{"id":71589,"date":"2023-07-29T14:35:35","date_gmt":"2023-07-29T12:35:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=71589"},"modified":"2026-07-10T20:01:06","modified_gmt":"2026-07-10T18:01:06","slug":"inflationsausgleich-fuer-rechtliche-betreuerinnen-und-betreuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/inflationsausgleich-fuer-rechtliche-betreuerinnen-und-betreuer\/","title":{"rendered":"Inflationsausgleich f\u00fcr rechtliche Betreuerinnen und Betreuer"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Sonderzahlung erhalten, um ihre inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastung abzufedern. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz am 24.07.2023 ver\u00f6ffentlicht hat. Von der Sonderzahlung sollen Betreuungsvereine, selbstst\u00e4ndige berufliche Betreuerinnen und Betreuer und auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer profitieren. Der Gesetzentwurf sieht daneben eine \u00c4nderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vor, um ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der Pr\u00fcfung ihrer pers\u00f6nlichen Eignung und Zuverl\u00e4ssigkeit zu entlasten.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erkl\u00e4rt hierzu: \u201eDie Inflation sp\u00fcren alle. Betroffen sind auch die beruflichen und ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sowie die Betreuungsvereine. Von ihrem Einsatz profitieren jeden Tag viele Menschen, die aufgrund einer Beeintr\u00e4chtigung ihre Angelegenheiten nicht oder nur begrenzt selbst regeln k\u00f6nnen. Insbesondere die Betreuungsvereine, die ihre Mitarbeiter nach TV\u00d6D bezahlen, k\u00f6nnen die gestiegenen Kosten nicht kompensieren. Ein z\u00fcgiger Inflationsausgleich f\u00fcr Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine ist deshalb richtig und notwendig. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir bestehende Notlagen abfedern. Wir haben uns mit den L\u00e4ndern eng abgestimmt. Ich bin optimistisch, dass wir das Gesetzgebungsverfahren z\u00fcgig zum Abschluss bringen. Ein starkes Interesse daran haben wir alle: Denn Betreuung ist ein Thema, das jeden und jede betreffen kann.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Entwurf f\u00fcr ein Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung f\u00fcr berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur \u00c4nderung des Betreuungsorganisationsgesetzes sieht im Einzelnen folgende Inhalte vor.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>1. Inflationsausgleich f\u00fcr berufliche Betreuerinnen und Betreuer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung f\u00fcr berufliche Betreuerinnen und Betreuer soll monatsweise und pro gef\u00fchrte Betreuung ausgezahlt werden und auf den Zeitraum Anfang 2024 bis Ende 2025 begrenzt sein. Um keinen zus\u00e4tzlichen Verwaltungsaufwand entstehen zu lassen, soll sie zusammen mit der quartalsweisen Verg\u00fctungsfestsetzung beim zust\u00e4ndigen Betreuungsgericht geltend gemacht werden. Die vorgesehene Zahlungsh\u00f6he von 7,50 Euro pro Monat und pro gef\u00fchrter Betreuung orientiert sich am Tarifabschluss f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 22. April 2023 entsprechend der im Verg\u00fctungsgesetz 2019 herangezogenen Bemessungsgrundlage TV\u00f6D SuE. Durch die Ausgestaltung als monatsweise Zahlung pro gef\u00fchrte Betreuung soll eine gerechte Mittelverteilung erreicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Durch die Schaffung der Inflationsausgleichs-Sonderzahlung wird die Notwendigkeit, das Verg\u00fctungssystem entsprechend der gesetzlichen Vorgabe insgesamt zu evaluieren, nicht aufgehoben. Die Evaluierung wird, wie im Gesetz vorgesehen, bis Ende 2024 durchgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>2. Inflationsausgleich f\u00fcr ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen ebenfalls eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung erhalten \u2013 und zwar in H\u00f6he von 24 Euro pro Jahr und pro gef\u00fchrter Betreuung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>3. Weniger B\u00fcrokratie f\u00fcr ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit einer \u00c4nderung des \u00a7 21 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) kann die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde die Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nun ausdr\u00fccklich auch selbst einholen. Potentielle ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer werden so in Vorbereitung ihres ehrenamtlichen Engagements von b\u00fcrokratischen H\u00fcrden entlastet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Gesetzentwurf soll als Formulierungshilfe der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. L\u00e4nder und Verb\u00e4nde haben Gelegenheit, bis zum 31. August Stellung zu dem Entwurf zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><\/h3>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Gesetzentwurf<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BMJ, Pressemitteilung vom 24.07.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Sonderzahlung erhalten, um ihre inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastung abzufedern. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz am 24.07.2023 ver\u00f6ffentlicht hat. Von der Sonderzahlung sollen Betreuungsvereine, selbstst\u00e4ndige berufliche Betreuerinnen und Betreuer und auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer profitieren. 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