicht an. Die Klausel ist zu weit gefasst. Damit ist sie insgesamt unwirksam und der Kl\u00e4ger ohne R\u00fccksicht auf einen Widerruf m\u00f6glicher Inhaber von Anspr\u00fcchen aus unerlaubter Handlung gegen die Beklagte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Berufungsgericht wird nach Zur\u00fcckverweisung nunmehr in der Sache zu kl\u00e4ren haben, ob die Beklagte dem Kl\u00e4ger aus unerlaubter Handlung haftet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-hinweis-zur-rechtslage\">Hinweis zur Rechtslage<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die ma\u00dfgeblichen Vorschriften des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs lauten:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 134 Gesetzliches Verbot<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Rechtsgesch\u00e4ft, das gegen ein gesetzliches Verbot verst\u00f6\u00dft, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 307 Inhaltskontrolle<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) <sup>1<\/sup>Bestimmungen in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. <sup>2<\/sup>Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verst\u00e4ndlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder<\/li><li>wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschr\u00e4nkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet ist.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3) <sup>1<\/sup>Die Abs\u00e4tze 1 und 2 sowie die \u00a7\u00a7 308 und 309 gelten nur f\u00fcr Bestimmungen in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese erg\u00e4nzende Regelungen vereinbart werden. <sup>2<\/sup>Andere Bestimmungen k\u00f6nnen nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 355 Widerrufsrecht bei Verbrauchervertr\u00e4gen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">[\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3) <sup>1<\/sup>Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugew\u00e4hren. [\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 358 Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag (Fassung vom 11. M\u00e4rz 2016)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">[\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(4) <sup>1<\/sup>Auf die R\u00fcckabwicklung des verbundenen Vertrags sind unabh\u00e4ngig von der Vertriebsform \u00a7 355 Absatz 3 und, je nach Art des verbundenen Vertrags, die \u00a7\u00a7 357 bis 357b entsprechend anzuwenden. [\u2026] <sup>5<\/sup>Der Darlehensgeber tritt im Verh\u00e4ltnis zum Verbraucher hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs in die Rechte und Pflichten des Unternehmers aus dem verbundenen Vertrag ein, wenn das Darlehen dem Unternehmer bei Wirksamwerden des Widerrufs bereits zugeflossen ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 361 Weitere Anspr\u00fcche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">[\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2)<sup> 1<\/sup>Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. [\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BGH, Pressemitteilung vom 24.04.2023 zum Urteil VIa ZR 1517\/22 vom 24.04.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der vom Pr\u00e4sidium des Bundesgerichtshofs vor\u00fcbergehend als Hilfsspruchk\u00f6rper eingerichtete VIa. Zivilsenat (vgl. Pressemitteilung Nr. 141\/2021 vom 22. Juli 2021) hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen einer Finanzierungsbank enthaltene Klausel \u00fcber die Sicherungsabtretung von Anspr\u00fcchen des K\u00e4ufers und Darlehensnehmers gegen den Verk\u00e4ufer und Hersteller eines Dieselfahrzeugs Anspr\u00fcche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung erfasst und &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bgh-entscheidet-ueber-die-unwirksamkeit-der-formularmaessigen-abtretung-von-anspruechen-des-kaeufers-an-die-finanzierungsbank-in-einem-dieselverfahren\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">BGH entscheidet \u00fcber die Unwirksamkeit der formularm\u00e4\u00dfigen Abtretung von Anspr\u00fcchen des K\u00e4ufers an die Finanzierungsbank in einem Dieselverfahren<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-70977","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70977","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=70977"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70977\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=70977"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=70977"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=70977"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}