{"id":71266,"date":"2023-06-13T10:16:51","date_gmt":"2023-06-13T08:16:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=71266"},"modified":"2023-06-13T10:16:51","modified_gmt":"2023-06-13T08:16:51","slug":"aus-fuer-besteuerung-der-preisbremsen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aus-fuer-besteuerung-der-preisbremsen\/","title":{"rendered":"Aus f\u00fcr Besteuerung der Preisbremsen"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Bund der Steuerzahler begr\u00fc\u00dft Pl\u00e4ne des Bundesfinanzministers<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, auf die Versteuerung der Vorteile aus den beschlossenen Hilfen f\u00fcr gestiegene Energiepreise zu verzichten, ist ein richtiger Schritt! Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begr\u00fc\u00dft die Pl\u00e4ne von Minister Christian Lindner mit Blick auf die sogenannten Dezemberhilfen und Preisbremsen. Aufgrund der gestiegenen Preise f\u00fcr Strom und Gas hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr Preisbremsen und entsprechende Hilfen f\u00fcr Haushalte beschlossen, um Mehrbelastungen abzufedern. Mit der Dezember-Soforthilfe wurden Verbraucher von ihren Dezember-Abschl\u00e4gen 2022 befreit. Zudem sind seit M\u00e4rz 2023 \u2013 mit R\u00fcckwirkung zum Januar \u2013 Preisbremsen aktiv, sodass Verbraucher mit hohen Energietarifen einen subventionierten Energie- oder Gaspreis zahlen. Von Beginn an hatte der BdSt eine zun\u00e4chst geplante Nachversteuerung der Gaspreisbremse als verfassungsrechtlich h\u00f6chst bedenklich bewertet und eine ordentliche, unb\u00fcrokratische und rechtskonforme L\u00f6sung der Bundesregierung eingefordert.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Dezemberhilfe und Preisbremsen: BdSt-Kritik und Forderung im Einzelnen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde f\u00fcr die Dezemberhilfe geregelt, dass ab einem bestimmten Einkommen \u2013 angelehnt an die Grenze f\u00fcr den Solidarit\u00e4tszuschlag \u2013 die Unterst\u00fctzung versteuert werden muss. Bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatten wir deutlich gemacht, dass die Ermittlung der Grundlage und die Besteuerung zu einer hohen B\u00fcrokratiebelastung f\u00fchren werden. Die Nachversteuerung sollte \u00fcber die Einkommensteuerfestsetzung erfolgen: Die Finanz\u00e4mter h\u00e4tten ermitteln m\u00fcssen, wer die F\u00f6rderung als Mieter oder Eigent\u00fcmer tats\u00e4chlich erhalten hat, und h\u00e4tten dann die H\u00f6he der Eink\u00fcnfte feststellen m\u00fcssen \u2013 auch bei B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, die bisher nicht dazu verpflichtet gewesen w\u00e4ren, eine Einkommensteuererkl\u00e4rung abzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zur Versteuerung der Vorteile aus den beschlossenen Preisbremsen war vereinbart worden, das entsprechende Verfahren f\u00fcr die Nachversteuerung zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt zu diskutieren. Doch zeichneten sich bereits Schwierigkeiten bei der Ermittlung ab: So war zum Beispiel fraglich, wie bei Wohnungsgemeinschaften zu verfahren ist. Ebenso deutete sich ein hoher b\u00fcrokratischer Aufwand f\u00fcr Wohnungsverwaltungen und Vermieter an. Deshalb, so der BdSt, sollte die BMF-Entscheidung von der Bundesregierung schnellstm\u00f6glich beschlossen sowie von Bundestag und Bundesrat gesetzlich umgesetzt werden!<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-prinzip-giesskanne-ist-ein-problem\">\u201ePrinzip Gie\u00dfkanne\u201c ist ein Problem<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unser Fazit: Die zu erwartenden B\u00fcrokratiekosten f\u00fcr die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen stehen in keinem Verh\u00e4ltnis zu den zu erwartenden Einnahmen. Daher begr\u00fc\u00dft der Bund der Steuerzahler die jetzt getroffene Entscheidung aus dem Bundesfinanzministerium, auf die entsprechende Versteuerung der Hilfen zu verzichten. Dazu appelliert BdSt-Pr\u00e4sident Reiner Holznagel: \u201eK\u00fcnftig sollte genau geregelt werden, wer Unterst\u00fctzungen vom Staat ben\u00f6tigt. Sie sollten nicht mittels Gie\u00dfkanne verteilt werden, sondern nur denen zugutekommen, die sie wirklich brauchen, weil sie durch die hohen Energiepreise in eine existenzbedrohende Lage geraten sind.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In diesem Sinne hatte der Verband das mit den Energiepreisbremsen gew\u00e4hlte \u201ePrinzip Gie\u00dfkanne\u201c bereits Ende 2022 als falschen Weg kritisiert, zumal die Hilfen vollst\u00e4ndig \u00fcber Schulden finanziert und derzeitige Lasten damit in die Zukunft verlagert werden. Die Preisbremsen sind nicht zielgerichtet, b\u00fcrokratisch und setzen teils falsche Anreize, lautete unsere Kritik schon damals. Heute bekr\u00e4ftigen wir unsere Forderung: \u201eDer geplante Ausstieg aus den Preisbremsen Mitte 2024 muss vorbereitet werden. Dazu geh\u00f6rt nicht nur, die staatlichen Belastungen wie Strom- und Mehrwertsteuer zu senken bzw. dauerhaft niedrig zu halten. Die steuerlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr den Standort Deutschland m\u00fcssen insgesamt angepackt werden\u201c, betont Holznagel.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BdSt<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bund der Steuerzahler begr\u00fc\u00dft Pl\u00e4ne des Bundesfinanzministers Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, auf die Versteuerung der Vorteile aus den beschlossenen Hilfen f\u00fcr gestiegene Energiepreise zu verzichten, ist ein richtiger Schritt! Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begr\u00fc\u00dft die Pl\u00e4ne von Minister Christian Lindner mit Blick auf die sogenannten Dezemberhilfen und Preisbremsen. 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