{"id":71465,"date":"2023-07-10T12:36:54","date_gmt":"2023-07-10T10:36:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=71465"},"modified":"2023-07-10T12:36:54","modified_gmt":"2023-07-10T10:36:54","slug":"ausbau-der-solarenergie-ueberwiegt-in-der-regel-belange-des-denkmalschutzes-einzelfall-dennoch-entscheidend","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ausbau-der-solarenergie-ueberwiegt-in-der-regel-belange-des-denkmalschutzes-einzelfall-dennoch-entscheidend\/","title":{"rendered":"Ausbau der Solarenergie \u00fcberwiegt in der Regel Belange des Denkmalschutzes \u2013 Einzelfall dennoch entscheidend"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Den Eigent\u00fcmern von Kulturdenkm\u00e4lern muss grunds\u00e4tzlich die Errichtung von das Denkmal beeintr\u00e4chtigenden Solaranlagen genehmigt werden, sofern die Beeintr\u00e4chtigung auf den unbedingt notwendigen Umfang beschr\u00e4nkt wird. In einem vom Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheidenden Fall hatte eine auf die Erteilung einer Genehmigung gerichtete Klage allerdings keinen Erfolg.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger, Eigent\u00fcmer eines Baudenkmals in der Stadt Bad Kreuznach, beantragte zun\u00e4chst erfolglos bei der Beklagten die Errichtung eines 2 m hohen Solarzaunes auf der Einfriedungsmauer seines denkmalgesch\u00fctzten Anwesens. Nach erfolgloser Durchf\u00fchrung eines Widerspruchsverfahrens verfolgte er sein Begehren im Klageverfahren weiter. Dort trug er vor, Klimaschutzbelange m\u00fcssten dem Denkmalschutz vorgehen. In der n\u00e4heren Umgebung seines Anwesens seien weitere modernere bauliche Ma\u00dfnahmen durchgef\u00fchrt worden. Dem trat der Beklagte entgegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung f\u00fcr die Errichtung des beantragten Solarzaunes l\u00e4gen nicht vor, so die Koblenzer Richter. Bei dem Anwesen des Kl\u00e4gers handele es sich um ein Denkmal im Sinne des Gesetzes, welches durch die geplante Solaranlage beeintr\u00e4chtigt werde. Die Beklagte sei hingegen nicht verpflichtet, die aus diesem Grund notwendige denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu erteilen. Zwar sei nach dem im Jahr 2022 in Kraft getretenen Gesetz f\u00fcr den Ausbau erneuerbarer Energien der Ausbau erneuerbarer Energien im Rahmen der Abw\u00e4gung verschiedener Schutzg\u00fcter ein vorrangiger Belang. Dies f\u00fchre dazu, dass auch im Denkmalschutzrecht grunds\u00e4tzlich dieser Vorrang zu ber\u00fccksichtigen sei. Nur bei Denkm\u00e4lern von \u00fcberragender Bedeutung sei eine andere Bewertung gerechtfertigt. Um ein solches Denkmal handele es sich bei dem Baudenkmal des Kl\u00e4gers nicht. Allerdings sei der Eigent\u00fcmer bei der Beeintr\u00e4chtigung eines Denkmals verpflichtet, die Beeintr\u00e4chtigung m\u00f6glichst gering zu halten. Es obliege ihm, den Nachweis hier\u00fcber zu erbringen. Nach dem von dem Verwaltungsgericht vor Ort gewonnenen Eindruck w\u00e4re die Platzierung von Solaranlagen auf dem Walmdach des Geb\u00e4udes f\u00fcr das Baudenkmal des Kl\u00e4gers von deutlich geringerer Eingriffsqualit\u00e4t. Zudem k\u00e4me die Errichtung von Solarenergieanlagen auf den Freifl\u00e4chen des Anwesens in Betracht. Da sich der Antrag des Kl\u00e4gers mit diesen Alternativen nicht befasse, k\u00f6nne er \u2013 jedenfalls derzeit \u2013 die Erteilung der beantragten Genehmigung f\u00fcr einen Solarzaun nicht verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen die Entscheidung wurde Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erhoben.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: VG Koblenz, Pressemitteilung vom 07.07.2023 zum Urteil 1 K 922\/22 vom 05.06.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Den Eigent\u00fcmern von Kulturdenkm\u00e4lern muss grunds\u00e4tzlich die Errichtung von das Denkmal beeintr\u00e4chtigenden Solaranlagen genehmigt werden, sofern die Beeintr\u00e4chtigung auf den unbedingt notwendigen Umfang beschr\u00e4nkt wird. In einem vom Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheidenden Fall hatte eine auf die Erteilung einer Genehmigung gerichtete Klage allerdings keinen Erfolg. 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