{"id":71053,"date":"2023-05-06T09:23:15","date_gmt":"2023-05-06T07:23:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=71053"},"modified":"2023-05-06T09:23:15","modified_gmt":"2023-05-06T07:23:15","slug":"google-fonts-abmahnwelle-war-rechtsmissbraeuchlich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/google-fonts-abmahnwelle-war-rechtsmissbraeuchlich\/","title":{"rendered":"Google Fonts: Abmahnwelle war rechtsmissbr\u00e4uchlich"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Wer mittels Crawler gezielt nach DSGVO-Rechtsverletzungen suchen l\u00e4sst, kann sich nicht auf eine Verletzung seines Pers\u00f6nlichkeitsrechts berufen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer per Crawler automatisiert Webseiten auf m\u00f6gliche Verletzungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch Google Fonts durchsucht, kann darauf basierend weder Unterlassung noch immateriellen Schadensersatz verlangen, so das Landgericht (LG) M\u00fcnchen I. In einem solchen Fall seien weder das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht verletzt noch k\u00f6nne man pers\u00f6nlich so verunsichert sein, dass Schmerzensgeld in Betracht komme (Urt. v. 30.03.2023, Az. 4 O 13063\/22).<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">DSGVO-Abmahnungen als Gesch\u00e4ftsmodell<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die vermeintlich lukrative Idee mit den massenhaften Abmahnungen kam dem Berliner Anwalt Kilian Lennard und seinem Mandanten Martin Ismail \u2013 dem angeblichen Repr\u00e4sentanten einer \u201eIG Datenschutz\u201c \u2013 wohl nach einem Urteil desselben LG M\u00fcnchen I aus 2022. Damals entschied das Gericht, dass die dynamische Einbindung von Google Fonts \u2013 einem interaktiven Verzeichnis mit \u00fcber 1.400 Schriftarten f\u00fcr Webseiten \u2013 gegen die DSGVO verst\u00f6\u00dft. Schlie\u00dflich werde dabei die IP-Adresse der Webseite-Besuchenden ohne deren Einwilligung an Google in den USA \u00fcbermittelt. Ein abgemahnter Webseiten-Betreiber sollte deswegen die weitere Einbindung unterlassen und zudem 100 Euro immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zahlen (Urt. v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493\/20).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Folge dieses Urteils entwickelte der Mandant \u2013 hier der Beklagte \u2013 eine Software, die Webseiten daraufhin durchsuchen konnte, ob dort Google Fonts dynamisch eingebunden war. Sodann sollen mit derselben Software Besuche der derart identifizierten Webseiten fingiert und dokumentiert worden sein. Basierend versendete der Anwalt massenhaft \u201eAbmahnungen\u201c und forderte von Webseiten-Betreibenden eine \u201eVergleichssumme\u201c von 170 Euro.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wie viele Abmahnungen hier letztlich versendet wurden, blieb hier offen. Das LG sprach nach der Beweisaufnahme von mindestens 100.000 \u2013 eine Zahl, die selbst das Gericht als zu niedrig erachtete. In einem anderen Verfahren beim AG Ludwigsburg war sogar von 217.540 Anschreiben die Rede. Wie viele Angeschriebene zahlten, war im hiesigen Verfahren ebenfalls nicht klar. Laut Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft zu einem parallelen Strafverfahren gegen den Beklagten und seinen Anwalt u. a. wegen Betrugs ist davon die Rede, dass etwa 2.000 von ihnen gezahlt haben sollen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">LG M\u00fcnchen I: Keine eigene Rechtsverletzung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Webseiten-Betreiber, der eine solche Abmahnung erhalten hatte, klagte nun gegen Ismail im Wege einer negativen Feststellungsklage \u2013 und bekam vollumf\u00e4nglich Recht. Das LG stellte fest, dass weder ein Anspruch auf Unterlassung noch auf Schmerzensgeld wegen der Einbindung der Google Fonts Schriftarten bestehe.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es fehle zun\u00e4chst an den Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs, weil keine Verletzung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts Ismails vorliege. Schlie\u00dflich sei er nicht pers\u00f6nlich betroffen gewesen, weil er die Webseite des Abgemahnten nie selbst besucht habe. Vielmehr sei der Besuch der Seite nur durch den Crawler geschehen. Demzufolge habe er pers\u00f6nlich auch keine Ver\u00e4rgerung oder Verunsicherung \u00fcber die \u00dcbertragung seiner IP-Adresse an USA versp\u00fcren k\u00f6nnen, so das Gericht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dar\u00fcber hinaus scheide ein Unterlassungsanspruch auch unter dem Gesichtspunkt der Tatprovokation aus. Der Crawler sollte ja gerade Websites mit dynamischer Fonts-Einbindung finden. Die \u00dcbertragung der IP-Adresse in die USA sei zwingende Voraussetzung gewesen, um \u00fcberhaupt einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Wer sich aber bewusst und gezielt in eine Situation begebe, in der ihm eine Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung drohe, um daraus Anspr\u00fcche zu begr\u00fcnden, sei nicht schutzbed\u00fcrftig.<a href=\"https:\/\/www.datev-magazin.de\/wp-admin\/edit.php?post_type=post\"><\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch das Argument des Beklagten, es sei ihm darum gegangen, die Internetnutzer zu sch\u00fctzen und auf Datenschutzverst\u00f6\u00dfe aufmerksam zu machen, verfing nicht. Hier sei eindeutig vorrangiges Motiv die Gewinnerzielung gewesen. Es sei darum gegangen, durch Abmahnschreiben \u00fcber einen Rechtsanwalt eine Drohkulisse aufzubauen, um die Angeschriebenen zur Zahlung zu bewegen. Das zeige sich auch darin, dass man sich nie die M\u00fche gemacht habe, die Anspr\u00fcche weiterzuverfolgen, wenn die Angeschriebenen nicht zahlten. Die wenigen, die direkt zahlten, h\u00e4tten als Einnahmequelle gereicht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-kein-schmerzensgeld-und-rechtsmissbrauch\">Kein Schmerzensgeld und Rechtsmissbrauch<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 DSGVO scheide mit \u00e4hnlichen Erw\u00e4gungen aus. Ein Schaden habe hier \u2013 unabh\u00e4ngig von der hier bestehenden Rechtsunsicherheit \u2013 offensichtlich nicht vorgelegen. Schlie\u00dflich m\u00fcsse die betroffene Person zumindest gewisse Gef\u00fchle der Verunsicherung versp\u00fcrt haben \u2013 dazu habe es hier aber auf Grund des Einsatzes eines automatisierten Programms nicht kommen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im \u00dcbrigen w\u00e4re ein Schadensersatzanspruch auch wegen Rechtsmissbrauch, \u00a7 242 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) ausgeschlossen. Es sei nicht Sinn und Zweck des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts oder der DSGVO, Personen eine Erwerbsquelle zu verschaffen wegen behaupteter Verletzungen ihres allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts. Wer einen Versto\u00df gegen sein Pers\u00f6nlichkeitsrecht gezielt provoziert, um daraus hernach Anspr\u00fcche zu begr\u00fcnden, versto\u00dfe gegen das Verbot selbstwiderspr\u00fcchlichen Verhaltens.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es ist nicht das erste Urteil, in dem u. a. die Rechtsmissbr\u00e4uchlichkeit der Google-Fonts-Abmahnungen festgestellt wurde. So \u00e4hnlich hatten bereits u. a. das Landgericht Baden-Baden (Urt. v. 11.10.2022, Az. 3 O 277\/22) und das Amtsgericht Ludwigsburg (Urt. v. 28.02.2023, Az. 8 C 1361\/22) entschieden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BRAK, Mitteilung vom 04.05.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer mittels Crawler gezielt nach DSGVO-Rechtsverletzungen suchen l\u00e4sst, kann sich nicht auf eine Verletzung seines Pers\u00f6nlichkeitsrechts berufen. Wer per Crawler automatisiert Webseiten auf m\u00f6gliche Verletzungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch Google Fonts durchsucht, kann darauf basierend weder Unterlassung noch immateriellen Schadensersatz verlangen, so das Landgericht (LG) M\u00fcnchen I. In einem solchen Fall seien weder das allgemeine &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/google-fonts-abmahnwelle-war-rechtsmissbraeuchlich\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Google Fonts: Abmahnwelle war rechtsmissbr\u00e4uchlich<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-71053","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71053","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=71053"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71053\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=71053"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=71053"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=71053"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}