{"id":710,"date":"2012-03-31T09:31:59","date_gmt":"2012-03-31T07:31:59","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=710"},"modified":"2012-09-19T14:01:49","modified_gmt":"2012-09-19T12:01:49","slug":"auswirkungen-fehlerhafter-rechtsbehelfsbelehrungen-bei-festsetzung-von-kirchensteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/auswirkungen-fehlerhafter-rechtsbehelfsbelehrungen-bei-festsetzung-von-kirchensteuer\/","title":{"rendered":"Auswirkungen fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrungen bei Festsetzung von Kirchensteuer"},"content":{"rendered":"<p><strong>Auswirkungen fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrungen bei Festsetzung von Kirchensteuer<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Die r\u00f6misch-katholische Kirche ist eine weltweite Bekenntnisgemeinschaft, der eine Aufteilung in einander ausschlie\u00dfende nationale Kirchen fremd ist. Die einmal in der Weltkirche begr\u00fcndete Mitgliedschaft wird durch den Wohnsitzwechsel nicht ber\u00fchrt. Der Betroffene wird lediglich einer anderen Organisationseinheit &#8211; der Di\u00f6zese &#8211; zugeordnet, die in die formale Stellung eines Steuergl\u00e4ubigers eintritt. Die Kirchensteuer entsteht daher ohne R\u00fccksicht auf die Staatsangeh\u00f6rigkeit.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger wurde in Polen geboren und ist r\u00f6misch-katholisch getauft. Er erzielt in Deutschland als Fliesenleger Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb und unterh\u00e4lt eine kleine Wohnung in Deutschland. Mit Bescheid aus Juni 2009 setzte das Finanzamt des Wohnorts Kirchensteuer in H\u00f6he von 17,64 EUR gegen den Kl\u00e4ger fest. In der Rechtsbehelfsbelehrung wurde der Kl\u00e4ger darauf hingewiesen, dass Einspruch bei dem zust\u00e4ndigen (erz-)bisch\u00f6flichen Generalvikariat eingelegt werden k\u00f6nne. Nach rund 6 Monaten ging der Einspruch bei dem Beklagten ein. Der Kl\u00e4ger wendet ein, dass er Mitglied der polnischen Kirche sei, weshalb die deutsche r\u00f6misch-katholische Kirche nicht Gl\u00e4ubigerin der Kirchensteuer sei.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die Klage ist zul\u00e4ssig. Mangels ordnungsgem\u00e4\u00dfer Rechtsbehelfsbelehrung hat sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr verl\u00e4ngert, denn es h\u00e4tte jedenfalls der geographische Ort der Einlegungsbeh\u00f6rde angegeben werden m\u00fcssen. Die Kirchensteuer wurde jedoch zu Recht erhoben, weil der Kl\u00e4ger der Steuerschuldner ist. Die r\u00f6misch-katholische Kirche ist als \u00f6ffentlich-rechtliche K\u00f6rperschaft und anerkannte Religionsgemeinschaft berechtigt, Steuern nach Ma\u00dfgabe der landesrechtlichen Regelungen zu erheben. Hiernach sind kirchensteuerpflichtig alle Angeh\u00f6rigen der katholischen Kirche, die ihren Wohnsitz im Gebiet des betroffenen Bistums haben. Die Frage der Mitgliedschaft bestimmt sich nach innerkirchlichem Recht. Nach Auffassung der katholischen Kirche wird die in der Weltkirche begr\u00fcndete Mitgliedschaft nicht durch einen Wohnsitzwechsel ber\u00fchrt. Anders ist das Verst\u00e4ndnis der evangelischen Kirche, die einzelne Landeskirchen kennt und aufgrund dieser Autonomie beim Umzug einen Mitgliedschaftswechsel anerkennt.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger h\u00e4tte vorliegend von der M\u00f6glichkeit des Kirchenaustritts Gebrauch machen k\u00f6nnen. Die Austrittserkl\u00e4rung ist in Deutschland entweder vor den Amtsgerichten oder den Standes\u00e4mtern zu erkl\u00e4ren. Im Rahmen kirchlicher Arbeitsverh\u00e4ltnisse ist das Austrittsrecht jedoch mit Vorsicht auszu\u00fcben, da ggf. mit der K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses zu rechnen ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auswirkungen fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrungen bei Festsetzung von Kirchensteuer Kernaussage Die r\u00f6misch-katholische Kirche ist eine weltweite Bekenntnisgemeinschaft, der eine Aufteilung in einander ausschlie\u00dfende nationale Kirchen fremd ist. Die einmal in der Weltkirche begr\u00fcndete Mitgliedschaft wird durch den Wohnsitzwechsel nicht ber\u00fchrt. 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