{"id":70990,"date":"2023-04-29T15:29:47","date_gmt":"2023-04-29T13:29:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=70990"},"modified":"2023-04-29T15:29:47","modified_gmt":"2023-04-29T13:29:47","slug":"bundeskabinett-beschliesst-rentenwertbestimmungsverordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundeskabinett-beschliesst-rentenwertbestimmungsverordnung\/","title":{"rendered":"Bundeskabinett beschlie\u00dft Rentenwertbestimmungsverordnung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Rentenangleichung Ost ein Jahr fr\u00fcher erreicht \u2013 Renten steigen zum 1. Juli in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen L\u00e4ndern um 5,86 Prozent<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Bundeskabinett hat heute die vom BMAS vorgelegte Rentenwertbestimmungsverordnung beschlossen. Danach steigen die Renten zum 1. Juli 2023 in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen L\u00e4ndern um 5,86 Prozent. Wegen der h\u00f6heren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung Ost ein Jahr fr\u00fcher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Damit gilt ab dem 1. Juli 2023 in West und Ost ein gleich hoher aktueller Rentenwert.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Nach der deutlichen Rentenanpassung im letzten Jahr erfolgt auch in diesem Jahr eine Erh\u00f6hung f\u00fcr die Rentnerinnen und Rentner. In Westdeutschland steigen die Renten um 4,39 Prozent und um 5,86 Prozent in den neuen L\u00e4ndern. Die steigenden L\u00f6hne und der starke Arbeitsmarkt in Deutschland machen diese Erh\u00f6hungen m\u00f6glich. Ich freue mich besonders, dass die Rentenangleichung Ost aufgrund der positiven Entwicklung ein Jahr fr\u00fcher erreicht wird als gesetzlich vorgesehen. Dazu hat auch die Erh\u00f6hung des Mindestlohns auf 12 Euro beigetragen, von der viele Menschen in den neuen L\u00e4ndern profitiert haben. Das Sicherungsniveau bleibt stabil bei \u00fcber 48 Prozent. Aktuell gilt die Haltelinie von mindestens 48 Prozent bis zum Jahr 2025. Damit die Menschen auch in Zukunft auf eine gute Altersvorsorge vertrauen k\u00f6nnen will ich die gesetzliche Rente langfristig stabilisieren. Deshalb werden wir die Haltelinie von 48 Prozent \u00fcber das Jahr 2025 hinaus sichern, damit die gesetzliche Rente verl\u00e4sslich bleibt.<\/p><cite>Bundesarbeitsminister Hubertus Heil<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-einzelheiten\">Einzelheiten<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Rentenwert\u00adbestimmungsverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, die f\u00fcr 16. Juni vorgesehen ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die f\u00fcr die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betr\u00e4gt 4,50 Prozent in den alten L\u00e4ndern und 6,78 Prozent in den neuen L\u00e4ndern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Dar\u00fcber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten ber\u00fccksichtigt, die f\u00fcr die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenm\u00e4\u00dfigen Verh\u00e4ltnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten ber\u00fccksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit \u2013 0,1 Prozentpunkten d\u00e4mpfend auf die Rentenanpassung aus. Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung unver\u00e4ndert geblieben ist, wirkt sich der sogenannte Beitragssatzfaktor in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit einer Niveauschutzklausel wird sichergestellt, dass in der Zeit bis zum 1. Juli 2025 das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent nicht unterschritten wird. Das Rentenniveau betr\u00e4gt f\u00fcr das Jahr 2023 nach der berechneten Rentenanpassung 48,15 Prozent. Damit wird das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent eingehalten und die Niveauschutzklausel greift nicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei der Rentenanpassung f\u00fcr die neuen Bundesl\u00e4nder ist zu pr\u00fcfen, ob sich durch die im Renten\u00fcberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte oder durch die tats\u00e4chliche Lohnentwicklung ein h\u00f6herer aktueller Rentenwert (Ost) ergibt. In diesem Jahr m\u00fcssen mindestens 99,3 Prozent des Westwerts erreicht werden. Bedingt durch die gute Lohnentwicklung wird dieser Wert \u00fcbertroffen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der aktuelle Rentenwert (Ost) auf den Westwert angehoben. Die vollst\u00e4ndige Angleichung der Rentenwerte zwischen West und Ost ist damit ein Jahr fr\u00fcher abgeschlossen als gesetzlich vorgesehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf Basis der vorliegenden Daten ergibt sich damit eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenw\u00e4rtig 36,02 Euro auf 37,60 Euro und eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenw\u00e4rtig 35,52 Euro auf ebenfalls 37,60 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,39 Prozent in den alten L\u00e4ndern und von 5,86 Prozent in den neuen L\u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Rentenanpassung bleibt aktuell hinter der Inflation zur\u00fcck, aber das ist nur eine Momentaufnahme. Das Prinzip, dass die Renten den L\u00f6hnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bew\u00e4hrt. Betrachtet man die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts im Jahresdurchschnitt in den letzten zehn Jahren seit 2012, so betr\u00e4gt der Anstieg im Westen insgesamt 26 Prozent, im Osten sogar 40 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind die Preise nur um 20 Prozent gestiegen. Bei 1.000 Euro Rente lag die Rentenanpassung somit brutto um 63 Euro im Westen und um 198 Euro im Osten \u00fcber der Inflation in diesem Zeitraum. Aktuell abgeschlossene Tarifvertr\u00e4ge sehen durchaus beachtliche Lohnerh\u00f6hungen vor. Sie werden sich dann in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BMAS, Pressemitteilung vom 26.04.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rentenangleichung Ost ein Jahr fr\u00fcher erreicht \u2013 Renten steigen zum 1. 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