{"id":71384,"date":"2023-06-30T11:57:30","date_gmt":"2023-06-30T09:57:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=71384"},"modified":"2026-07-10T20:01:05","modified_gmt":"2026-07-10T18:01:05","slug":"abgabe-von-unstimmigkeitsmeldungen-zum-transparenzregister","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/abgabe-von-unstimmigkeitsmeldungen-zum-transparenzregister\/","title":{"rendered":"Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen zum Transparenzregister"},"content":{"rendered":"\n<p>Wirtschaftspr\u00fcfer und vereidigte Buchpr\u00fcfer sind als Verpflichtete des Geldw\u00e4schegesetzes (GwG) verpflichtet, Unstimmigkeitsmeldungen zum Transparenzregister abzugeben, wenn sie eine Unstimmigkeit zwischen den Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten feststellen, die im Transparenzregister stehen und denen, die sie aus eigenen anderen Erkenntnissen gewonnen haben (\u00a7 23a Abs. 1 GwG).<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-unstimmigkeit-bei-nichtubereinstimmung-von-eintragung-und-uberprufungsergebnis\">Unstimmigkeit bei Nicht\u00fcbereinstimmung von Eintragung und \u00dcberpr\u00fcfungsergebnis<\/h2>\n\n\n\n<p>Laut den FAQ des Bundesverwaltungsamtes zum Transparenzregister liegt eine Unstimmigkeit vor, wenn der im Transparenzregister eingetragene wirtschaftlich Berechtigte nicht mit der Person \u00fcbereinstimmt, die der Verpflichtete als wirtschaftlich Berechtigten ermittelt hat. Dies betrifft auch die Anzahl der eingetragenen wirtschaftlich Berechtigten. Ebenso liegt auch eine Unstimmigkeit vor, wenn per se der richtige wirtschaftlich Berechtigte im Transparenzregister eingetragen ist, es aber Abweichungen zwischen eigenen Erkenntnissen und der Eintragung im Transparenzregister zu einzelnen Angaben gibt (z. B. Wohnort, Staatsangeh\u00f6rigkeit, Umfang des wirtschaftlichen Interesseses etc.).<\/p>\n\n\n\n<p>Besonders zu beachten ist, dass eine Unstimmigkeit bereits auch dann schon vorliegt, wenn es Abweichungen in der Schreibweise des Namens gibt und diese darauf beruhen, dass ein Buchstabe vertauscht oder vergessen wurde. N\u00e4heres hierzu finden Sie in den FAQ des Bundesverwaltungsamtes zum Transparenzregister, Teil 1. E., ab Seite 33.<\/p>\n\n\n\n<h2>Ahndung des Unterlassens der Abgabe als Ordnungswidrigkeit m\u00f6glich<\/h2>\n\n\n\n<p>Werden Informationen, die zur Abgabe einer Unstimmigkeitsmeldung f\u00fchren w\u00fcrden, im Rahmen der Prozessvertretung oder Rechtsberatung gewonnen, so muss keine Unstimmigkeitsmeldung abgegeben werden, \u00a7 23a Abs. 1 Satz 2 GwG i. V. m. \u00a7 43 Abs. 2 GwG.<\/p>\n\n\n\n<p>Erfolgt trotz Bestehen der Verpflichtung keine Abgabe einer Unstimmigkeitsmeldung, kann das Unterlassen der Abgabe der Unstimmigkeitsmeldung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zust\u00e4ndig hierf\u00fcr ist das Bundesverwaltungsamt, \u00a7 56 Abs. 5 Satz 2 GwG.<\/p>\n\n\n\n<p>Gerade bei gesetzlichen Abschlusspr\u00fcfungen besteht die M\u00f6glichkeit, dass das Bundesverwaltungsamt Kenntnis von einer etwaigen Nichtabgabe einer Unstimmigkeitsmeldung Kenntnis erh\u00e4lt. Die WPK empfiehlt daher dringend, die Pflicht zur Abgabe einer Unstimmigkeitsmeldung zu beachten, sofern eine meldepflichtige Unstimmigkeit festgestellt wird.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: WPK, Mitteilung vom 27.06.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wirtschaftspr\u00fcfer und vereidigte Buchpr\u00fcfer sind als Verpflichtete des Geldw\u00e4schegesetzes (GwG) verpflichtet, Unstimmigkeitsmeldungen zum Transparenzregister abzugeben, wenn sie eine Unstimmigkeit zwischen den Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten feststellen, die im Transparenzregister stehen und denen, die sie aus eigenen anderen Erkenntnissen gewonnen haben (\u00a7 23a Abs. 1 GwG). 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