{"id":71509,"date":"2023-07-17T11:21:11","date_gmt":"2023-07-17T09:21:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=71509"},"modified":"2023-07-17T11:21:11","modified_gmt":"2023-07-17T09:21:11","slug":"erstattung-der-quellensteuer-lieber-better-als-faster","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erstattung-der-quellensteuer-lieber-better-als-faster\/","title":{"rendered":"Erstattung der Quellensteuer: Lieber BETTER als FASTER"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Mit FASTER will die EU-Kommission Investoren f\u00fcr ein vielf\u00e4ltigeres EU-Wertpapier-Portfolio gewinnen. Dazu schl\u00e4gt sie zwei weitere Verfahren zur Verbesserung der R\u00fcckerstattung der Quellensteuer vor. Der DStV bef\u00fcrchtet, dass insbesondere Kleinanleger wenig von den Vorteilen von FASTER haben werden.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die EU-Kommission outet sich als Liebhaberin einpr\u00e4gsamer Akronyme. Nach UNSHELL (Kampf dem Missbrauch von Briefkastenfirmen, SAFE (Beschr\u00e4nkung der Rolle von sog. Vermittlern aggressiver Steuerplanung) oder ViDA (Modernisierung der gemeinsamen Mehrwertsteuerregeln) hat die EU-Kommission mit FASTER ein neues Zauberwort f\u00fcr einen weiteren Gesetzgebungsvorschlag auserkoren. Mit FASTER will die EU-Kommission dem leidigen Problem der m\u00fchsamen R\u00fcckerstattung der Quellensteuer auf Aktien und Anleihen wirksam begegnen. Oder, um im FASTER-Jargon zu bleiben: Die R\u00fcckerstattung beschleunigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Insbesondere f\u00fcr Kleinanleger sind die Antragsverfahren zur Erstattung der Quellensteuer in der EU nach den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ein echter Albtraum; von Land zu Land h\u00f6chst unterschiedlich, b\u00fcrokratisch, nur in der jeweiligen Landessprache verf\u00fcgbar und, aufgrund hoher Geb\u00fchren, zumeist nicht lohnend. Kein Wunder, dass die meisten Kleinanleger g\u00e4nzlich auf die R\u00fcckerstattung verzichten oder ihr Depot ausschlie\u00dflich mit einheimischen Wertpapieren ausstaffieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zudem haben Cum\/Ex- und Cum\/Cum die Schwachstellen der Erstattungsverfahren schmerzhaft offengelegt. Nach der EU-Kommission belaufen sich die aus Erstattungsbetrug stammenden Steuerausf\u00e4lle der Jahre 2000-2020 in der EU auf satte 150 Milliarden Euro.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit FASTER tritt die EU-Kommission nun an, Investoren f\u00fcr ein vielf\u00e4ltigeres EU-Wertpapier -Portfolio zu gewinnen. Dazu will sie anstelle von Papierbescheinigungen einen einheitlichen digitalen Nachweis des Steuerwohnsitzes einf\u00fchren. Anstelle der bisherigen Beantragungsprozedur soll dieser \u2013 ganz im Sinne von FASTER \u2013 innerhalb eines Tages digital vorliegen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Au\u00dferdem will die EU-Kommission gleich zwei weitere unterschiedliche Schnellverfahren f\u00fcr die Quellensteuerr\u00fcckerstattung einf\u00fchren. Ein sog. relief at source, also ein Verfahren zur \u201eErleichterung an der Quelle\u201c und ein sog. quick refund, ein Verfahren zur beschleunigten Erstattung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Relief at source<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei \u201erelief at source\u201c erhebt die im innereurop\u00e4ischen Ausland zust\u00e4ndige Steuerbeh\u00f6rde lediglich den nach dem Doppelbesteuerungsabkommen erm\u00e4\u00dfigten Quellensteuersatz. Tats\u00e4chlich ist der Vorschlag im h\u00f6chsten Ma\u00dfe sinnvoll, erspart es doch dem (Klein-) Anleger das eigentliche Verfahren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Der Haken:<\/strong> Die EU-Kommission stellt den Mitgliedstaaten frei, ob diese dem Erstattungsberechtigten ein \u201erelief at source\u201c, einen \u201equick refund\u201c oder eine Kombination aus beidem anbietet. Ob \u201erelief at source\u201c deshalb zum favorisierten Verfahren der Mitgliedstaaten erkoren wird, darf bezweifelt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Quick refund<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der \u201equick refund\u201c sieht dagegen vor, dass die Quellensteuer wie bisher einbehalten aber in einem Zeitrahmen von 50 Tagen nach erfolgter und begr\u00fcndeter Antragsstellung erstattet wird. Zweifelsohne stellt ein solches Verfahren eine Verbesserung des bestehenden Status Quo dar.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Der Haken:<\/strong> Der \u201equick refund\u201c soll nach dem Willen der EU-Kommission ausschlie\u00dflich \u00fcber die Inanspruchnahme der Banken durchgef\u00fchrt werden. Aufgrund der dort anfallenden Geb\u00fchren wird der \u201equick refund\u201c f\u00fcr Kleininvestoren schnell zum \u201equick uninteressant\u201c.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-dstv-fazit\">DStV-Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Keine Frage: FASTER wird die Erstattung der Quellensteuer verbessern, ist aber insgesamt nicht der gro\u00dfe Wurf. Es wird auf den Rat der EU als einzigem EU-Gesetzgebungsorgan ankommen, damit aus FASTER letztlich ein BETTER wird. Dazu m\u00fcssten die Mitgliedstaaten aber weit \u00fcber ihren Schatten springen. Tendenz: BETTER wird\u2019s nicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: DStV, Mitteilung vom 12.07.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit FASTER will die EU-Kommission Investoren f\u00fcr ein vielf\u00e4ltigeres EU-Wertpapier-Portfolio gewinnen. Dazu schl\u00e4gt sie zwei weitere Verfahren zur Verbesserung der R\u00fcckerstattung der Quellensteuer vor. 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