{"id":71433,"date":"2023-07-10T12:07:19","date_gmt":"2023-07-10T10:07:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=71433"},"modified":"2023-07-10T12:07:19","modified_gmt":"2023-07-10T10:07:19","slug":"bundesgerichtshof-entscheidet-erneut-in-einem-dieselverfahren-ueber-die-unwirksamkeit-der-formularmaessigen-abtretung-von-anspruechen-des-kaeufers-an-die-finanzierungsbank","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundesgerichtshof-entscheidet-erneut-in-einem-dieselverfahren-ueber-die-unwirksamkeit-der-formularmaessigen-abtretung-von-anspruechen-des-kaeufers-an-die-finanzierungsbank\/","title":{"rendered":"Bundesgerichtshof entscheidet erneut in einem Dieselverfahren \u00fcber die Unwirksamkeit der formularm\u00e4\u00dfigen Abtretung von Anspr\u00fcchen des K\u00e4ufers an die Finanzierungsbank"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>(hier: Unwirksamkeit der Abtretungsklausel auch gegen\u00fcber Unternehmern)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der vom Pr\u00e4sidium des Bundesgerichtshofs vor\u00fcbergehend als Hilfsspruchk\u00f6rper eingerichtete VIa. Zivilsenat (vgl. <a href=\"https:\/\/www.bundesgerichtshof.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2021\/2021141.html?nn=15276914\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Pressemitteilung Nr. 141\/2021 vom 22. Juli 2021<\/a>) hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen einer Finanzierungsbank enthaltene Klausel \u00fcber die Sicherungsabtretung von Anspr\u00fcchen des K\u00e4ufers und Darlehensnehmers gegen den Hersteller eines Dieselfahrzeugs Anspr\u00fcche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung erfasst und auch dann unwirksam ist, wenn der K\u00e4ufer nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist.<\/p>\n\n\n\n<h2>Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger nimmt die beklagte Fahrzeugherstellerin wegen der Verwendung unzul\u00e4ssiger Abschalteinrichtungen in zwei Kraftfahrzeugen auf Schadensersatz in Anspruch.<\/p>\n\n\n\n<p>Am 20. August 2018 und am 11. M\u00e4rz 2019 kaufte der Kl\u00e4ger unter seiner Firma von der Beklagten jeweils einen Neuwagen. Die Fahrzeuge sind mit Dieselmotoren der Baureihe OM 651 (Schadstoffklasse: EURO 6) ausgestattet. Den Kaufpreis finanzierte der Kl\u00e4ger in beiden F\u00e4llen mittels eines Darlehens bei einer Bank. Den Darlehensvertr\u00e4gen lagen die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Bank f\u00fcr Unternehmer zugrunde. Dort hie\u00df es unter anderem:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>II. Sicherheiten<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Der Darlehensnehmer r\u00e4umt der Bank zur Sicherung aller gegenw\u00e4rtigen und bis zur R\u00fcckzahlung des Darlehens noch entstehenden sowie bedingten und befristeten Anspr\u00fcche der Bank aus der Gesch\u00e4ftsverbindung einschlie\u00dflich einer etwaigen R\u00fcckabwicklung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Sicherheiten gem\u00e4\u00df nachstehenden Ziffern 1 und 2 ein. [\u2026]<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>[\u2026]<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>2. Abtretung von sonstigen Anspr\u00fcchen<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Der Darlehensnehmer tritt ferner hiermit folgende \u2013 gegenw\u00e4rtige und zuk\u00fcnftige \u2013 Anspr\u00fcche an die Bank ab, die diese Abtretung annimmt:<\/em><\/p>\n\n\n\n<ul><li>[\u2026]<\/li><li>[\u2026]<\/li><li><em>gegen den Verk\u00e4ufer f\u00fcr den Fall einer R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des finanzierten Vertrages oder Herabsetzung der Verg\u00fctung<\/em>.<\/li><li><em>gegen die [\u2026] [Beklagte], [\u2026], gleich aus welchem Rechtsgrund. Ausgenommen von der Abtretung sind Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche aus Kaufvertrag des Darlehensnehmers gegen die [\u2026] [Beklagte] oder einen Vertreter der [\u2026] [Beklagten]. Der Darlehensnehmer hat der Bank auf Anforderung jederzeit die Namen und Anschriften der Drittschuldner mitzuteilen.<\/em><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>[\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p><em>5. R\u00fcckgabe der Sicherheiten<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Die Bank verpflichtet sich, nach Wegfall des Sicherungszweckes (alle Zahlungen unanfechtbar erfolgt) s\u00e4mtliche Sicherungsrechte (Abschnitt II. Ziff. 1, 2) zur\u00fcckzu\u00fcbertragen [\u2026] Bestehen mehrere Sicherheiten, hat die Bank auf Verlangen des Darlehensnehmers schon vorher nach ihrer Wahl einzelne Sicherheiten oder Teile davon freizugeben, falls deren realisierbarer Wert 120% der gesicherten Anspr\u00fcche der Bank \u00fcberschreitet. [\u2026]\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger hat die Beklagte in erster Instanz in erster Linie unter dem Gesichtspunkt des R\u00fccktritts vom Kaufvertrag und in zweiter Linie unter dem Gesichtspunkt einer deliktischen Sch\u00e4digung wegen des Inverkehrbringens der Fahrzeuge auf Zahlung an sich, Freistellung von seinen Darlehensverbindlichkeiten, Feststellung des Annahmeverzugs und Erstattung vorgerichtlich verauslagter Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die Berufung des Kl\u00e4gers, der zu dem ersten Termin zur m\u00fcndlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht nicht erschienen ist, durch Vers\u00e4umnisurteil zur\u00fcckgewiesen. Dagegen hat der Kl\u00e4ger Einspruch eingelegt und den Rechtsstreit nach Ver\u00e4u\u00dferung der Fahrzeuge an einen Dritten mit Ausnahme seiner Antr\u00e4ge auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten f\u00fcr erledigt erkl\u00e4rt. Das Berufungsgericht hat das Vers\u00e4umnisurteil aufrechterhalten. Mit seiner vom Berufungsgericht insoweit zugelassenen Revision verfolgt der Kl\u00e4ger seine zuletzt gestellten Antr\u00e4ge weiter, soweit er sie auf seine deliktische Sch\u00e4digung durch das Inverkehrbringen der Fahrzeuge st\u00fctzt. Die Beklagte hat sich im Verlauf des Revisionsverfahrens der Teilerledigungserkl\u00e4rung des Kl\u00e4gers angeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Entscheidung des Bundesgerichtshofs<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Berufungsgerichts zu den noch rechtsh\u00e4ngigen Antr\u00e4gen auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten wegen zulasten des Kl\u00e4gers begangener unerlaubter Handlungen aufgehoben und die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zur\u00fcckverwiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Berufungsgericht hat zwar rechtsfehlerfrei erkannt, bei den Sicherungsabtretungen von Anspr\u00fcchen gegen die Beklagte \u201egleich aus welchem Rechtsgrund\u201c handele es sich um vorformulierte Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen, die Bestandteil der Darlehensvertr\u00e4ge geworden seien. Weiter im Ergebnis rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht die Klauseln als nach \u00a7 307 Abs. 3 Satz 1 BGB kontrollf\u00e4hig erachtet. Nach \u00a7 307 Abs. 3 Satz 1 BGB sind Gegenstand der Inhaltskontrolle solche Bestimmungen in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese erg\u00e4nzende Regelungen vereinbart werden. Die Klauseln, die der Bundesgerichtshof ohne Bindung an die Auslegung des Berufungsgerichts selbst auslegen kann, sind so zu verstehen, mit Ausnahme von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen aus Kaufvertrag erfassten sie s\u00e4mtliche mit dem Erwerb des Fahrzeugs in Zusammenhang stehende Anspr\u00fcche des Kl\u00e4gers gegen die Beklagte. Einbezogen sind auch Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung und Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz, die dem Kl\u00e4ger und Darlehensnehmer bei der Verwendung der gekauften Fahrzeuge entstehen. Die Klauseln erfassen damit in Abweichung von der gesetzlichen Regelung auch Rentenanspr\u00fcche aus \u00a7 843 BGB bzw. aus \u00a7 9 ProdHaftG, \u00a7 843 Abs. 2 bis 4 BGB im Falle einer aus der Verwendung der Fahrzeuge entstehenden K\u00f6rperverletzung oder Gesundheitsbesch\u00e4digung. Solche Anspr\u00fcche sind nach \u00a7 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO bis zu einer anderslautenden Entscheidung durch das Vollstreckungsgericht nicht pf\u00e4ndbar und damit nach \u00a7 400 BGB nicht abtretbar.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Berufungsgericht hat aber unzutreffend angenommen, die Abtretungsklauseln seien wirksam, so dass der Kl\u00e4ger nicht aktivlegitimiert sei. Das Berufungsgericht hat dabei \u00fcbersehen, dass die Klauseln einer Inhaltskontrolle nach \u00a7 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1, \u00a7\u00a7 134, 400 BGB, \u00a7 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO ohne Wertungsm\u00f6glichkeit nicht standhalten. Sie weichen zulasten des Kl\u00e4gers von zwingenden Vorschriften ab. Unerheblich ist, ob der Kl\u00e4ger als Unternehmer oder als Verbraucher gehandelt hat. Die \u00a7 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO, \u00a7 400 BGB sind zwingendes Recht. \u00a7 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist auch auf Renten anwendbar, die Selbst\u00e4ndigen gezahlt werden. Insoweit ist der pers\u00f6nliche Schutzbereich weiter als sonst bei Regeln \u00fcber die Pf\u00e4ndung von Arbeitseinkommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die wegen ihrer Abweichung von \u00a7 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO, \u00a7 400 BGB ohne Wertungsm\u00f6glichkeit unwirksamen formularm\u00e4\u00dfigen Sicherungsabtretungen s\u00e4mtlicher Anspr\u00fcche gegen die Beklagte mit Ausnahme solcher aus kaufrechtlicher Gew\u00e4hrleistung k\u00f6nnen nicht mit der Ma\u00dfgabe aufrechterhalten werden, dass andere Anspr\u00fcche als solche auf Zahlung von Renten, die wegen einer Verletzung des K\u00f6rpers oder der Gesundheit zu entrichten sind, wirksam abgetreten sind. Ein solches Verst\u00e4ndnis liefe auf eine geltungserhaltende Reduktion hinaus, die nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzul\u00e4ssig ist. Die Klauseln k\u00f6nnen auch nicht in einen inhaltlich zul\u00e4ssigen und einen inhaltlich unzul\u00e4ssigen Teil zerlegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Berufungsgericht wird nach Zur\u00fcckverweisung nunmehr in der Sache zu kl\u00e4ren haben, ob die Beklagte dem Kl\u00e4ger aus unerlaubter Handlung haftet.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-die-massgeblichen-vorschriften-des-burgerlichen-gesetzbuchs-lauten\">Die ma\u00dfgeblichen Vorschriften des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs lauten:<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 134 Gesetzliches Verbot<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ein Rechtsgesch\u00e4ft, das gegen ein gesetzliches Verbot verst\u00f6\u00dft, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 307 Inhaltskontrolle<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) <sup>1<\/sup>Bestimmungen in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. <sup>2<\/sup>Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verst\u00e4ndlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung<\/p>\n\n\n\n<ol><li>mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder<\/li><li>wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschr\u00e4nkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet ist.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>(3) <sup>1<\/sup>Die Abs\u00e4tze 1 und 2 sowie die \u00a7\u00a7 308 und 309 gelten nur f\u00fcr Bestimmungen in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese erg\u00e4nzende Regelungen vereinbart werden. <sup>2<\/sup>Andere Bestimmungen k\u00f6nnen nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 400 Ausschluss bei unpf\u00e4ndbaren Forderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie der Pf\u00e4ndung nicht unterworfen ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 843 Geldrente oder Kapitalabfindung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Wird infolge einer Verletzung des K\u00f6rpers oder der Gesundheit die Erwerbsf\u00e4higkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bed\u00fcrfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) <sup>1<\/sup>Auf die Rente finden die Vorschriften des \u00a7 760 Anwendung. <sup>2<\/sup>Ob, in welcher Art und f\u00fcr welchen Betrag der Ersatzpflichtige Sicherheit zu leisten hat, bestimmt sich nach den Umst\u00e4nden.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Statt der Rente kann der Verletzte eine Abfindung in Kapital verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der Anspruch wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein anderer dem Verletzten Unterhalt zu gew\u00e4hren hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Die ma\u00dfgebliche Vorschrift des Produkthaftungsgesetzes lautet:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Schadensersatz durch Geldrente<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Schadensersatz wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsf\u00e4higkeit und wegen vermehrter Bed\u00fcrfnisse des Verletzten sowie der nach \u00a7 7 Abs. 2 einem Dritten zu gew\u00e4hrende Schadensersatz ist f\u00fcr die Zukunft durch eine Geldrente zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) \u00a7 843 Abs. 2 bis 4 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die ma\u00dfgebliche Vorschrift der Zivilprozessordnung lautet:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 850b Bedingt pf\u00e4ndbare Bez\u00fcge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Unpf\u00e4ndbar sind ferner<\/p>\n\n\n\n<ol><li>Renten, die wegen einer Verletzung des K\u00f6rpers oder der Gesundheit zu entrichten sind;<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>[\u2026]<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Diese Bez\u00fcge k\u00f6nnen nach den f\u00fcr Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften gepf\u00e4ndet werden, wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Verm\u00f6gen des Schuldners zu einer vollst\u00e4ndigen Befriedigung des Gl\u00e4ubigers nicht gef\u00fchrt hat oder voraussichtlich nicht f\u00fchren wird und wenn nach den Umst\u00e4nden des Falles, insbesondere nach der Art des beizutreibenden Anspruchs und der H\u00f6he der Bez\u00fcge, die Pf\u00e4ndung der Billigkeit entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Das Vollstreckungsgericht soll vor seiner Entscheidung die Beteiligten h\u00f6ren.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BGH, Pressemitteilung vom 03.07.2023 zum Urteil VIa ZR 155\/23 vom 03.07.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(hier: Unwirksamkeit der Abtretungsklausel auch gegen\u00fcber Unternehmern) Der vom Pr\u00e4sidium des Bundesgerichtshofs vor\u00fcbergehend als Hilfsspruchk\u00f6rper eingerichtete VIa. Zivilsenat (vgl. Pressemitteilung Nr. 141\/2021 vom 22. Juli 2021) hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen einer Finanzierungsbank enthaltene Klausel \u00fcber die Sicherungsabtretung von Anspr\u00fcchen des K\u00e4ufers und Darlehensnehmers gegen den Hersteller eines Dieselfahrzeugs Anspr\u00fcche auf Schadensersatz &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundesgerichtshof-entscheidet-erneut-in-einem-dieselverfahren-ueber-die-unwirksamkeit-der-formularmaessigen-abtretung-von-anspruechen-des-kaeufers-an-die-finanzierungsbank\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Bundesgerichtshof entscheidet erneut in einem Dieselverfahren \u00fcber die Unwirksamkeit der formularm\u00e4\u00dfigen Abtretung von Anspr\u00fcchen des K\u00e4ufers an die Finanzierungsbank<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71433"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=71433"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71433\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=71433"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=71433"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=71433"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}